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Full text: Vorarlberger Mieter-Zeitung. Organ des Landesverbandes der Mieterschutzvereine von Vorarlberg

Seite 4 „Vorarlberger Rieterzeitung". 
8. Wenn der Hausbesitzer das Haus verkaufen will, 
musz auch der ungekündigte Mieter die Besichtigung 
seiner Wohnung zulassen. L3. Wien. 
8. Die Vereinbarung des Hauseigentümers mit 
dem Mieter, daß sseine mieterschutzfreie Wohnung dem 
M. ®. unterliege, bindet nicht den späteren Hauseigen- 
tümer, auszer der Mietvertrag wäre in den öffentlichen 
Büchern 'eingetragen oder der neue Hausbesitzer in den 
Mietvertrag eingetreten. DS$. 1 Ob. 1131/29. 
Aus Tirol. 
Wohnungsnot und Wohnräumeüberflusz. 
Gelegentlich der Einführung einer neuen Elektri- 
Zitätsabgabe bringt die J. N. eine Zusammenstellung 
über die Besetzung von Wohnungen. Nac dieser sollen 
mit einem Höchsteinkommen von monatlich 160 S allein 
stehende Personen wohnen: 52 in Wohnungen mit vier 
Räumen (einschliesslich Küche) 29 Personen in 5 Räu- 
men, 8 Personen in 6, 2 Personen in 7 und 1 Person in 
8 Räumen. Zwei Personen mit einem Höchsteinkommen 
von monatlich 240 S sind 23 Familien in 5 Räumen, 5 
Familien in 6 Räumen und 2 Familien in 7 Räumen. 
Sagegen sind 1 Familie mit 11 Köpfen in 3 Räumen, 
3 Familien mit 10 Köpfen in 4 Räumen, drei in 3 Räu- 
men. In 3 Räumen sind 4 Familien mit 9 Köpfen, 
16 Familien mit 8 Köpfen, 27 Familien mit 7 Köpfen, 
58 Familien mit 6 Köpfen, 107 Familien mit 5 Köpfen, 
97 Familien mit 4 Stopfen sind in 2 Räumen. — Diese 
Statistik wurde gegen den Mieterschutz ausgebeutet. 
Wir vermissen aber dabei die Feststellung, wie viele 
von den erfaßten Familien zu den Hausbesitzern gehö- 
ren und wie viele davon in „neuen" Häusern wohnen. 
(Anm. der Schriftleitung). 
Mitteilungen des Landesverbandes 
Todfall. Am 25. Mai starb der Kassier und Schrift- 
Führer des Landesverbandes der M.-Sch.-V. von Vor- 
arlberg, Sperr JohannOberdörfer. Die Mieter- 
schaft hat dadurch einen groszen Verlust erlitten. Als 
letzten Dank beteiligte sic der Landesverband und M.- 
Sch.-Ortsverein Bludenz am Leichenbegängnisse und 
widmeten ihm einen Kranz. 
Wasserleitungsschäden- und Glasbruchversicherung. 
Nac Mitteilung des Hausbesitzerverbandes von Vor- 
arlberg legt dieser keinen Wert auf diese Versicherun- 
gen, da er fie als für ihn nicht günstig betrachtet. 
Für Lustenau: Die dort am 9. März 1930 er- 
folgte Auflösung des O.M.Sch.V. stimmt nicht. Wer 
beim unpolitischen Landesverbande bleiben will, zahlt 
die 3 S Mitgliedsbeitrag für das Jahr 1930 mit beilic 
gendem Erlagschein ein. Einzahlungen an h. Grab- 
herrmener oder Bösch gelten nicht mehr für unseren 
Verband. Die Vermögensverteilung kommt in der Ver- 
einsiveriammlung zur Behandlung. 
Bludenz. Durch den Vorrückungsverzicht des Mie- 
texvertreters in der Stadtvertretung blieb das Verhält- 
nis unverändert; aber die christlichsoziale Partei hat 
sich dafür verpflichtet, die Mieterforderungen zu unter- 
stützen. 0 641 
Mietzins: 206 1. August ist der Hauptmietzins für 
Die Triebenskrone 36 g. Zahlungspflicht erst über 
Jinsgroschen. Seit 1. Mai sind für die Friedens- 
Frone 2 Groschen zu bezahlen. Der erste Abfubrstag 
biefür ist der 15. August, 'b. h. bis dahin müffen ble 
Binsgroschen dem Hausbesitzer bezahlt fein, aber er 
muß dieselben verlangen. Wer bereits freiwillig über 
den geieBlichen Mietzins bezahlt, kann die Erhöhung in 
Jemen Paujchalzins einrechnen.S 
Briefkasten 
Hier werden alle Anfragen von allgemeinen Interesse beantwortet. 
