Seite 4
„Vorarlberger Rieterzeitung"
satz 2, 3. 5, 6 und 12, kann das Gericht auf Antrag
des Mieters im Urteil aussprechen, dasz der Vermieter
dem Mieter nac Räumung des Mietgegenstandes die
Uebersiedlungskosten in der für den Umzug innerhalb
der Gemeinde erforderlichen Höhe ganz aber teilweise
zu ersetzen hat, wenn dies nac ben Ulmständen, insbesondere
unter Berücksichtigung ber wirtschaftlichen
Lage des Vermieters ober des Mieters ber Billigkeit
entspricht. Die zu ersetzenden Kosten finb unter Anwenbung
bes § 273 300. festzusetzen unb im Urteile ziffermäßig
anzugeben, ßiegt zwischen bem Tage ber Urteil*
fällung unb bem Tage ber tatsächlichen Räumung bes
Mietgegenstandes ein längerer Zeitraum unb ift bis
dahin infolge einer mittlerweile eingetretenen Aenderung
bes Geldwertes ber zuerkannte Betrag offenbar
zu hoc ober offenbar unzureichend geworden, fo können
ber Vermieter ober ber Mieter beim Prozeßzgerichte
ben Antrag stellen, daßsz ber Vetrag ber zu ersetzenden
lebersiedlungskosten durch Nachtragsbeschlusz ent*
sprechend richtiggestellt werde; über einen solchen Antrag
entscheidet bas Gericht nac mündlicher Verhandaing.
Die Rekursfrist beträgt acht Tage. Das Gericht
kann, wenn es nac ben Umftänben ber Billigkeit ent*|
spricht, auf Antrag bes Mieters noc vor ber Räu-|
mung bes Mietgegenstandes durch einstweilige Ver* !
fügung bie Hinterlegung (§ 379, 3. 1, Exekutionsordnung)
bes zu ersetzenden Betrages ober eines Teiles
davon anordnen; ber Bescheinigung einer Gefahr
(§ 379, Exekutionsordnung) bebarf es nicht.
(6) Eine Vereinbarung, wonach bem Vermieter
bas Kündigungsrecht unbeschränkt ober in einem
weitern als bem vorstehend bestimmten Masze zustehen
soll, ift ungültig. Dadurch werden jedoch Vereinbarun-|
gen nicht berührt, womit bei Untermietverhältnissen|
eine beftimmt bezeichnete Tatsache, bie als bebeutfam|
für ben Vermieter anzuerkennen ift, von vornherein|
als Kündigungs- ober Auflösungsgrund festgesetzt wird.i
(Schlus folgt.)
Vereinsnachrichten
Dornbirn. 21m 6. August um 8 Uhr abends wird
im Gasthause „Bierhalle" eine auszerordentliche Generalversammlung
abgehalten, in welcher ber Obmann
über Wasserleitungsanschlüsse, Amortisation unb über
ftrittige Fragen in biefer Angelegenheit Bericht erstatten
wird. Da bie Sachen in geldlicher Hinsicht für bie
Mieter sehr bedeutungsvoll sind, ift rege Beteiligung
im Interesse jedes einzelnen geboten.
Briefkasten
(Hier werden alle Anfragen von allgemeinem Interesse beantwortet.)
Mieterschutz durch die Strafe. Ihre Befürchtung,
baß bie sozialdemokratische Partei bas
Mietengesetz nicht mehr „durch bie Strasze" werde
schützen können, ift nac bem letzten Generalstreik unb
Wiener Putsch nicht von ber Hand zu weisen. Anders ift
es, wenn alle Mieter zusammenhalten. Auszerdem
muß jemand bem Seipel verraten, wie er ohne Mehrbelastung
bes Budgets ben Staatsangeftellten ben doppelten
Gehalt geben kann, benn auch ber Seipel ift bekanntlich
bereits einmal vor „bem Geiste eines Eisenbahnerstreikes"
geflohen, unb biefen „Geist" wird nie*
mand fo rasch wieder rufen.
Chauffeurverein. Sie haben recht. Weil bie Um*
wandlung unseres unpolitischen Verbanbes ber Mieterschutzvereine
von Vorarlberg unb ber einzelnen Mieterschutzvereine
in eine Landesorganisation, bezw. Lokalorganifationen
ber Mietervereinigung Oesterreichs,
welche sic ausschließlich ber sozialdemokratischen Partei
zur Erreichung ihrer Ziele bebient, nicht nach dem Willen
sozialdemokratischer Führer ging, würbe seinerzeit
unfer Verband gefprengt unb eine eigene parteigenehme
Landesorganisation, bezw. Lokalorganisationen gegrünbet,
wie biefes jetzt vom Tiroler Chauffeurverein
berichtet wird.
Jut Beachtung!
Der „Landesverband ber Mieterschutvereine von
Vorarlberg " gibt feinen Mitgliedern Auskunft unb
Ratschläge, übernimmt zur Weiterleitung Beschwerden
unb verfaszt Eingaben.
Diesbezügliche Anfragen unb Zuschriften finb zu
richten an bie Ortsmieterschutzvereine, unb wo solche
nicht bestehen, an ben „Landesverband ber Mieterschutzvereine
von Vorarlberg in Bludenz, Wichnerstrasze
40".
Aufruf
an alle Mieter und Mieterinnen Vorarlbergs.
Jene Mieter unb Mieterinnen Vorarlbergs, welche
unserem Verbanbe fernstehen unb nun demselben bei-Zutreten
wünschen, wollen nachstehende Erklärung aus*
schneiden ober handschriftlich herstellen, unterfertigen
unb an ben Landesverband ehetunlichst abfenben. Falls
im Orte noch kein Orts-Mieterschutzverein unseres Ver*
bandes besteht, wirb ein solcher im Sinne unferer
Satzungen gebilbet.
Erklärung.
Ich erkläre hiemit meinen Veitritt als Mitglied
zum Landesverband ber Mieterschutzvereine von Vor*
arlberg mit der Verpflichtung, ben Jahresbeitrag
(diesjährig S 3.— [drei Schilling], Aufnahmegebühr
S 1.— [ein Schilling]) sogleich an ben Landesverband
abzuführen, wofür mir bas Fachblatt kostenlos zugefenbet
wirb.
Genaue Anschrift, Name, Beruf, Wohnort, Strasze und Haus-Nr.
•Die Bettwanze
famt Vrut vernichtet radikal
flüssig Russolin
wasserhell, geruchfrei, keine Fleckenbildung,
fettfrei, daher unschädlich für Bettzeug unb
Möbel. Seit Jahren er folgreichstes
Fabrikat. 3/s ßiter Haushaltflasche S. 2.10,
Hotelflasche S. 3.50 in Apotheken, Drogerien,
Material- unb Farbwarenhandlungen.
Nusselin-Gabrifation Kufstein.
Mieter benützet die „Borarlberget Mieter-Zeitung" zur Injeration!