„Vorarlberger Nieterzeitung"
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Millionen Kronen veranschlagt wurde, kam eine Eini-
gung mit den genannten Gemeinden nicht zustande.
Trotzdem liesz Dornbirn nicht nac und verhandelte bis
zum Ausbruche des für uns so unglücklich ausgefallenen
Weltkrieges. Die Tätigkeit der Stadtvertretung hatte
aber infolge des Krieges einen Aufschub erfahren. Als
nac dem Kriege im Jahre 1920 bis 1922 mit der An-
legung des Wasserbuches begonnen wurde, fanden aus
diesem Anlasse Begehungen statt, wobei die Stadtver-
tretung fo oft es nur möglich war, auf ihr Recht ge-
drungen hatte und in einem Falle auc fogar bei gericht-
licher Austragung Sieger blieb. Durch ständiges Ver-
handeln kam es endlich fo weit, dasz die bisherigen Nutz-
nieszer im Bezuge auf Ueberlassung von Wasser feine
Hindernisse mehr in den Weg legten und die Zustim-
mung zum Wasserbezug unter der Bedingung gaben,
zu jeder Fabriksanlage die erforderlichen Hydranten
auf Koften der Gemeinde zu erstellen. Durch den Bau
der Strasze Dornbirn—Ebnit kam man auf Quellen,
welche auc bei niedrigem Wasserstande sehr ergiebig
und gutes Wasser liefern. Nun ift die Stadtgemeinde
Dornbirn im Besitze von vier Quellen — Schaufelquelle,
Bor Bergsauquelle, Boden- und Schauerlochquelle —,
welche derart ausgiebig sind, das die gesamte Bevölke-
rung Dornbirns mit gutem Trink- und Nutzwasser reich-
lich versorgt werden kann. Qberbaurat Müller hat bas
verfaszte Projekt im Juli 1926 vorgelegt unb unfere
rührige Stadtvertretung ift zu allen hiedurch erforder-
lichen Vorarbeiten geschritten unb hatte bie Arbeiten
ausgeschrieben, vergeben unb heute liegt der gröszte
Teil ber Haupt- unb Zuleitungsröhren in ben Straszen
zur Freude ber Bevölkerung von Dornbirn. Allerdings
war bie Freude nicht allgemein gleichmäszig, benn wäh-
renb bie Hausbesitzer noch eine grosze Wertvermehrung
ber Häuser durch bie fertiggestellte Wasserleitung er-
fuhren, verbitterte ben Mietern bie Aussicht auf bie
Zahlung ber groszen Koften ben süszen Wassergeschmac,
weshalb auch ber Mieterschutzverein von Dornbirn
gleich zu Beginn ber Arbeiten sich mit biefer Angelegen-
heit zum Schutze ber Mieter befaszte unb sic auch gegen
llebervorteilungen ber Mieter fräftig wehrte. (Die Er-
folge des Mieterschutzvereines non Dornbirn in ber Zah-
lung unb bie Stellungnahme ber Mieter hiezu siehe in
Folge 3 ber Vorarlberger Mieterzeitung. Anm. b. S.)
Bregenz. „Ruepp unb Amann gehen haufieren"
steht richtig in ber „Vorarlberger Wacht". Wir fühlen
uns aber nicht veranlaszt, in ber „Vorarlberger Mieter-
Zeitung" mit einer politischen Parteizeitung zu polemi-
fiere. Die Mitglieder wiffen, dasz beide Herren in ihren
Ehrenposten weder von einer politischen Partei, noch
einer mit dem Landesverbande ber M. Sch. V. von
Vorarlberg zusammenhängenden Versicherung abhän-
gig finb, ober Wartegeld beziehen, ober anbere persön-
liehe Borteile genieszen, unb dasz fie auch kein persön-
liches Interesse an bem Mitglieder-, Fang" für ben Lan-
desverband ber M. Sch. V. von Vorarlberg, fonbern
nur sachliches Interesse an bem Wohler-
gehen der Mieter haben, was auc bie sozialdemo-
kratisc eingestellten Mieter, bie mit ihnen mitgearbeitet
haben, anerfennen muszten. Die Bregenzer wiffen auch,
wie unb warum bie Umwandlung bes Mieterschutz-
vereines in bie Lokalorganisationen damals durchge-
führt würbe. (Wir ersuchen hiezu, unter „In eigener
Sache" nachzulesen. Anm. b. S.)
Mitteilungen für den Nieter.
(Dieser Abschnitt dient zur Veröffentlichung von gesetzlichen Bestim-
mungen, die der Mieter unbedingt wissen muss.)
„Auszug aus bem zurzeit bestehenden Mietengesetz
(Bundesgeset vom 7. Dezember 1922, B. S. Bl. Nr. 872,
über bie Miete von Wohnungen unb Geschäftsräum-
lichfetten)."
