Betriebsmitteilungen.
Der Urlaub nac Rückkehr aus dem Wehrdienst.
Aus dem Wehr- oder Arbeitsdienst entlassene Gefolgschaftsmitglieder er-
halten zunächst einen Seimkehrerurlaub von 14 Tagen, und zwar
unabhängig von dem vertraglichen Erholungsurlaub, der frühestens drei
Tonate nac Wiederaufnahme der Arbeit verlangt werden kann. Das
heist: Der Heimkehrer kann nac feiner Entlassung aus dem Wehr- oder
Arbeitsdienst 14 Tage Urlaub machen, bevor er sic zur Wiederaufnahme
der Arbeit an feinem Dienstplatz meldet. Eventuelle Ansprüche auf Er-
holungsurlaub, die dem Heimkehrer auf Grund der Tarifordnung zustehen
können, dürfen jedoch erst drei Tonate, nachdem er die Arbeit an feinem
Dienstplatz wieder aufgenommen hat, geltend gemacht werden.
Krankmeldung.
Die Bestellung eines Betriebsarztes hat eine neue organisatorische maß-
nähme notwendig gemacht.
Zugleich mit den Krankenscheinen wird nun ein Formular ausgebändigt,
das nach der Untersuchung vom Arzt auszufüllen ist und unmittelbar nach-
her vom Gefolgschaftsmitglied im Lohnbüro abgegeben werden muß. In
diesem Zusammenhang fei nochmals daran erinnert, daß die Ausgabe der
Krankenscheine täglich von halb 8 Ahr bis 9 Uhr, an Zahltagen von
halb 11 Ahr bis 12 Ahr erfolgt.
Zeitungen lesen!
In unserem Kameradschaftshaus liegen verschiedene Tageszeitungen auf,
damit sic unsere Gefolgschaftsmitglieder ständig über die Vorkommnisse
in aller Welt, politische und wirtschaftliche Tasznahmen, neue Verord-
nungen, Erlässe orientieren lonnen und durch wertvolle Artikel aus der
Feder berufener Männer ihr politisches Verständnis schulen und damit
ihren Gesichtskreis erweitern. Leider mußten wir die Beobachtung machen,
daß ein Groszteil der Zeitungen, und zwar der Angriff, der Völkische Be-
obachter, die Innsbrucker Nachrichten und die Verbo fast überhaupt nicht
gelesen werden. Es zeigt dies leider von einer gewissen Interesselosigkeit
für das große Geschehen unserer Zeit, das uns unverständlich ist. Wir
legen daher nochmals allen Arbeitskameraden nahe, die ihnen gebotene
Gelegenheit, in die führenden Blätter Deutschlands und unserer engeren
Heimat Einsicht zu nehmen, auszunützen. Sie tun dies nicht uns zum Ge-
fallen, sondern werden nur selbst den Nutzen davon haben.
Pünktlichkeit.
Troß wiederholter Ermahnungen kommen immer wieder verschiedene Ar-
beitskameraden zu spät. Es zeigt dies nicht nur von geringem Pflicht-
bewusztsein, sondern macht auch unter den anderen Gefolgschaftsmitgliedern, 14