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Full text: Dreihammer. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft F. M. Hämmerle

Dreihammer.- 
Werkszeitschrift der Betriebsgemeinschost 5. m. fämmerle, Dornbirn - Seldhicc 
1. Jahrgang Juli 1939 Heft 7 
Regellohn - Leistungslohn 
Aluf die nationalwirtschoftliche Leistung kommt es on 
Die großen Ergebnisse der nationalsozialistischen 
Arbeitspolitik konnten nur erzielt werben, weil seit 
dem 1. Mai 1933 am Steuer her Arbeit wirkliche 
Lohnpolitiken standen unb keine bloßen Lohndirigenten. 
Das waren bie kleinen unb großen Obmänner ber 
DAT, bie unermüdlichen politischen Leiter, Walter 
unb Warte ber Bewegung, bie tagaus, ragein in 
ben Betrieben unb Arbeitsstätten, in ben Betriebs- 
versammlungen, bei Schulungsabenden unb auf 
fonftigen Zusammenkünften bem Arbeiter ber Stirn 
unb ber Faust, bem Betriebsführer unb Gefolgs- 
mann, durch ihre Erziehungsarbeit bie Erkenntnis 
einhämmerten, daß bie Arbeit bie Quelle des Wohl- 
standes fei, fo daß alle am gemeinfamen Werk 
Schaffenden sich mit einem neuen Ethos ihrer Arbeit 
zu erfüllen hätten: Rein Hader unb keine gegenfeitige 
Zerfleischung, vielmehr ein Ethos des Zusammen- 
stehens unb kameradschaftlicher Verbundenheit. 
Die nationalsozialistische Lohnpolitik geht von 
zwei Grundforderungen aus: Einmal von ber 
Verpflichtung ber Gemeinschaft, jedem schaffenden 
Volksgenossen, ber feine Arbeit im Produktions- 
prozeß voll einsetzt, ein Mindesteinkommen zu sichern, 
unb zum zweiten von bem Grundsatz des Leistungs- 
lohns, also von bem Gedanken, daß bie Höhe jedes 
Lohneinkommens von ber ausgegangenen Leistung 
abhängig fein soll. Tindestbedingung unb Leistungs- 
grundsat ergänzen einanber. Die Festsetzung ber 
Lohnmindestbedingungen obliegt bem Reichstreuhänder 
ber Arbeit unb kommt in ben festgesetzten Tarif- 
ordnungen zum Ausdruck. Die vollbeschäftigte Wirt- 
schaf unserer Tage unb bie in einzelnen Wirtschafts- 
Zweigen nicht unbeträchtlichen unorganischen Lohn- 
Steigerungen haben dazu geführt, daß bie in ben 
Tarifordnungen festgesetzten Lohnmindestbedingungen 
nicht mehr ber Wirklichkeit entsprechen. Angesichts 
dieser Tatsache ift unlängst ausgesprochen worben, 
daß es richtig fei, in bie Tarifordnungen lohn- 
orbnungen einzubauen, bie ihren Ausgangspunkt 
nahmen von ber normalen Leistung beS Schaffenden 
unb bamit ben fiktiven Mindestlohn wandeln zum 
faktischen Regellohn. 
War eS bisher bie Aufgabe beS Staates, bem 
erft um feinen Arbeitsplan ringenden Volksgenossen 
durch baS Statut ber Tindestlöhne ein soziales 
Schutzinstrument zu schaffen, bah die von der staat- 
liehen Lohnregelung Betroffenen bas erhalten, worauf 
fie gerechten Anspruch haben unb was in wirtschaft- 
licher Hinsicht zuträglich erscheint. Der Begriff ber 
garantierten Tindesteristenz weitet sich bamit zum 
Begriff beS Normallohnes, womit bie betriebliche 
Lohnpolitik, bie in manchen Wirtschaftszweigen ge- 
wife zu gar nicht beftreitbaren, unerfreulichen Folgen 
(Locklöhne, Ronjunkturlöhne) geführt hat, wieber in 
bie staatliche Lohnpolitik eingefangen wirb. 
Es ift selbstverständlich, daß sich ein solches 
Progranum nicht von heute auf morgen verwirklichen 
läßt, umso weniger, als eS für bie nur lohnpolitische 
Betrachtung kein soziales Rolumbusei zu entbecken 
gibt. Der Lohn ift ja kein ifolierteS Phänomen 
außerhalb beS wirtschaftlichen Gesamtzusammenhan- 
geS. Er liegt eingebettet in baS Zusammenspiel ber 
übrigen Wirtschaftsfaktoren, ift abhängig von ber 
Ertragslage ber Unternehmung unb ber Wett- 
bewerbsfähigkeit, von ber Arbeitsproduktivität unb 
ben Selbstkosten, von ber individuellen Leistungs- 
fähigkeit unb ber Gestaltung ber Lebenslage, um nur 
bie hauptsächlichsten Bestimmungspunkte heraus- 
Zugreifen. Jede Betrachtung, bie ben Lohn aus diesem 
gesamten Zusammenhang herausreiszen will, bebeutet 
eine unzulässige Verengung. 61
	        
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