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Full text : Vorarlberger Mieter-Zeitung. Organ des Landesverbandes der Mieterschutzvereine von Vorarlberg

Seite 2 „Bcratlderger Allieterzeitung"

Mieterschutzvereine von Vorarlberg seit der Auflassung
des Wohnungsanforderungsgesetzes erhoben.

Sollte nun unter diesen Umständen der Mieterschutzverein
 Bludenz deshalb seine Forderung auflassen oder
gar dem sozialdemokratischen Vereine in den Rücken fallen,
 weil dieser jetzt seine alte Forderung endlich im Nationalrate
 einbringt? Aus der Art der Abänderung der
in der allgemeinen Mieterversammlung in Bludenz gefaßton
 Entschlieszung Jim Vergleich mit der von der — sozialdemokratischen
 — Entschlieszung der Wiener Mietervereinigung
 ist auch unzweifelhaft zu erkennen, daß sich die im
Mieterschzutzverein Bludenz zusammengeschlossenen Mieter
nicht als „Anhängsel" oder „Sekundanten" fühlten, sondern

 entschedenden selbständigen Einflusz nahmen.

Und an diesem Beispiele möchten mir die „bürgerlichen"
 Mieter, auch in Tirol, auffordern, die Tätigkeit der
Mieterschutzvereine int Vorarlberg nachzuahmen, um ihre
Forderungen —und sei es auch die Abschaffung des Mietengesetzes
 — durchzusetzen. Sie mögen also vorerst neben
der sozialdemokratischen „bolschewistischen" Organisation
eine „bürgerliche" gründen, bann in sozialdemokratischen
Mieterversammlungen ihre Ideen entwickeln, vorgelegte
Entschlieszungen in ihrem Sinne abändern und zur Annahme
 bringen; in Hausbesitzerversammlungen — auch
gegen Pistor — und in politischen Versammlungen den
„Mieterstandpunkt" vertreten, den Hausbesitzern beibringen,
 daßsz die Mieter fein „Hausrat" — oder „Hausunrat"
—, sondern auc „Menschen" seien, daßsz die Mieter im
Kriege den Hausbesitzern die Häuser nicht deshalb geschützt
 haben, damit sie oder ihre Hinterbliebenen aus den
Wohr.ungen vertrieben würden, oder neben leeren Wohnungen
 teuer in Löchern oder im Armenhause leben
müssen.

Das haben die „bürgerlichen" Mieterschutzvereine und
der Landesverband der Mieterschutzvereine von Vorarlberg
 getan. Und das soll „Sekundantendienst aus Ulnverstand"sein?
 Wenn die „bürgerlichen" Mieter in Tirol
das geleistet haben, was unser Landesverband in Vorarlberg
 gemacht hat, und besonders, wenn sie jedem Angestellten,
 Arbeiter und Arbeitslosen soviel Einkommen
verschafft haben, „das sich jeder eine Wohnung halten
kann, die seinen Anforderungen entspricht", ja dann, aber
auch erst dann werden sie die Anerkennung unseres Vereines
 und aller Mieter erringen. Bis dahin sorgen mir
aber weiter, das der Mietzins dem geringen Einkommen
angemessen erscheint, daß überhaupt menschenwürdige
Wohnungen zu erhalten sind und daß die vorhandenen
ausgenützt werden.

Auf den Hinweis über die Verhältnisse im Ausland
können wir mit der Bibelgeschichte „vom reichen Prasser
und armen Lazarus" erwidern. Wie auc die Hausbesitzer
mit Behagen zugeben, werden in Vorarlberg „freiwillig"
die „höchsten Mietzinse" von allen Bundesländern gezahlt
und auch sonst die Hausbesitzer, wo es nur möglich ist, unterstützt.
 Und trotzdem wird „nicht ein Nagel mehr" ins
Haus geschlagen; trotzdem ist Iber Hauswert nicht gestiegen;
 trotzdem werden die Wohnungen leer stehen gelassen,
trotzdem werden die Bestimmungen des Mietengesetzes
umgangen, trogzdem wird ein „noch höherer Mietzins"
gefordert, Instandhaltungskosten, Betriebskosten und Steuern
 noch zum übergesetzlichen „Mietzinse" oerlangt, und
trotzdem werden Arbeitslose wegen Nichtzahlung des
„übergesetzlichen" Mietzinses aus den Wohnungen gekündet.
 Die Mietzinse werden nicht nach dem Wert der Wohnung
 berechnet, sondern nur, „weil der und der für die
und die Wohnung" ohne Rücksicht auf den Vergleichswert
so und so viel bezahlt, wobei als Maszstab hauptsächlich die
Neubauwohnungen herangezogen werden, so daßz der
mehrfache Goldkronenbetrag gezahlt wird. Die Stadt
Bludenz muß für Dier in Mieterschutzwohnungen untergebrachte
 Parteien jährlich bei 2000 S aus dem Armenfonds
an übergesetzlichem Mietzins bezahlen, während anderseits
aus dem Armenfonds unterstützte Hausbesitzer sich den

