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Full text : Dreihammer. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft F. M. Hämmerle

Lohnsteuertabelle gültig ob 1. Jänner 1940

Dunst 1) Einteilung der Steuergruppen

Steuergruppe I in diese Gruppe fallen:

Alle unverheirateten Gefolgschaftsmitglieder, soweit sie nicht nach
Erreichung der Altersgrenze — Männer 65 Jahre, Frauen 50 Jahre in die
Steuergruppe II oder III, ober aus sonstigen Gründen, 3. B. bei Frauen
Geburt eines nichtjüdischen Rindes, in bie Steuergruppe III ober IV gehören.

Steuergruppe II in diese Gruppe fallen:

Alle verheirateten Gefolgschaftsmitglieder, aus bereu Ehe, bie länger
als 5 volle Kalenderjahre gebauert hat, ein Rind nicht hervorgegangen ist,
vorausgesetzt, daß das Einkommen ber Ehegatten R2T 1.800 überschritten
hat, ferner unverheiratete Frauen zwischen dem 50. und 65. Lebensjahre,
bie kein nichtjüdisches Kind geboren haben.

Steuergruppe III in biefe Gruppe fallen:

Alle kinderlos verheirateten Gefolgschaftsmitglieder, beren Ehe noch
nicht 5 volle Kalenderjahre gebauert hat, ober fofern bie Ehe länger als
5 volle Kalenderjahre besteht unb das Einkommen ber Ehegatten R211.S00
nicht überschritten hat, ferner alle Arbeitnehmer, bie nicht in bie Steuergruppen
 II ober IV fallen.

Steuergruppe IV in biefe Gruppe fallen:

Alle Gefolgschaftsmitglieder, benen Kinderermäßigung zusteht ober auf
Antrag gewährt wird, für minderjährige Rinder ober für minderjährige
Angehörige, wenn bie Rinder ober bie minderjährigen Angehörigen zum
Haushalt gehören, ober überwiegenb auf feine Rosten erhalten unb
erzogen werben.

Punkt 2) Lohnsteuer und Rriegszuschlog

bei sonstigen Bezügen

Wird einem Gefolgschaftsmitglied neben bem laufenben Arbeitsverdienst
aus bem gleichen Dienstverhältnis anbere, insbesondere einmalige Bezüge

bezahlt, 3. B. Weihnachtsgratifikationen usw., fo wirb bie Lohnsteuer bei
biefen Bezügen wie nachstehend bemeffen:

Bei einem Gefolgschaftsmitglied

1. ber Steuergruppe I... 18°/o
2. ber Steuergruppe II ... 14°/o
3. ber Steuergruppe III . . . 10%/
4. ber Steuergruppe IV mit Kinderermäßigung für 1 Kind .. . 8°/o

für 2 Kinder ..6%
für 3 Kinder ..3%
für mehr wie 3 Rd. 1%
Der Kriegszuschlag beträgt jeweils 5000 bet Lohnsteuer.

Punkt 3) Schlußwort

Jedes Gefolgschaftsmitglied wirb dringend aufmerksam gemacht, bei
jeber Standesveränderung, bzw. Familienveränderung durch bie eine Steuerermäßigung
 erwirkt werben kann, sofort in ber Lohn- unb Personal-Abtg.
feine Steuerkarte zu forbern, unb ben Antrag auf Ermäßigung im Rathaus
(Steuerabteilung) 311 stellen. Zu diesem Zwecke ift bort bie Lohnsteuerkarte
sowie bie standesamtliche Bescheinigung über feine Verehelichung, Geburt
eines Rindes etc. vorzulegen, eS wirb ihm bort bie Steuerkarte berichtigt.
Nachher ift bie Steuerkarte sofort wieber in ber Lohnabteilung abzugeben.
3m Lohnbüro felbft barf nicht ohne bereits berichtigte Steuerkarte eine
Standesveränderung bei ber Steuerbemeffung berücksichtigt werben.

Es wirb daher nochmals jebeS Gefolgschaftsmitglied dringend barauf
aufmerkfam gemacht, fofort nach Eintreten einer Standesveränderung sich
um bie Eintragung in ber Steuerkarte zu kümmern.

Nachstehend eine Tonatslohn - Abzugs - Steuertabelle, bei ber bie
Abrundung bereits berücksichtigt ift.

Anmerkung: Für Ein- unb Austritte unter bem Monat gilt entweder
bie Lohnsteuertabelle für 4stündige, tägliche, wöchentliche ober 14tägige
Lohnzahlung. Lohn- und Personal-Abteilung.

/ Stufe
Eb. Tonatslohn
Mr. ZAL

Steuer-/
gruppe I|

Die Lohnsteuer und der Kriegszuschlag betragen bei einem Tlxbeitnehmer in

Rriegs- | Steuergruppe IV Ermäßigung für 1
zuschlag gruppe II | zuschlag gruppe in zuschlag 1 Kind l Kr. Zu. 2 Kind | Kr. Ru. 3 Kind | Kr. Su.4 Kind. Kc. Ru.I5 Kind Kr Ru
Rriegs- Steuer- | Kriegs- Steuer-
            
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