Seite 4 „Boratiberget Rieterzeilung".
Ganz abgesehen davon, dasz vielleicht viele Mieter
„freiwillig" nac Valduna gingen, weil sie dort besser
untergebracht wären, und besser leben könnten, als in
ihren Mieterschutzwohnungen. Und auszerdem würden Jie
dort auc nicht „fast verrückt" werden müssen, in der
Sorge, wie sie mit ihrem Einkommen — auskommen
sollen.
Ausland
Ungarn. In Budapest waren im Jahre 1931 leerstehende
Wohnungen 1590. Im Jahre 1932 sind in den
gleichen 3 Quartalen 5 033 Wohnungen leer.
Jugoslawien. In Jugoslawien war fast freie Wohnungswirtschaft.
Ueber Betreiben von Agram soll wieder
mehr Wohnungs-3wang 5 Wirtschaft eingeführt werden.
Herabsetzung der Wohnungsmieten um 10—50
Prozent und Verlängerung der Kündigungsfristen.
Rechtsschutz.
Gesetz
vom 19. Juli 1932 über die öffentliche Nullabfuhr.
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1.
(1) In allen Teilen eines Gemeindegebietes, in denen
die Gemeinde die Mullabfuhr durchführt, sind die Inhaber
einer Wohnung und die Inhaber eines nichtgemeinschaftlic
mit einer Wohnung benützten Geschäfts- oder
Betriebsraumes verpflichtet, den Mull durch die Gemeinde
wegschaffen zu lassen und die hiefür vorgeschriebene Abgäbe
zu entrichten.
(2) Der Gemeinderat (Stadtrat) kann in Einzelfällen
über begründetes Ansuchen von obigen Verpflichtungen
entheben.
§ 2.
(1) Unter Mull werden Asche, Rusz, Straßen-, Gaus-,
Hof-, Garten- und Küchenabfälle sowie Speisenreste und
Abfälle von Nahrungsmitteln u. dgl. verstanden, sofern
diese nicht zu Futter- oder Düngezwecken verwendet werden.
(2) Abfälle aus fabriksmäszigen Betrieben, sperrige
Gegenstände, Schutt sowie Stalldünger gehören nicht
zum Mull.
§ 3.
Für die Wegbeschaffung her im § 2 Absatz 2 angeführten
Abfälle haben die Eigentümer dieser Abfälle selbst
Sorge zu tragen.
§ 4.
(1) Das Gebiet, innerhalb dessen die Mullabfuhr besorgt
wird, wird von ber Gemeindevertretung festgesetzt.
(2) Die Gemeindevertretung setzt auc die Höhe 'ber
Abgaben im Rahmen des jeweils geltenden Gemeindeabgabengesetzes
fest.
§ 5.
Rückständige Abgaben werben im Verwaltungswege
eingebracht.
§ 6.
Tiefes Gesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1932
in Wirksamkeit. Mit feiner Durchführung ift die Vorarlberger
Landesregierung betraut.
Ter Landeshauptmann:
Tr. Otto Ender.
Ter Schriftführer des Landtages:
T r. Franz Vernhar b.
*
Radiostörungen und Hausbesitzer. In Wien haben
Meter gegen eine Näherin Klage eingebracht wegen Störung
des Radioempfanges durch elektrische Nähmaschinen.
— Ter Oberfte Gerichtshof hat ausgesprochen, dasz bas
Recht auf störungsfreien Radioempfang die Mieter vom
Hausbesitzer verlangen müszten. Seine Aufgabe fei es, so
vorzugehen, das sic die Mieter in Ausübung ihrer Rechte
nicht gegenseitig beeinträchtigen. — Wir meinen in
unserem beschränkten Mieterverstande, dasz ber Oberfte
Gerichtshof hätte jagen tönnen : „Arbeit geht vor Vergnügen".
Sicherheitsdienst und Hausbesitzer. In Innsbruck
haben die Mietbehörden, Mietamt, Mietkommission und
Landesgericht entschieden, dasz die Mieter den Sicherheitsdienst
als Betriebskosten nicht zu zahlen brauchen (zu
Kosten ber Wach- und Schlieszgesellschaft).
Tie Behauptung des Hausbesitzers, dasz eine Wohnung
„Mieterschutzfrei" sei, wenn sie 6 Monate leer steht,
ist falsch.
Mitteilungen des Landesverbandes
der Mieterschutzvereine von Vorarlberg.
Ter nächstjährige ordentliche Verbandstag
findet am 15. Jänner 1933, nachmittags 1 Uhr 50
in Dornbirn statt.
Landtagswahlen und Mieterschutz. Laut Beschlusz des
Landesverbandes würbe ben Mieter die Wahl zu den
Landtagswahlen freigestellt. Wenn man jedoch die Wahlneben
der einzelnen Versammlungen vergleicht, so fann
man feststellen, daß über den Mieterschutz die verschiedensten
Ansichten bestehen, sogar verschiedene in ben einzelnen
Parteien. Ein Zeichen, dasz diese Frage zwar in ben
Köpfen der Gewählten spuckt, dasz aber noch feine Klärung
erfolgt ift. Aber auch ein weiteres Zeichen, dasz bie
Mieter bie Zeit nicht versäumen sollen, ihre Wünsche und
Beschwerden richtig und am richtigen Orte vorzubringen.
Unb ein weiteres Zeichen, das den Mieter nur durch die
Mieter selbst geholfen wird.
Briefkasten.
Gerichtsurteile. Selbstverständlich wäre auc bie Veröffertlichung
ber Urteile, die von Vorarlberger Gerichten
über Mietersachen gefällt werden, von besonderem Vorfeile
unb würben dadurch in mancher Hinsicht teure Prozesse
hintanhalten. Tie Mieter follen nur solche ber
„Vorarlberger Mieterzeitung" bekanntgeben.
Wir sind ja nicht von dem Schlage, die alles „nur kompliziert
machen."
Bludenz. Von dem im Bezirke Bludenz gewählten
5 Landtagsabgeordneten sind Feuerstein unb Hosp Mieter,
Schmiedt, Zerlauth unb Siesz sind Hausbesitzer.
Neugierig. Welcher Vorarlberger Nationalrat unsere
Mieterbelange vertrete? —
Alls Antwort fei das Verhalten unserer 5 Nationalräte
auf bie letzt aufgestellten Forderungen unseres Landesverbandes
ber Mieterschutzvereine mitgeteilt. Nationalrat
Schmidt gab Antwort. In dieser lehnt er solche
jebe private Initiative erwürgende Zwangsmasznahmen"
unter verschiedenen Begründungen ab. Auf bie Erwiderung
des Landesverbandes, dasz trotz bem ein „Beharrungsbeschlus"
gefaszt wurde, in ber Hoffnung, dasz sic
dieser mehr zum Heile unseres Volkes auswirke als ber
Beharrungsbeschlus des Nationalrates über bas Lausanner
Protokoll, fam feine Antwort mehr.
Die übrigen 4 Abgeordneten, Böhler unb Winsauer
(christlichsozial), Peter (Landbund Groszdeutsch) unb Hermann
(Sozialdemokrat) haben überhaupt keine
Antwort auf bie Mitteilung gegeben.
Tas Urteil barüber, welcher Abgeordnete bie Mieterbelange
vertrete, bleibt hiermit je bem Mieter selbst
überlassen.
Zum Jahreswechsel, Guteg neues Jahr! Jebes
Mitglied wolle im neuen Jahre ein weiteres Mitglied
werben, bann wirb es besser gehen.