Jn heldenhaftem Einsatz gegen die
Sowjets fanden den fjeldentod die
Arbeitskameraden
Uffs. Anton Eberle
Schußausgeber DOH Sägen-Tleu
geb. am 5. 3. 1921, gefallen im November 1941
Geft. Johann Salzmann
Kardenarbeiter aon Gütle
geb. am 29. 8.1912, gefallen im November 1941
Sie, die ihr Leben für den Bestand und die Zukunft Deutschlands hingaben, werden uns stets
Dorbild und mahner [ein,in diesem Kampfe auszuhalten und sich ihrer Taten würdig zu erweisen
männer und Waffen
Dr. Ing. Karl Arnhold
Die Blicke des gesamten deutschen Volkes sind
in diesen Tagen nach dem Osten gerichtet, wo sich
ein militärisches Drama von bisher unvorstellbaren
Kusmaszen vollzieht. Voll Dankbarkeit gegenüber
unserer Wehrmacht und ihrer genialen Führung
schauen wir daheim immer wieder von unserer Ta-
gesarbeit auf, um mit unseren Gedanken bei denen
dort draußen zu oerweilen, die in diefem welt-
geschichtlichen Kampf der Arm des Schicksals fein
durften.
Instinktiv fühlen wir in der Heimat, daß diefer
Kampf gegen die Sowjetunion mehr als der Feldzug
gegen Polen oder gegen Norwegen, Holland, Belgien,
Frankreich und Griechenland bedeutet. Hier prallen
zwei Weltanschauungen aufeinander, die nicht neben-
einander bestehen konnten. Hier wurde um die Vor-
Herrschaft von Gut und Böse, wie es auf dem Grund
der menschlichen Seele schlummert, gerungen. Nur
eine Auffassung konnte siegen und dadurch die
Völker Europas für die nächsten taufend Jahre be-
stimmen, ihr Leben zu sehen und zu gestalten.
Während im Osten diefer Rampf um die zu-
künftige Gestaltung der europäischen Welt durch die
Gewalt der Waffen entschieden wurde, haben wir in
der Heimat emsig weitergearbeitet, um auch Waffen,
Gerät und Ausrüstung für künftige Entscheidungen
zur Hand zu haben.
Zweifellos wurde letzten Endes jeder Kampf
durch die Waffen entschieden und den Mann, der
fie zu führen weiß, fiber weder der Soldat noch
die Waffe in feiner Faust find irgend etwas Selbst-
verständliches und Dom Ganzen losgelöst. Sie stellen
vielmehr die zusammengefaßte Kraft einer ganzen
Entwicklung dar. 132