Kündigungsbeschränkungen.
§20.
Die Bestimmungen bes § 19 finben auch Anwen-
! bung, wenn ein Mietvertrag zwar auf beftimmte Zeit
abgeschlossen wurbe, vereinbarungsgemäß aber man-
: gels rechtzeitiger Künbigung ober ähnlicher Partei-
: erflärung als stillschweigend erneuert zu gelten hat. Ist
|im Bertrage bebungen, dasz mangels rechtzeitiger Kün-
, bigung (Erklärung) bie Erneuerung nicht auf unbe-
: stimmte, fonbern auf beftimmte Zeit stattfindet, fo fann
|jede Partei vor Ablauf bes Termines für bie Künbigung
|(Erflärung) ber Gegenpartei befanntgeben, dasz fie bie
Erneuerung auf bie beftimmte Zeit ablehnt; ber Miet-
|vertrag gilt bann als auf unbeftimmte Zeit erneuert.
| § 21.
! (1) Mietverträge fönnen nur gerichtlich gefünbigt
werben. Der Bermieter hat in ber Künbigung bie
: Künbigungsgrünbe kurz anzuführen; anbere Kündi-
gungsgrünbe fann er später nicht mehr geltend machen.
|Werden gegen bie Künbigung mit ober ohne Berufung
! auf bie Bestimmungen dieses Gesetzes Einwendungen
|erhoben, fo hat ber Bermieter nachzuweisen, dasz ber
j von ihm geltend gemachte Kündigungsgrund gegeben
|ift. Gegen bie Berfäumung ber Frist zur Anbringung
: von Einwendungen ift bie Wiedereinsetzung in ben
' vorigen Sanb nach den Beftimmungen bes § 146 ff.
|310. zulässig.
(2) Wenn ein Mieter, bem aus bem Grunde bes
| § 19, Absatz 1, 3. 1, gefünbigt wurbe unb ben an bem
: Zahlungsrückstande fein grobes Verschulden trifft, vor
Schlusz ber ber Entscheidung bes Gerichtes erfter In-
|stanz unmittelbar vorangehenden Verhandlung ben'
: geschuldeten Betrag entrichtet, fo ift bie Künbigung auf-
zuheben; ber Mieter hat jedoch bem Bermieter bie
|Koften zu ersetzen, soweit ihn ohne feine Zahlung eine
* Kostenersatzpflicht getroffen hätte. Ist bie Höhe bes ge-
|schuldeten Betrages streitig, fo hat bas Gericht vor
|Schlusz ber Verhandlung barüber durch Beschlusz zu
;entscheiden ober bie Entscheidung ber Mietkommission
; bekanntzugeben (§ 36, Absatz 1). Gegen solche Beschlüsse
|ift fein abgesondertes Rechtsmittel zulässig.
(3) Der Mieter, bem gefünbigt wurbe, hat, wenn
|er bie gemieteten Bäume ganz ober zum Teile in Unter-
|miete gegeben hat, ben Untermieter von ber Kündi-
Igung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. A.
In eigener Sache.
| Die Herausgabe einer eigenen „Vorarlberger
.Mieterzeitung" hat nicht nur uns von ber „Mieterver-
|einigung Oesterreichs, Landesorganisation für Vorarl-
iarlberg, Sih Bregenz", einen Brief zugebracht, fonbern
|anscheinend auch die Mieter in unferem Lande zum
j Nachdenken über ihre Organisation veranlaszt, wobei
1 verschiedene Mieter entdecken muszten, dasz fie über bie
|ganze Sache eigentlich völlig im unklaren finb.
Wir bringen vorerst ben Brief von ber Mieterver-
|einigung Oesterreichs, Landesorganisation für Vorarl-
iberg in Bregenz zur Kenntnisnahme unb unfere, b. i.
bes Landesverbandes ber Mieterschutzvereine von Vor-
arlberg, gegebene Antwort hierauf.
1. An ben Landesverband ber Mieterschutzvereine
von Vorarlberg in Bludenz
Bregenz, am 7. Sept. 1927.
Eine Anzahl unserer Mitglieder haben uns heute
sowohl Ihre Zeitung vom September 1927, als ben von
|Ihnen beigelegten Erlagschein überbracht, in der Mei-
|nung, daß Ihr Landesverband unfere Landesorgani-
i fation ber Mietervereinigung ift. So wie diese Mitglie-
ber Ihnen ben fälligen Mitgliedsbeitrag mit Posterlag-
|schein einsenden wollten, fo besteht bie Möglichkeit, dasz
eine Anzahl unferer Mitglieder irrtümlich Ihnen einen