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Full text : Dreihammer. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft F. M. Hämmerle

Steuern und Abgaben - vor 350 Jahren

Von Dipl. Ing. Rudolf Hämmerle

Wer heute feine Lohn- oder Gehaltszettel ansieht,
 sieht gleich an vorderster Stelle seinen Grundlohn
 stehen, dazu vielleicht noch einige Zuschläge für
Ilberzeit, Familienzulage oder Leistungsprämie, was
zusammengezogen vielleicht eine ganz beachtliche
„Brutto-Summe" ergibt. Nun kommt ein großer
Strich und es folgt eine Reihe von Abzügen für
Lohnsteuer, Rriegs-, Bürgersteuer, verschiedene Versicherungen
 und je länger diese Liste ist, desto länger
wird das Gesicht des Betrachters, wenn er sieht,
was „Netto" übrigbleibt. Nun wird sich mancher
fragen, ja wo geht denn das viele Geld hin, etwas
davon sehe ich vielleicht in Form meiner Alterspension
 oder in der freien Behandlung im Krank-Heitsfalle,
 aber wo bleiben die vielen Millionen, die
große Firmen und Industriewerke an Steuern leisten?
Du begegnest ihnen auf Schritt und Tritt. Kommst
Du zur Haustüre hinaus, so stehst Du schon auf
einer öffentlichen Straße, die nicht von Dir asphaltiert,
 erhalten und ausgebessert witd. Solche Straßen
oder gar Kanäle durchziehen zu vielen Tausenden
von Kilometern das große Reich. Du kommst zur
Dornbirner Ach und fragst Dich, warum fließt sie
nicht in doppelter Breite und ungedämmt und wild
durch die Stadt, ist sie selbst im Ried noch sittsam
eingebettet und eingedämmt, anstatt bei jedem Regenguß
 Dein Feld zu überschwemmen. Das macht
alles heutzutage leider nicht mehr der liebe Gott!
Solche Beispiele könnten in unbegrenzter Zahl gebracht
 werden, es sei, da wir uns gerade im Kriege
befinden, nur noch daran erinnert, daß unsere tapferen
Soldaten ihre scharfen Waffen, ihre Befestigungsbauten,
 Marine und Flugwaffe letzten Endes doch
zu einem wesentlichen Teil aus der Steuerleistung
des Volkes erhalten können und aus den Opfern,
die die innere Front gerne bringt für ihre Söhne,
Brüder und Väter, die an der Front ihr Höchstes
für sie hingeben. Und wer erhält letzten Endes die
Familien der zu Hause Gebliebenen und die Hinterlassenen
 der Gefallenen?

Nun wird sich einer fragen: ja, warum ist das
denn früher ohne diese Steuern und Abgaben gegangen?
 Zur Beantwortung dieser Frage wollen wir
einen kleinen Ausflug in die Vergangenheit unserer
Heimatstadt Dornbirn machen, um zu sehen, wie es
damals um diese Dinge stand.

Im Jahre 1564 waren in Dornbirn ungefähr
372 Leute, das ist ein Drittel der damaligen Bevölkerung
 in der Leibeigenschaft der Emser Grafen.

Wenngleich diese Grafen von Embs im Vergleich
 zu andern noch sehr milde „Halsherren" waren,
in deren Abhängigkeitsverhältnis sich die Unfreien
noch verhältnismäßig wohl fühlen konnten, so waren
doch die Abgaben und Verpflichtungen ziemlich beträchtliche.


Der Leibeigene erhielt von seinem Herrn Grund
und Boden, manchmal auch noch ein Haus gegen
jährlichen Zins in Geld und Naturalien. Jährlich
einmal musste er einen Tag umsonst mähen und einen

Tag heuen für seinen Herrn, oder 2 Batzen bezahlen,
hatte er ein Fuhrwerk, so mußste er auch jährlich
2 Zehent-Fuhren nach Embs bringen. Die Hauptabgabe
 aber war der Zchent. Er bezog sich auf
sämtliche Getreide- und Hülsenfrüchte, Flachs und
Hanf später auch Obst, Kraut, Rüben, dann aber
auch Ritze und Rälber. Der Rornzehent, eine der
Hauptabgaben, wurde folgendermaßen gesammelt:
Der kornschneidende Bauer legte jede zehnte Garbe
auf die Seite, die von den Emsern aufgestellten Zehentsammler
 brachten sie in den Zehentstadel. So
machte mans im Dorf. In den Bergparzellen sammelte
 ein leibeigener Bauer den Hafer, drosch ihn in
seinem Stadel und brachte ihn ins Oberdorf. Für
seine Mühe durfte er das Stroh behalten. Die Hälfte
des Rorns kam in den Oberdorfer Thurm (wo heute
das Schloßsbräu steht), die andere Hälfte in das Haus
des jeweiligen Ammanns (Bürgermeisters), der 1564
Thomas Raberg (Rhomberg) hieß. Ebenso wurde
der Weinzehent (jede zehnte Butte) aus den Torggeln
geholt und genau beachtet, ob nichts verwechselt
wurde. Die Verbuchung geschah sehr einfach durch
2 Hölzer, in die gleiche Reben geschnitten wurden
für jeden Bottich (bzw. jede Garbe bei Korn) eines
behielt der Bauer, eines der Zehentherr zum Vergleich.
 Teile des Zehents blieben auch für die Geistlichkeit,
 den Teßszmer usw. der verschiedenen gestifteten
Raplaneien, Oberdorf, Ebnit etc. Eine weitere Verpflichtung
 der Leibeigenen war die Abgabe des
Tartinizinses. Alle Leibeigenen zusammen hatten
um 1560 6 Pfund Pfennig, später 12 Pfund
13 Schilling Pfennige abzuliefern. Jedes Haus hatte
eine „Fastnachthenne" abzugeben, nur wenige waren
davon befreit. Eine sehr drückende Abgabe war „der
beste Fall". Dies war das „beste Haupt" im Stall,
sei es Roß oder Ruh, mußte beim Tode eines Leibeigenen,
 der Familienoberhaupt war, abgeliefert
werden. Hier waren die Embser Grafen auch manchmal
 gnädig und ließzen sich mit klingender münze
abfertigen. Ruch als Jagdtreiber mußzte sich jeder
Leibeigene einmal jährlich verpflichten, ganz zu
schweigen von der Einschränkung der Freizügigkeit
und Verheiratung.

Bis zum Jahre 1771 unter Ammann Johann
Caspar Rhomberg dauerte dieser Zustand an, dann
wurde durch Bezahlung von 45.000 Gulden die
Zehentpflichtigkeit und Leibeigenschaft durch die
Gemeinde Dornbirn an die Herren von Embs
losgekauft.

Die sogenannte „gute alte Zeit" war, wie wir
aus diesem kleinen Rückblick ersehen, auch nicht
immer so rosig. Der Nichtbesitzende war damals vor
Ulbergriffen seines Herrn kaum geschützt, nicht wie
heute von allen möglichen Stellen, wie das schöne
Wort heiszt, „betreut".

Die heutige Steuergesetzgebung ist in hohem
Maße sozial, der Staat holt sich die Mittel dort,
wo sie vorhanden sind, schützt die Kinderreichen und
läßt in der Abstufung und Progression der Steuerlasten
 die soziale Gerechtigkeit walten. 23
            
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