Für die Vererbung kann man folgendes Schema aufstellen:
Groszvater Großmutter Groszvater Großmutter
braun blau blau braun
Vater utter
braun (Erbanlage blau) braun (Erbanlage blau)
1. Sind 2. Kind 3. sind 4. Kind
braun braun braun blau
Wie man sieht, kommt also auch die schwacherbige Augenfarbe (blau) bei
den Enkelkindern wieder zum Vorschein, wenn gleiche Erbanlagen zu-
Jammenkommen.
Die aus der Erblehre gewonnenen Kenntnisse sind uns für die Gesund-
erhaltung unseres Volkes ungeheuer wichtig. Die Erbmasse, die seder von
seinen Eltern im Leben mitbekommt, umschließt mit allen übrigen Erb-
anlagen selbstverständlich auc die Erbkrankheiten. Die Vererbung krank-
hafter Anlagen (Jrrsinn, Taubheit, Stummheit, Klumpfuß usw.) macht
aber ganze Generationen unglücklich. So wurden zum Beispiel 834 Nach-
kommen einer Trinkerin ermittelt, von welchen nicht weniger als 709 mit
den Behörden zu tun hatten. Es befanden sic unter ihnen 181 Dirnen,
142 Landstreicher, 40 Armenhäusler und 75 Schwerverbrecher (darunter
7 Törder).
Diese Zahlen beweisen, von welch weittragender Bedeutung die vom
Dritten Reich geschaffenen Gesetze zur Verhinderung erbkranken Nach-
wuchses sind. Abgesehen von der ungeheueren Summe des Volksver-
mögens, welche die Betreuung der Kranken und erblich Belasteten ver-
schlingt, haben die Betroffenen an ihrem Erbe schwer zu leiden oder gehen
daran elendiglich zugrunde. Die deutschen Gesetze bürgen nun dafür, daß
die Gesundheit des deutschen Volkes für die Zukunft gesichert ist.
Jeder einzelne von uns aber soll sic Jelbst darüber Rechenschaft abgeben,
welch große Verantwortung er den kommenden Geschlechtern gegenüber
trägt. Er denke an das Wort eines deutschen Dichters:
Halte dein Blut rein! Es ist nicht dein. Es kommt weit her! Es flieszt
weit hin! Es ist von tausend Ahnen schwer und alle Zukunft strömt
darin! Halte rein das Kleid deiner Unsterblichkeit!
8. Keil
Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun!
Maria von Ebner-Eschenbach. 15