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Full text : Vorarlberger Mieter-Zeitung. Organ des Landesverbandes der Mieterschutzvereine von Vorarlberg

Vorarlberger

mlieter-Zeitung

Organ des Landesverbandes der mlieterschutzvereine von Vorarlberg.

Bezugspreis: Für Mitglieder unentgeltlich. Für Nichtmitglieder halbjährig 1 Schilling 20 Groschen, ganzjährig 2 Schilling.

Ankündigungen nac festen Gebühren.

Erscheint vorläufig jeden Monat. — Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Landesverband der Mieterschutzvereine von Vorarlberg.
— Verantwortlicher Schriftleiter: IJ. Ruepp in Bludenz. — Alle Zuschriften sind zu richten: An den Landesverband der Mieterschutzvereine

 von Vorarlberg in Bludenz, Untersteinstrasze 1. — Druc von E. Rusz in Bregenz.

Folge 9—12 Bludenz, Heptember-Dezember 1933. 7. Jahrgang.

Mieterschut und Hauswert.

In allen möglichen Tonarten haben die Hausbesitzerverbände
 den Leuten einzureden versucht, das nur ganz
allein der Mieterschutz, bezw. das Mietengelsetz die Ursache
 des verringerten Hauswertes und der geringen
Mieterträgnisse sei und an der Arbeitslosigkeit sowohl als
auc an dem Verfalle der Häuser Schuld sei.

Lehrreich ist eine kleine Gegenüberstellung.
Am 23. Juli 1932 wurde 3. B. in den „Innsbrucker
Nachrichten" eine Ausführung veröffentlicht, unter dem
Schlagworte „Macht den Hausbesitz frei!"

Der Haus- und Grundbesitzerverein begründet dies
folgend:

Unserer vielen Arbeitslosen willen — unserer erwerbslosen
 Jugend wegen schafft für unser Volk in Not
mehr Arbeit! Der Althausbesitz strebt selbst die neuzeitliche
 Ausgestaltung der Häuser an. Was Zwangsrecht im
Mietwesen viele Jahre hindurch unterbunden hat, muß
und wird ein freier Hausbesitz nachholen."

Und dazu lies man die „Arbeitslosen" noch anfügen:
Bezüglich des Mietengesetzes fordern die Arbeitslosen:
 die Auszerkraftsetzung des Mietengesetzes für Geschäftslokale,
 Arbeitsstätten und Kanzleilokale mit 31. Dezember
 1932. Die Bautätigkeit würde dadurch etwas belebt
 werden, denn es würden Adaptierung, Umbauten
usw. vorgenommen werden.

Dann kommt noch ein Gegenstoß gegen die Forderung,
 auch das Anforderungsgesetz wieder aufleben zu
lassen und dieses auc auf die Neubauten auszudehnen.
Der wird damit begründet, das geschrieben wurde: „Was
werden die Hypothekargläubiger dazu sagen, wenn die
Werte der Neubauten zertrümmert, die gewährten Hypothekarkredite
 ihrer Sicherheit und Einbringlichkeit beraubt
und die Eigentümer wie deren Gläubiger ganz gegen Treu
und Glauben mit einer unerhörten Niedertracht hineingelegt
 werden sollten.

Das war im Jahre 1932!
Nun ist bekanntlich heuer das Mietengesetz abgeändert
 worden, sehr zu Gunsten der Hausbesitzer, und praßtisch
 ist die „freie Zinsvereinbarung (zumindestens in unserem
 Ländle) fast unbeschränkt eingeführt.

Und der Erfolg? Ist der den aufgestellten Hoff nungen
 und Versprechungen entsprechend?

Nein, abermals nein. Gerade das Gegenteil ist eingetreten!



Alls Beweis wollen wir die Worte des ärgsten Schreier
 um die Aufhebung des M.-G. des Nat.-Rat Pistor
auf der groszen Hausbesitzertagung am 27. August 1933 in
Bregenz anführen: Der sagte: „Was nützt es uns, wenn I
das Mietengeset fällt, wenn die Mieter kein Geld haben, I

die Miete zu bezahlen!" — Na also: Jetzt hat ers, und
jetzt nützt es nichts!

Tatsächlic sind die Mieten in unserem Ländle seit der
Aufhebung des Mietengesetzes und Geltung der freien
Vereinbarungen gefallen, — allerdings am meisten in
den Neubauten —, weil eben die hohen Mietzinse nicht
mehr gezahlt werden können. Die Richter sollen auch so
weise sein, bei Kündigungen wegen Nichtzahlung des
Mietzinses den verringerten Ginkommensverhältnissen
Rechnung zu tragen.

Und der Hauswert? Ist dieser gestiegen?

Da wollen wir wieder dem ärgsten Vertreter der
Hausbesitzerforderungen, dem S. Nationalrat Pistor selbst
das Wort geben. Der behauptet nac der österreichischen
„Immobilienzeitung" folgendes:

Wert des österreichischen Hausbesitzes im Jahre 1914
gleich 8640 Millionen Schillinge. Wert im Jahre 1925
gleich 1750 Millionen; Steigerung nac der Novellierung
des Mietengesetzes auf 4320 Millionen, der aber bis heuer
wieder auf 3240 Millionen Schillinge zurückgegangen ist.
Die mit Wohnbauförderungsgeld errichteten Bauten haben
 30 Prozent ihres Wertes verloren. Gasthöfe sind auf
die Hälfte des Friedenswertes gesunken. Der Verlust bei
Sommervillen beträgt 150 Millionen, bei Einfamilienhäuser
 rund 100 Millionen, bei städtilschem und märktischem
 Gebäudebesitz 2300 Millionen !

Die Verantwortung über diese Ziffern hat selbstverständlic
 der Herr Pistor. Aber glaubwürdig erscheinen
sie, wenn man nur das Ergebnis der Zwangsversteigerumgen
 in unserem Ländle verfolgt. Wurde doc gerade in
letter Zeit in Bludenz ein Wüstenroter Neubau, der angeblic
 rund 60.000 S gekostet hat, um 28.800 S eingesteigert.
 Das ist also nicht einmal die Hälfte der Baukosten.

So und nun fragen wir nochmal:

Ist an dieser Wertverminderung wirklich das Mietengesetz
 schuld? Was sagen nun die Hypothekargläubiger
zu dieser Hineinlegung gegen Versprechungen auf Treu
und Glauben. Ist an der Arbeitslosigkeit, infolge verminderter
 Bautätigkeit wirklich das Mietengesetz Schuld,
das den Hausbesitzern sogar die ordentliche Erhaltung der
Häuser vorschreibt und aufträgt, also Arbeit verlangt!
Oder sind da die Hausbesitzer Schuld, welche lieber das
Haus verfallen lassen, nur damit sie keine Mieter mehr
haben sollen; und das eingehobene Mietzinsgeld nicht zur
Erhaltung des Hauses verwenden. Angeblich sind so und
soviele tausend Arbeitslose weniger! Sind die Verhältnisse,
 die früher eben als unerträglich und abzuändernd
bezeichnet wurden besser oder schlechter geworden, seitdem
 den Hausbesitzern ihre Mietzinswünsche voll und
ganz erfüllt wurden? — —
            
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