bent Geschwindigkeit. Nicht zuletzt läßt auch manch-
al der Zustand der Fahrräder zu wünschen übrig.
häufig wird auch gegen die polizeilichen Vorschriften
erstoszen: falsches Vorfahren, Abbiegen von der
Fahrbahn ohne Zeichen zu geben und zu wenig
Horsicht beim Durchfahren von Rurven.
Bemerkenswert ist die Zahl der durch Fallen
über Gegenstände, Stürzen und Stolpern verursachten
Unfälle. Hiebei ist vielfach Unachtsamkeit beim Gehen
oder übertriebene Eile und Übermut die Ursache.
Einige Gefolgschaftsmitglieder erlitten auch Un-
fälle durch zu schlechte Verständigung beim Inbetrieb-
setzen oder Nusschalten non Maschinen, sowie beim
Butzen von in Gang befindlichen Teilen. Muß eine
Maschine, an der mehrere Arbeiter beschäftigt sind,
aus irgend einem Grunde stillgesetzt werden, so ist
es äußerst wichtig, alle Arbeiter, die damit zu tun
haben, genau zu unterrichten, und dafür Sorge zu
tragen, daß nicht ein Unbefugter die Maschine wieder
in Gang setzen kann. Ebenso muß Vorsorge getroffen
werden, daß die Maschine während der Instand-
setzung nicht durch Auftopen an das Schaltgestänge
oder den Schalthebel in Gang gesetzt werden kann.
Vor dem Wiederanlaufenlassen muß sich der den
Schalter bedienende Arbeiter genau überzeugen, daß
die Reparatur oder Putzarbeit beendet ift und etwa
benützte Werkzeuge und Vorrichtungen von der
Maschine entfernt mürben.
Durch Unvorsichtigkeit beim Arbeiten mit
Werkzeugen, Leitern, an Apparaten und Maschinen
sind einige Unfälle vorgekommen, deren Folgen zwar
gering, mitunter aber schwer fein können.
Werkzeuge sind immer gut instand zu halten
und in richtiger Weise zu verwenden. Ost zur Ver-
richtung einer Arbeit eine Leiter notwendig, fo ift
zu beachten, daß biefe einwandfrei ift und so ange-
lehnt wird, daß fie nicht rutschen kann. Von der
Leiter aus darf nicht versucht werden, durch weites
Ruslangen mit dem Körper und den Händen ent-
fernte Gegenstände zu erreichen. Tan scheue nicht
die kleine llühe, bie Leiter zu versetzen.
Wenn jemand feinem ArbeitSkameraben etwas
zu Jagen hat, ober sonst auf bie Seite sieht, fo
arbeite man nicht blind an ber laufenden Maschine
herum, damit sich bie Finger oerfangen können.
Durch Nichtbeachten anscheinend geringfügiger
Verletzungen mürben einige Kameraden mehrere Tage,
ja sogar Wochen, arbeitsunfähig.
Es lasse sich daher jeder Krbeitskamerad, ber
sich bei ber Arbeit irgend eine Verletzung zuzieht,
auch wenn fie anfänglich unbedeutend er fcheint, ver-
binden. Achtet babei nicht auf den manchmal laut
werdenden Spott Unwissender unb Grosztuer, denn
Vorsicht ift keine Feigheit unb Leichtsinn kein Tut.
Durch einen Unfall, hervorgerufen burch Spie-
lerei ober Neckerei, mürbe ein Gefolgschaftsmitglied
längere Zeit arbeitsunfähig. Auch jüngere Gefolg-
schaftsmitglieder erlitten verschiedene Verletzungen
burch unvorsichtiges Hantieren mit Messern u. bergl.
Um bie Zahl ber Unfälle herabzuseten, möchte
ich die Gefolgschaftsmitglieder besonders ersuchen,
nötig werdende Reparaturen an Transportmitteln,
Fuszböden, Leitern, Stiegen, Maschinen usw., bie sich
in ihrem Arbeitsbereich befinden, früh genug ihrem
Meister zu melden, damit für Abhilfe geforgt
werden kann.
Ebenso ift es notwendig, Beschädigungen an
Maschinen, Einrichtungen unb Gebäuden, bie ent-
standen sind, wenn fie auch niemanden verletzen,
anzuzeigen, bamit durch baldige Behebung des
Schadens nicht andere Rameraden gefährdet werben
unb bie Erzeugung nicht gehemmt wird.
Einen besonderen Appell möchte ich noch an
jugendliche Arbeiter richten, durch bereu Übermut
und Leichtsinn Werkzeuge ober Einrichtungen zus
grunde gingen, ober Schaben erlitten haben.
Bedenket, daß die Einrichtungen mit
denen Ihr arbeitet, vielfach dazu da sind.
Euch bie Arbeit zu erleichtern!
Geht daher banüt fo um, als ob eS Euer
Eigentum wäre unb wisset, daß dieselbe Einrichtung
auch Eurem Kameraden bie Arbeit erleichtern soll,
eine Beschädigung dagegen ihn unb Dich nur
gefährdet.
Leider ist im Unfallverzeichnis beS vergangenen
Jahres auch ein solcher barunter mit tötlichem
Ausgang. Gerade dieser Arbeitskamerab, her diesem
bedauernswerten unglücklichen Zufall zum Opfer
fiel, soll uns immer ein stiller unb ernster Mahner
fein, das Gebot ber Vorsicht zu beachten.
Der Arbeitsschutzwalter: Oskar Diem.
Acbeitshamerad sorge dafür,
daß Dir Kein Unfall Feierabend
gebietet ! 121