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Full text : Vorarlberger Mieter-Zeitung. Organ des Landesverbandes der Mieterschutzvereine von Vorarlberg

Seite 4

„Vorarlberger kieterzeitung".

einen Bericht Zu erstatten und seine Tätigkeit in diesem
Komitee zu schildern.

Darauf hat Herr Schmidt im August 1933 folgend geantwortet:
 lieber die Mietengesetznovelle 1933, deren
Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft nur geringen
Einflusz haben werden, sowie die damit verbundenen Ver-Handlungen
 und Beratungen werbe ic gelegentlich einer
Versammlung des christlichsozialen Volksvereines berichten.
 Ob und inwieweit hiebei jenen Mitgliedern Ihrer
Vereinigung, die nicht dem vorerwähnten Vereine angehören,
 Eintritt ermöglicht werden kann, müszte erst festgestellt
 werden. —

Eine solche Versammlung wurde bisher nicht abgehalten.


Rechtsschutz.

Gemeindeumlagen. Für 1933 würben folgende Zuschläge
 zur Landesgebäudesteuer genehmigt:

Au 700 Prozent, Bludenz 550, Feldkirch 430, Fuszach
300, Hörbranz 500, Langenegg 160, Laterns 450, Nenzing
 150, Beschling 220, Riefensberg 300, Röthis 400, Silbertal
 540, Vandans 700, Weiler 550, Bolgenach 200,
Lauterach 275, Mäder 500, St. Gallenkirch 500, Gargellen
140, Schnifis 250, Schruns 527, llebersaxen 350, Altac
500, Bezau 600, Bürserberg 550, Eichenberg 100, Frastanz
 500, Lingenau 710, Möggers 260, Rankweil 400*

Prozent.

Brand
Bürs

800 %
500 %

Bregenz
Damüls

450
800

0/
10
°/
10
Innerbraz 420 0/0 Fluh 600

0/
/o
Klösterle 480 % Fontanella 550

°/
o
Nüziders 250 % Gaiszau 300
Schlins 350 % Hittisau 300

°/
'0
Schoppernau 500 % Krumbac 500 (400)

O/
/9
Schnepfau 350 0/0 Lorüns 250

°/
10
Sonntag 500 % Mellau 400

0/0

Thüringen 450 0/0 Mittelberg 650

0/0

Egg

420 % Möggers 260

0/0

gramem 400 %
Klaus 556 %
Koblac 556 %

Kündigungsbeschränkung. Wenn mieterschutzfreie und
mietergeschützte Räume unter einem einheitlichen Vertrage
 gemietet werben, so fallen die mieterschutzfreien
Räume unter den gesetzlichen Kündigungsschutz. D.3.S.
vom 22. 7. 33. Auc eine Teilkündigung ist unzulässig;
1. Ob. 708-33. (Dafür kann aber ber Mietzins mieterschutzfrei
 sic gestalten.)

Kündigung. In ber Aufkündigung musz der Tatbestand
 dargestellt sein. Eine blosze Anführung ber Gesetzstelle
 genügt nicht, wenn in ber Zahl des Mietengesetzes
mehrere Kündigungstatbestände enthalten sind. D.3.9).
vom 9. 8. 33, 3 Ob. 691-33.

Kündigung bei Kauf. Nicht zu übernehmen hat ber
Käufer ohne feine Einwilligung jene Vereinbarungen zwischen

 bem früheren Eigentümer und dem Mieter, durch
welche bie gesetzliche Aufkündigung gehindert würbe. An
bie vertragsmässige Unterstellung unter bas Mietengesetz
ist her Neukäufer nur bann gebunden, insoweit dadurch
das Kündigungsrecht des § 1120 a. b. GB. berührt würbe,
wenn er diese Vereinbarung ausdrücklich übernommen
hat. E. 3. 1. 1933, R.Z. 1933, 95. (Daher solche Berträge
 schriftlich machen und im Grundbuch eintragen lassen!
 Wenn ber Bestandgegenstand selbst bem Mietengesetze
 unterliegt, ift ber Neukäufer auch an die Beschränkungen
 dieses Gesetzes gebunden.)

Entsprechender Ersatz. Für eine Wohnung, bie teilweife
 untervermietet war, musz wieder eine für Untervermietung
 geeignete Wohnung beigestellt werben. D.G.H.
2 Ob. 960-32. — Die Ersatzwohnung ist nicht angemessen,
wenn sie soweit entfernt ift, daß der Familienverband zerrissen
 und durch Zeit- unb Geldaufwand für Bahnfahrten
verteuert wirb. ß.®. Wien, 39, OR. 10.007-32.

Kein entsprechender Ersatz ift, wenn bie Wohnung
nur gerade für das reine Wohnbedürfnis des Mieters ausreicht,
 nicht aber zur Unterbringung seiner Einrichtung.
0.®.^., 1 Ob. 1081-32.

Eigenbedarf, selbstverschuldet. Wenn ber Vermieter
durch fein Verschulden den Eigenbedarf selbst geschaffen
hat, unb er es auc unterläszt, ben Eigenbedarf aus anderen
 Gelegenheiten zu befriedigen, so kann er diesen Kündiguungsgrund
 nicht geltend machen. O.3.H. vom 9. 2.
33, C Ob. 111-33.

Unleidliches Verhalten. Beschimpfen und Verspotten
des Hausbesitzers und dessen Kinder, „Fixieren" ber Mitbewohner,
 auc nur einmaliges rücksichtsloses oder grob
ungehöriges Verhalten, sogar solches ohne „böse Absicht",
kann erfolgreichen Kündigungsgrund abgeben.

Lautsprecher. Lärmszenen eines trunkenen Bieters,
nächtliche Ruhestörungen durch Streitigkeiten können
Kündigungsgründe werden. Ebenso Haltung von Hunden,
 Verwanzung der Wohnung, Duldung von Dirnen
und übel 'beleumundeten Personen können als grob ungehöriges
 Verhalten bezw. nachteiliger Gebrauch bewertet
werben.

Briefkasten

Vorarlberger Mieterzeitung. Warum sie nicht öfters
erscheint? Wenn die sozialdemokratisch-unpolitische Mietervereinigung
 Oesterreichs in Wien für eine Auflage von
170.000, (so viele Mitglieder soll diese Vereinigung haben)
 auc nur 4-mal im 3 ähre ausgegeben wird, so
kann man von der „Tischgesellschaft" (wie bie Sozialdemotraten
 behaupten), der Mieter im Landesverbande der
Mieterschutzvereine von Vorarlberg wohl auch feine
öftere Zeitungsausgabe oerlangen. Hätten wir 170.000
Mitglieder, ja nur 1700, so würbe auc jeden Monat ein
Blatt erscheinen können. Also bringen Sie recht viele
Mitglieder und wir geben Ihnen viele Zeitungen.

Versichert gegen Feuerschaden

bei der einheimischen gegenseitigen

Vorarlberger Landes-Feuerversicherungs-Anstalt, Bregenz.

Vertreter in allen Orten des Landes.
            
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