Hausbesitzerpartei des „Reformverbandes der Haus- 
und Grundbesitzer." Der Gedanke, eine eigene Haus- 
belsitzerpartei aufzustellen, ist nicht neu. Auc die 
neuesten Forderungen, wie in den Zeitungen zu lesen 
war, wie „Sofortige Abschaffung der Mieterzwangs- 
wirtschaft, Gleichstellung der Haus- und Grundbesitzer 
mit jedem anderen Geschäftsmanne, Anerkennung der 
Hausbesitzer als Gewerbetreibende", „Schaffung einer 
Hausbesitzerkammer" sind nicht mehr neu. Bemerkens- 
werter sind die ärgern Forderungen nac Einstellung 
aller Zwangssteuern, Verbot an alle öffentlichen Kör- 
perschaften (Staat, Land, Gemeinde) private Unterneh- 
mungen zu führen, (wie Eisenbahn-, Forst-, Salz-, 
Gas-, Elektrizität-, Wohnbau usw.), vollständige Ein- 
stellung der Sozialpolitik, Aufhebung aller der Wirt- 
schaft schädigenden Steuern, Abgaben und Zölle, Wohn, 
bausteuer, Wertzuwachssteuer, Zinsgroschen, Boden- 
wertabgabe usw. Aus den „politischen Forderungen 
feien erwähnt: „Aufhebung der bundesstaatlichen Ver- 
Fassung und der Länderselbständigkeit, Einzelwahlrecht, 
Anschluß an Deutschland ufw." — Was davon „a biszl 
Liab, und a biszl Treu und ab iszl Falschheit dabei" ist, 
herauszufinden, wollen wir den Lesern selbst überlas- 
sen, ebenso, wem bei den nächsten Wahlen „der Martl 
den Schimmel schenkt." 
Bundesbeamter, mietzinsbeihilfe. 
Dasz die den Beamten gewährte neuefte Mietzins- 
beihilfe »Zum Lachen" ift, dürften mehrere glauben. 
Wr glauben aber, daß bei uns noch Vieles „zum La- 
chen ist", wenn es nicht „so traurig" wäre. 
Staatliche Wohnbauförderung. 
Dasz für heuer feine Wohnbauhilfe aus den Zins- 
groschen mehr gegeben wird, rechtfertigt unsere früher 
geäußerte Ansicht, dasz die Wohnbauhilfe nur „ein Zut- 
kerl" für die Abänderung des Mietengesetzes fei. Auch 
der Vergleich der Zuteilung für „Privatbauten" gegen- 
über den Gemeinde- und Genossenschaftsbaueten be- 
werft Die „einheitliche" Auffassung der Parteien, von 
Denen die einen den Armen nichts gönnen, und die an- 
beren niemand selbständig werden taffen wollen. Die 
Mieter dürfen die Zinsgrolschen zwar bezahlen, ob aber 
die Mieter die alleinigen Nugnieszer dieser Summen 
sind, ift noch eine andere Frage. — Was man nicht 
hält, — das fällt ! 
Mieterpartei. 
,„Wenn die Hausbesitzer eine eigene Wahlpartei auf- 
stellen, wäre eigentlich die Aufstellung der Mieterpartei 
zwangsläufig begründet. Aber dazu müszten die Mie- 
ter sich eben als „Mieter" denken und fühlen, und nicht 
als schwarz, rot, gelb, grün oder blau ufw. 
Mieterschutz oder mietengejetz. 
_Mieterschutz wird vielfach mit dem Mietengesetz 
verwechselt oder als Eines betrachtet. Das ift unrichtig. 
Das Mietengesetz ist zwar zum Schutze der Mieter de- 
charfen worden, wie weit es aber diesen Zweck noch er- 
füllt, das ist der Streitpunkt. Darum haben wir niver 
hervorgehoben: Wir sind für die Aufrechterhaltung des 
Mieterschutzes aber nicht für die Aufrechterhaltung des 
bestehenden Vßortiautes im Mietengejets. Weil wir der- 
ichtebene Bestimmungen als für die Mieter äußerst um 
günitig betrachten, sind wir für eine Abänderung des 
We.G. zu haben gewesen und auc noch zu haben und 
da wieder nac unseren Bedürfnissen und nicht nach be 
litischen Schlagworten. new PO- 
Feuerversicherung. Die Mitglieder unseres Landes- 
erherim NA Laarlberger Londesteuer-
	        
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