„Vorarlberger Aliieterzeitung"
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beride erst — beim Hausbesitzer beginnt, und das der
Mieter nur zum Zahlen, der Hausbesitzer aber zum Anschaffen
da ist. llebrigens würde manche Arbeitslosigkeit
gemildert werden können, wenn nur der heutige Hauptmietzins
bestimmungsgemäs zur Hauserhaltung verwendet
würde.
Dornbirn. (Treu und Glauben.) Wie in den
Zeitungen veröffentlicht wurde, hat Nat Rat Sh. Pistor
bet der Reichsbundtagung der Haus- und Grundbesitzer in
Linz grössten Nachdruc darauf gelegt, das die geistige
Umschichtung der Bevölkerung erfolgen müsse, und
dasz T neu und Glauben Grundlagen der gesamten
Ordnung sein muffen.
Unser Vere nsobmann hat bereits früher einmal dem
Herrn Pistor in einer Hausbesitzerversammlung in Dornvirn
den Begriff „Bolschewismus" so erklärt, dasz schlieszlic
Pistor zustimmen muszte.
Auc diesmal möchten mir die Forderungen des Sh.
Pistor vom Mieterstandpunkte aus erläutern:
Sehr richtig ift die „geistige Umschichtung" zur Gejundung
unserer Nöten nötig. Das „Kriegsgewinnertum",
die Unersättlichkeit am Gewinne, das gegenseitige Morden
und Raffen mus als Kriegsfolgen zuerst verschwinden.
Nicht mehr soll zur Begründung von Lumperei und
Ausbeutung der Spruch, „der macht es auc so", Geltung
haben.
„Treu und Glauben" soll wieder Grundlage der gesamten
Ordnung sein. Richtig. Darum soll man auc an
die Gesetze glauben können. Und fein Erpresser soll nac
einer gewissen Zeit, in welcher er die Erpressungen gesetwidrig
ausführen konnte, straflos weiter erpressen können.
Herr Pistor, wollen Sie dies den Hausbesitzern, welche
sich so gegen den „Treubruch der Mieter" aufhalten, auf
Grund der Bestimmungen des Mietengesetzes über die
„freien Vereinbarungen" so richtig zu Gemüte führen
und der Friede zwischen Hausbesitzer und Mieter wirb
erreicht sein.
Göthis. Eigenbedarf und freie Vereinbarung ift bem
Obmanne der Vorarlberger Hausbesitzervereinigung bas
Wichtigste. Auc wir Mieter in Götzis könnten darüber
ein Lied singen. Durch bie Arbeitslosigkeit sind verschiebene
Mieter nicht mehr imstande, bie hohen und übergesetzlichen
Mietzinse zu bezahlen, bie sie auc bei nur
zwezimmrigen Wohnungen, — für bie überhaupt feine
freiwilligen Vereinbarungen zulässig sind — eingegangen
haben. Erfolg: Kündigung wegen Nichtzahlung des „vereinbarten"
Mietzinses. Unb wenn schliesslich nac vielen
Bemühungen dies Mieterschutzvereines bem Mieter bie
Wohnung erhalten bleibt, dann — meutern bie Hausbesitzer.
Unb der „Eigenbedarf" soll nicht nur auf die
ganze Verwandtschaft „von Adam her" ausgedehnt werben,
sondern auch, wenn das Haus verkauft werben1 soll,
weil ber Hausbesitzer babei bas Haus „selber braucht".
Zum Verlaufen! — So möchten unsere Hausbesitzer ben
„Eigenbedarf" ausgedehnt wissen!
Bludenz. (Wasserleitungsordnung.) In
ber Stadtvertretungssitzung am 3. Dezember 1932 verlangte
unser Mietervertreter, daß im Paragraph 4 ausdrücklic
festgehalten werbe, das ber Einzug ber Wassergebühren
unb Abgaben grundsätzlich vom Anschluszwerber,
b. ih. Hausbesitzer, eingehoben werbe. Im Entwurfe,
ber schlieszlic auc angenommen würbe, lautet ber bezügliche
Satz: „Der Einzug ber Wassergebühren unb Abgaben
bei ben Benützern enthebt ben Liegenschaftsbesitzer
grundsätzlich nicht ber Haftung". Dasz bie „Hausbesitzerparteien"
sich gegen bas Mieterverlangen steiften, unb alles
mögliche vorbrachten, tann man begreifen. Bemerkenswert
ift aber bie Begründung des Sprechers ber Sozialdemokraten.
Er meinte nämlich, das er beim früheren
Beschlusse aus „technischen" Gründen für die Einhebung
dieser Gebühren unmittelbar beim Hausbesitzer stimmte.
Jetzt ist aber aus bem Saulus ein Paulus geworben.
