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Full text : Dreihammer. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft F. M. Hämmerle

Infolge der großen Teilnehmerzahl fanden Parallelveranstaltungen
 statt, sodaß es die Gefolgschaft Hämmerle
 in den Saal des Hotel „Bären" traf, in
welchen die Rede des Reichsredner Pg. Hockermann
aus dem Saalbau, wo die Werkskapelle spielte,
überfragen wurde. Anschließend daran beteiligte sich
der jüngere Teil der Kameraden an einigen Tänzen,
zu denen die mittlerweile aus dem Saalbau zurückgekehrte
 Werkskapelle aufspielte.

Vertrauensratsitzung

Bei der am 17. Jänner unter dem Vorsitze des
Betriebsführers Ing. Rud. Hämmerle abgehaltenen
diesjährigen ersten Sitzung des Vertrauensrates würbe
als wichtigster Punkt ber Tagesordnung bie neue
Betriebsordnung besprochen, bie mit Rücksichtbarauf,
daß sie in allen Teilen eine soziale Besserstellung des
Arbeitnehmers bezweckt und geeignet ist, in vielen
bisher ungeklärten Punkten eine ganz klare Stellung
zu beziehen, mit Befriedigung genehmigt wurbe, sodaß

ihrer Inkraftsetzung seitens ber Gefolgschaft mit
Interesse entgegengesehen wirb. Zu diesem Zeitpunkte
wirb jedes einzelne Gefolgschaftsmitglied ein Stück
dieser Betriebsordnung in bie Hand bekommen.

Unsere Werhsbücherei

In Beantwortung ber derzeit eingehenden Anfragen
 betreffend Eröffnung ber Werksbücherei,
bringe ich ber Gefolgschaft zur Kenntnis, daß in
nächster Zeit mit ber Ausgestaltung ber Räume, bie
für bie Unterbringung ber Bücherei vorgesehen finb,
begonnen wirb. Die Werksbücherei umschlieszt bie
eigentliche Buchausgabe, sowie ein ber Gefolgschaft
zur allgemeinen Benützung offenstehendes Lesezimmer.

Der Zeitpunkt wirb durch Anschlag in allen
Betrieben bekanntgegeben.

Der Bücherwart: B. Fußzenegger

Betriebssport-Nlachrichten

Anfangs Dezember 1938 wurbe in ber Spinnerei
 Gütle im Einvernehmen mit ber DAJ unb
Betriebsführer von bem Vertrauensrat bie Betriebssportgemeinschaf
 ins Leben gerufen. Betriebssportwarf
 unb Betriebsobmann stellten bann eine Ubungsgruppe
 zusammen, bie ab 8. Dezember jeden Donnerstag
einen Trainingsabend abhält. Anfangs Jänner wurbe
bem Betriebssport auch bie Bewilligung zur Führung
einer Wettkampfgruppe erteilt, bie, wie jeber anbere
Verein, bem TSR angeschlossen ift. Da biefe
Gruppe aus Mitgliedern des Skiklub Gütle unb
des ehemaligen Sportklub Dornbirn besteht, konnte
auch gleich der Betrieb im Wettkampf aufgenommen
werben, unb würben von ihnen folgende Resultate
erzielt:

Jakob Winsauer machte am 29. Jänner
beim Abfahrtslauf in Bizau bie Bestzeit
des Tages.

Adolf Rauch wurbe 6. unb

Martin Hartl wurbe 8. am selben Tag beim
kreisoffenen Sprunglauf am Bödele.

Der 12. Feber war ein Pechtag für unsere
Wettkämpfer, ber Sportkamerab Adolf Rauch brach
beim Sprunglauf in Thal bei Sulzberg beim Probesprung
 ben rechten Fuß. Wir wünschen ihm alle
baldige Genesung.

Martin Hartl wurbe erfter unb

Martin Eberle wurbe britter am 19. gebet
in ber Jugendklasse.

Gerhard Aniser, Jugendwalter, holte sich
beim Sprunglauf in Tellau in ber Abfahrt
ben erften unb

Martin Eberle ben vierten Preis.

Somit wäre ber Tätigkeitsbericht ber Betriebssportgemeinschaf
 im Stifle in einigen Zeilen gegeben
unb wäre unfer Wunsch, daß fich auch in ben anberen
Betrieben unserer Firma solche Gemeinschaften bilden
würben, bamit wir bann als eine große, geschlossene
Sportgemeinschaft in ber Öffentlichkeit auftreten
können.

Für bie Betriebssportgemeinschaft
ber Spinnerei Gütle:

©er Sportwart Ambros Zündel

Gefolgschaft!

Immer wieber stellt fich heraus, daß einzelne
Gefolgschaftsmitglieder bie gewöhnlichsten Ordnungsvorschriften
 vernachlässigen unb zwar bem zuständigen
 Obermeister (Abteilungsleiter) keine Mitteilung
machen (ober erft nach Aufforderung) von

1. Abwesenheit oom Betrieb

2. eingetretenen Familien- unb Wohnungsveränderungen.



©aS Lohn- unb Personal-Büro fleht sich buhet
veranlaßt, jeben einzelnen aufmerksam zu machen:

1. jebeS Fernbleiben Dom Betrieb iff foforf

unter wahrheitsgetreuer Angabe beS Grundes

bem Obermeister zu melden, ober durch Kngehörige
 melden zu lassen.

2. jebe Familienveränderung (Frau in unb aus

ber Beschäftigung)

(Frau in unb auS ber Unterstützung)

Rinder an, unb bei Erreichung beS 14. Lebensjahres
 ab.

3. jeben Wohnungswechsel baldmöglichst nach

erfolgtet Anbetung melden.

Um bei Nichteinhaltung dieser Ordnungsvorschrift
nicht zu Selbbuffen ober noch härteren Strafen
schreiten zu muffen, werben hiermit alle ermahnt,
ftetS ohne Aufforderung ihrer Meldepflicht nachzukommen.

 Lohn- unb Personal-Abteilung. 9
            
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