„Lurus" leisten, Wohnungen absichtlich leer stehen zu las-Jen.
 Andere Hausbesitzer getreuen sic lieber Steuernach-!
 lasz oder Steuerstundung zu verlangen, als daß sie die
Wohnungen zum gesetzlichen Mietzinse ober überhaupt
' vermieten würden. Und das „Abteilen her groszen Woth-!nungen"
 hat den „volkswirtschaftlichen" Erfolg, daß für
|ein Zimmer das Doppelte und Mehrfache zu bezahlen ist,
|was jonst eine 3- bis 4-Zimmerwohnung kostet.

Oft das bürgerlich, großbeutfit, christlich, sozial oder
|Bolschewismus? Soll hiezu der Mieterschutzverein schwei-|gen,
 oder darf er die „Erfahrungen aus dem Ländle der
j Mieterschutzfreiheit" bekanntgeben? Wollen die Meter,
|die für den Abbau des Mieterschutzes sind, auc diese Zustände?
 Dauernd und wehrlos? Die Mieter erinnern
sich noch genau an die seinerzeitigen Versprechungen der
Hausbesitzer uoer die Wirtschaftserleichterungen durch die
|Lockerung des Mietengesetzes und muffen mit Bedauern
1feststellen, dasz das gerade Segenteil von dem eingetrof-|fein
 ist.
I Der Landesverband der Mieterschhutzvereine von Voriarlberg
 sieht aber „leider!!" feine aufgezeigten Befürchtun-|gen
 eingetroffen! Darum hat er den Glauben an die
: Prophezeiungen der Hausbesitzer verloren, und darum er-|hebt
 er auch neuerdings seine warnende Stimme.

211s ganz geschmacklos möchten wir noch den Vergleich
! zurüchweisen: „Weil einer im Kriege ein Bein verloren
hat, soll man dem anderen auch ein Vein abhacken!" Man
könnte darauf antworten: „Spiegelberg, ic kenne Dir!"
Aber wir jagen: „Nein! Nicht abhacken! Sondern der
Zweibeinige soll den Einbeinigen, der auszerdem noc fein
Vein zum Vorteile des anderen verloren und geopfert
hat, nicht in den Graben stoszen und ihn „aus purem Mit-|leid",
 weil nichts mehr zu retten ift, ganz umbringen, son-|dern
 ihm kameradschaftlich aufhelfen und ihn unterstützen"

Man könnte den übrigen Ausführungen und abwegijgen
 Folgerungen der genannten zwei Ausführungen noch
vieles entgegenstellen. Aber mir wollen nur mehr den
Scluszsatz berichtigen, indem wir jagen: „Solange dieser
■ Staat noch mit einem Funken Verstand regiert wird, musz
über kurz oder lang nicht der Abbau der ganzen Mietenj
 Zwangswirtschaft, sondern der Abbau der ganzen staatli-;chen
 Miszwirtschaft durchgeführt werden. Wir glauben,
j dasz mit dieser Forderung auch jene Hausbesitzer, die sich
|dadurch nicht beeinträchtigt fühlen", einverstanden sind.
: Und 'damit glauben wir auch, getreu unserem Leitspruch,
|„Leben und leben lassen, Wohnung und Haus mus erhalten
 werden", die Eintracht zwischen Hausbesitzern und

Mietern zum Nutzer des gesamten Volkes herbeigeführt
zu haben. Vei dieser Forderung bleiben wir!"

MNieterschutzverein Bludenz und Umgebung.

Wohnungseinweisungsgesetz

In der allgemeinen Mieterversammlung vom 18. Juli
1932 in Bludenz beschlossene wichtigste Aenderungen des
Antrages Polzer und Genossen.

§ 1. Geltungsbereich.

Der Landeshauptmann kann für Gemeinden oder Gebiete
 über Vorschlag oder Verlangen, oder wo dies als
!nötig erachtet wird, anordnen, daß die nachfolgenden Vor-|schriften
 über den Wohnungsnachweis und das Einweisungsrecht
 Anwendung finden. Riebel kann der Umfang
und die Durchführung im Rahmen dieses Gesetzes den örtliehen
 Verhältnissen angepaszt werden.

§ 2. Umfang des Wohnungsnachweises.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden Anwendung
für alle möblierte und unmöblierte Wohnräume, und als
Wohnung und Geschäftsräume benutzbare Räume folgender
i Art:
|1. Auf alle vor dem 1. Jänner 1923 bestandenen Häuser,

Wohn- und Geschäftsräume.
! 2. Auf die auch nac diesem Zeitpunkt errichteten Häulser,

Wohn- und Geschäftsräume.
I a) die mit Hilfe der Bundeswohnbauförderung oder
            
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