Nicht nur, dasz anscheinend sich unterdessen bie „technischon"
Gründe geändert haben, sondern er finbet sogar,
daß er im Interesse ber Mieter fei, wenn bie Wassergebühren
unb Abgaben unmittelbar vom Mieter eingehoben
werben, weil bie Stabt ben Mieter bei Nichtzahlung
dieser Gebühren „nicht kündigen könne", wohl aber ber
Hausbesitzer.
Darin hat er sicher recht. Aber sinngemäß möchten
wir ihm unb feiner Partei, welche den Mieterschutz auf
ihre Fahne geschrieben hat, empfehlen, auc diesen
Grundsatz, bei allen anderen Steuern unb Abgaben unb
ben ganzen als Betriebskosten aufgezählten Zahlungen
anzuwenden. Es wäre bann sicher eine grosze Erleichterung
für die Mieter, wenn sie bem Bunde, bem Lande,
ber Gemeinde, bem Kaminkehrer, bem Dachdecker, Maurer
unb Anstreicher, usw., sämtliche Zahlungen — schuldig
bleiben könnten. So weit haben bie Mieter allerdings
nicht vorausgesehen, sie sind aber dankbar für die Aufklärung.
Bludenz. Der Obmann ber Hausbesitzer hat es mit
ber Ortsgruppe Landstrasze Wien bes Reichsbundes ber
Haus- unb Grundbesitzer Desterrelchs verschüttet. Sie
wirft dem Sh. Lingg vor, dasz er mit Herr Moiszl — Zentralverband
ber Hausbesitzer — Verhandlungen führe,
bie in ber Praxis nichts anders, als bie Auslieferung her
Hausbesitzerschaft an Moiszl bedeuten würbe. — Wir kennen
zwar bie „verneinende, zerstörende Tätigkeit Moiszls"
— wie bie Nachrichten ber Ortsgruppe Landstrake Wien
schreibt — zu wenig. Jedenfalls wissen wir, daß Lingg
mit ben Vertretern ber anderen Bundesländern unter
Führung Pistors beim Bundeskanzler unb mehreren Ministern
wegen Abänderung bes Mietengesetzes, Zulassung
ber freien Vereinbarungen unb Anerkennung bes Eigenbedarfes
mitvorgesprochen hat. Wir würben es begrü-Ren,
wenn der Vorarlberger Hausbesitzerverband weniger
scharf" wäre, unb wenn bie Revolution ber Gesinnung
von „oben" — d. h. von ben Hausbesitzern käme.
Aus Oesterreich
Auc ein Erfolg ber Hausbesitzer gegen ben Mieterschutz
Die Entschlieszung ber Mieterschutzversammlung in
Bludenz hat einen gewissen §. „A. Mang, Villach" zu
folgenden Aeuszerungen im „Haus- unb Grundbesitzer"
veranleszt:
„Die bürgerlichen Genossen ber Vorarlberger Metervereinigung
haben auf eine sehr wichtige Forderung vergessen,
auf bie unbezahlte Aufnahme von unheilbaren
Trotteln in bie Irrenanstalten. Wenn man sich bürgerlich
nennt unb leberbolschewismus predigt, fo tann man nur
ein Narr fein, ber überhaupt feine Idee hat, was Bolschewismus
bedeutet. Solche Leute nennen sich christlichsozial,
welche nicht einmal ihre Parteiblätter lesen, bie nicht ermangeln,
diese Banditenregime zu schildern, welche vor
nichts Halt machen unb nicht nur ben Hausbesitzern, sonbern
alle Unterstehenden ausbeuten. Unter diesen Kopflosen
sind gewisz Handel- unb Gewerbetreibende barunter,
bie doch wissen sollten, dasz eine derartige Verschärfung
des ohnehin ben Staat zugrunde richtenden Mietergesehes
ben vollständigen wirtschaftlichen Zusammenbruch
Nesterreichs zur folge hätte. Solche Leute find die Totengröber
Oesterreichs unb beschleunigen diese Aufteilung,
womit fie auc ihr Kleinod, bas alleindastehende Mietengesetz.
verlieren würben.
So, jetzt wissen bie Mieter, was sie sind unb wem fie
zu folgen haben. Wir sind nur froh, dasz Villach „weit
weg von Vorarlberg " ift. Wenn ber Herr A. Mang einmal
in unser Ländle kommen sollte, um alle Mieter ins
Narrenhaus zu schicken, möchten wir ber Landesregierung
empfehlen, vielleicht ben S). A. Mang aus Villach allein
unbezahlt in Valduna aufzunehmen. Das wäre jedenfalls
billiger, als wenn, nac bem Vorschlage bes fy, Al. Mang,
Villach, dort alle Mieter untergebracht würden.