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Full text : Dreihammer. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft F. M. Hämmerle

Natürlich darf diese Ansicht nicht etwa zu dem
Schlußverleiten, daß man auf dem Lohngebiet die
Dinge schleifen und einer Selbstherrlichkeit überlassen
soll. Lohnverwilderung müßzte zu den schlimmsten
Folgen führen. Aber es kann lediglich die Generallinie
 abgesteckt werden, wie es ja auch die lohngestaltungsverordnung
 vom 25. Juni 1938 als
Aufgabe gestellt hat.

Tan erinnert sich in diesem Zusammenhang
daran, daß in Wirtschaftszweigen, die zu er wünschten
 Lohnerhöhungen neigten, Höchstlöhne eingeführt
worden sind. Doch hat die Staatsführung bei der
Festsetzung solcher Höchstlöhne stets zum Ausdruck
gebracht, daß die Grenzziehung auf alle Fälle Raum
taffen soll für die überdurchschnittliche Leistung des
einzelnen. Wir machen also keineswegs erft jetzt die
ersten Gehversuche, sondern mir bewegen uns mit
Geschick und Erfahrung auf längstvertrautem Gelände.

Aber gerade deshalb miffen mir, daß die Horizonte
 weiter gesteckt sind, und daß noch vieles zu tun
übrigbleibt. Das Sozialamt der DAF hat erft vor
kurzem auf die richtige Handhabung der Ortsklassen
hingewiesen. Dabei ift es ein Irrtum, anzunehmen,
daß durch die Ortsklasseneinteilung die abweichenden
Lebenshaltungskosten wettgemacht werden sollen
(was nämlich leicht zu ber Auffaffung verleiten
könnte, durch bie Eristenz einer einheitlichen Marktordnung
 fei bie Stufung nach Ortsklassen gegenstandslos
 geworden unb ihre Beseitigung fei sprichreif).
 Der Blick auf bie Praris lehrt, daß diese
örtlichen Stufungen vorwiegend aus ber Verschiedenartigkeit
 ber Arbeitsproduktivität unb sonstiger
wirtschaftlicher Umstände herrühren. Wäre es nicht
fo, so müßten am gleichen Platz bie Löhne sämtlicher
Produktionszweige auf ben gleichen Kenner tenbieren,
was offensichtlich nicht ber Fall ift. Der Inderlohn
ift abgetan, doch bleibt bie Findung des raumpolitisch
 richtigen Lohnes eine noch ungelöfte Aufgabe
kommender Lohnpolitik.

Öder man denke an diejenigen Wirtschaftszweige,
bie in erfter Linie in ber Sonne ber öffentlichen
Auftragserteilung gestanden haben unb bie eine
richtige Einstufung heute gegenüber ben weniger
begünstigten Wirtschaftszweigen häufig vermissen
taffen. 3m Rahmen einer verpflichteten Volkswirtschaf
 gibt es aber nicht zuletzt auch die Verpflichtung,
bie einem Unternehmen mit Rücksicht auf bie Ertragsgrundlage
 erwachsen. Von bem leidigen Ruhhanbel
 ber Tarifverträge, bei bem Interessentengruppen
ihren hemmungslosen unb egoistischen Schacher miteinanber
 trieben, finb wir feit 6 Jahren erlöst. Der
Staat hat ein feinmaschiges Netz von Tarifordnungen
über das ganze Land gebreitet. Dabei hat fich bie
Staatsführung mit gutem Grund im Hinblick auf
bie Lohnstabilität barauf beschränkt, ben Lohn bort
aufholen zu laffen, wo er allzu sichtbar nachhinkte.
Es liegt babei wohl im Sinne ber Staatsführung
wie ber gegenwärtigen Erfahrungen, daß Lohnpolitik
sich niemals in ber schematischen Ansetzung von
Tindesttarifen erschöpft. Daß ihr unverlierbares
Bestandselement vielmehr eine planmäßige Leukung
ist, bie auch planvolle Anbetungen einbezieht. DaS
Gebot ber Lohnstabilität bleibt gewahrt, aber eS ift
zu erfüllen im Gefüge einer fortschreitenden unb
dynamischen Wirtschaft. Wiederholt ift von maßgebender
 Seite betont worben, baß unsere Wirtschaftspolitik
 unbeschwert um Dogma fiel) nur an
ber Zweckmäßigkeit zu orientieren habe. Denn auf
bem Gebiete bet Lohnpolitik haben erftarrte Vorstellungen
 keinen Anspruch mehr auf Geltung!

Entscheidender aber als alle Lohnerörterungen
ift jener Geist, bem alle bisherigen Erfolge zu derbanken
 finb, von bem eingangS biefer Ausführungen
bie Rede war. Der Geist beS Zusammenstehens unb
gemeinfamen Schaffens, ber unbeirrbare unb unbezähmbare

 Wille, bie Energien zu verdoppeln, um fo
jenen Lebensraum zu gewinnen, auf bem jedem
Volksgenossen gemäß feiner Leistung Gerechtigkeit
zuteil werben kann.

Entnommen bem „Angriff" ber Tageszeitung ber Deutschen Arbeitsfront.

Arbeitsschut

Die vergangene Zeit beurteilte ben Wert beS
Menschen nach der Art der Arbeit, bie er verrichtete,
unb banach, welchen Verdienst fie einbrachte. Diefe
Zeit wußte nicht, baß Arbeit bie größte Ehre ift,
gleichviel an welcher Stelle fie ausgeführt wirb, baß
eS aber bie größte Unehre ift, nichts zu arbeiten
und auf Rosten ber Arbeit zu leben.

Die Ehre ber Arbeit unb bie daraus resultierende
Anerkennung ber Leistungen ift baS Fundament ber
wahren Betriebsgemeinschaft.

3m Gesetz zur Ordnung ber nationalen Arbeit
Leißzt eS: „3m Betrieb arbeitet ber Unternehmer als

Führer beS Betriebes, bie Angestellten als Gefolgschaft

 gemeinsam zur Förderung ber Betriebszwecke
unb zum gemeinfamen Nutzen von Volk unb Staat."

DaS wertvollste Kapital beS Betriebes ift bie
Gefolgschaft. Die Arbeit, bie Werte hervorbringt,
steht über jebem materiellen Wert, weil fie bie
Materie gestaltet. Kapital unb Maschinen finb erft
baS Produkt ber Arbeit, fie allein können niemals
Werte hervorbringen. Sie finb in ber Hand beS
Menschen lediglich Werkzeuge bet Gestaltung.

Es ift selbverständlich, baß bie Arbeitskraft, bie
im Dritten Reich einen ganz anberen Wert bekommen
 hot, mit allen Titteln erhalten werben muß;
baS um fo mehr, als baS gewaltige Aufbauprogramm 62
            
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