Infolge der großen Teilnehmerzahl fanden Parallelveranstaltungen
statt, sodaß es die Gefolgschaft Hämmerle
in den Saal des Hotel „Bären" traf, in
welchen die Rede des Reichsredner Pg. Hockermann
aus dem Saalbau, wo die Werkskapelle spielte,
überfragen wurde. Anschließend daran beteiligte sich
der jüngere Teil der Kameraden an einigen Tänzen,
zu denen die mittlerweile aus dem Saalbau zurückgekehrte
Werkskapelle aufspielte.
Vertrauensratsitzung
Bei der am 17. Jänner unter dem Vorsitze des
Betriebsführers Ing. Rud. Hämmerle abgehaltenen
diesjährigen ersten Sitzung des Vertrauensrates würbe
als wichtigster Punkt ber Tagesordnung bie neue
Betriebsordnung besprochen, bie mit Rücksichtbarauf,
daß sie in allen Teilen eine soziale Besserstellung des
Arbeitnehmers bezweckt und geeignet ist, in vielen
bisher ungeklärten Punkten eine ganz klare Stellung
zu beziehen, mit Befriedigung genehmigt wurbe, sodaß
ihrer Inkraftsetzung seitens ber Gefolgschaft mit
Interesse entgegengesehen wirb. Zu diesem Zeitpunkte
wirb jedes einzelne Gefolgschaftsmitglied ein Stück
dieser Betriebsordnung in bie Hand bekommen.
Unsere Werhsbücherei
In Beantwortung ber derzeit eingehenden Anfragen
betreffend Eröffnung ber Werksbücherei,
bringe ich ber Gefolgschaft zur Kenntnis, daß in
nächster Zeit mit ber Ausgestaltung ber Räume, bie
für bie Unterbringung ber Bücherei vorgesehen finb,
begonnen wirb. Die Werksbücherei umschlieszt bie
eigentliche Buchausgabe, sowie ein ber Gefolgschaft
zur allgemeinen Benützung offenstehendes Lesezimmer.
Der Zeitpunkt wirb durch Anschlag in allen
Betrieben bekanntgegeben.
Der Bücherwart: B. Fußzenegger
Betriebssport-Nlachrichten
Anfangs Dezember 1938 wurbe in ber Spinnerei
Gütle im Einvernehmen mit ber DAJ unb
Betriebsführer von bem Vertrauensrat bie Betriebssportgemeinschaf
ins Leben gerufen. Betriebssportwarf
unb Betriebsobmann stellten bann eine Ubungsgruppe
zusammen, bie ab 8. Dezember jeden Donnerstag
einen Trainingsabend abhält. Anfangs Jänner wurbe
bem Betriebssport auch bie Bewilligung zur Führung
einer Wettkampfgruppe erteilt, bie, wie jeber anbere
Verein, bem TSR angeschlossen ift. Da biefe
Gruppe aus Mitgliedern des Skiklub Gütle unb
des ehemaligen Sportklub Dornbirn besteht, konnte
auch gleich der Betrieb im Wettkampf aufgenommen
werben, unb würben von ihnen folgende Resultate
erzielt:
Jakob Winsauer machte am 29. Jänner
beim Abfahrtslauf in Bizau bie Bestzeit
des Tages.
Adolf Rauch wurbe 6. unb
Martin Hartl wurbe 8. am selben Tag beim
kreisoffenen Sprunglauf am Bödele.
Der 12. Feber war ein Pechtag für unsere
Wettkämpfer, ber Sportkamerab Adolf Rauch brach
beim Sprunglauf in Thal bei Sulzberg beim Probesprung
ben rechten Fuß. Wir wünschen ihm alle
baldige Genesung.
Martin Hartl wurbe erfter unb
Martin Eberle wurbe britter am 19. gebet
in ber Jugendklasse.
Gerhard Aniser, Jugendwalter, holte sich
beim Sprunglauf in Tellau in ber Abfahrt
ben erften unb
Martin Eberle ben vierten Preis.
Somit wäre ber Tätigkeitsbericht ber Betriebssportgemeinschaf
im Stifle in einigen Zeilen gegeben
unb wäre unfer Wunsch, daß fich auch in ben anberen
Betrieben unserer Firma solche Gemeinschaften bilden
würben, bamit wir bann als eine große, geschlossene
Sportgemeinschaft in ber Öffentlichkeit auftreten
können.
Für bie Betriebssportgemeinschaft
ber Spinnerei Gütle:
©er Sportwart Ambros Zündel
Gefolgschaft!
Immer wieber stellt fich heraus, daß einzelne
Gefolgschaftsmitglieder bie gewöhnlichsten Ordnungsvorschriften
vernachlässigen unb zwar bem zuständigen
Obermeister (Abteilungsleiter) keine Mitteilung
machen (ober erft nach Aufforderung) von
1. Abwesenheit oom Betrieb
2. eingetretenen Familien- unb Wohnungsveränderungen.
©aS Lohn- unb Personal-Büro fleht sich buhet
veranlaßt, jeben einzelnen aufmerksam zu machen:
1. jebeS Fernbleiben Dom Betrieb iff foforf
unter wahrheitsgetreuer Angabe beS Grundes
bem Obermeister zu melden, ober durch Kngehörige
melden zu lassen.
2. jebe Familienveränderung (Frau in unb aus
ber Beschäftigung)
(Frau in unb auS ber Unterstützung)
Rinder an, unb bei Erreichung beS 14. Lebensjahres
ab.
3. jeben Wohnungswechsel baldmöglichst nach
erfolgtet Anbetung melden.
Um bei Nichteinhaltung dieser Ordnungsvorschrift
nicht zu Selbbuffen ober noch härteren Strafen
schreiten zu muffen, werben hiermit alle ermahnt,
ftetS ohne Aufforderung ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Lohn- unb Personal-Abteilung. 9