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geführt werden. Felder, der der Wahlkommission am nächsten
stand, beantragte sofort die Sistierung der Wahl, was auch
angenommen wurde. Nach dem Gesetz, das auch für diesen Fall
Vorsorge getroffen, hätte nun die Urne mit den abgegebenen
Stimmen versiegelt werden sollen. Das ließ aber das Mißtrauen
der Gegner nicht zu, sie forderten, daß die Stimmzettel
verbrannt werden sollen. Das geschah denn auch. "de
In KMs polemischer Darstellung, die auf FMFs mündlichen
Berichten fußt, verlangten „die Rüscherianer 1...] Zulaß gesetzwidriger
Vollmachten, tumultuierten über deren Zurückweisung
durch die Wahlkommission und warfen Feuer in die
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Wahluri
In FMFs wenige Tage später verfaßtem, allerdings auf
Publikumswirkung absehendem Bericht stellte sich eine "wildaufgeregte
Rotte" sofort vor der liberalen Wahlkommission
auf, als diese zu amtieren begann. Eine angeblich von Bezirksvorsteher
Müller diktierte Vollmacht - Ergebnis der
auswärtigen Wahlagitation der Ultramontanen - wurde von der
Kommission als ungesetzlich verworfen. "Die so hochmütige
Wahlkommission, welche mit dieser Vollmacht gleich einem
Dutzend anderer das Todesurteil sprach, wurde von tabakkauenden
Burschen mit Steinen und Prügeln bedroht, an der
Fortsetzung des Wahlaktes gehindert und durch die Haltung
der Vollmachtbesitzer gezwungen, das Verbrennen der bereits
abgegebenen Stimmzettel geschehen zu lassen, damit keine
Fälschung derselben von seiten der Wahlkommission zu besor¬„260
gen sei.
Der Bezirksamtsleiter Müller stützte seinen Bericht an
auf FMFS gedas
Statthalterei-Präsidium vom 18.2.1868“
richtlich protokollierte Aussagen und auf Gespräche mit dem
Schoppernauer Gemeindevorstand "an Ort und Stelle": „Nachdem
nämlich die Wahl schon sistirt war, handelte es sich darum,
wohin die schon abgegebenen Wahlzettel/: deren nur wenige waren:/
gebracht werden sollen. Die Commission wollte die Wahlurne
versiegeln, wogegen eine Stimme erwiederte 'man scheißt
auf eure Siegel, man könnte deßenungeachtet die Stimmzettel
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geführt werd Felder, der der Wahlkom ission am nächsten
stand, beantragte sofort die Sistierung der Wa , s uch
ang ommen wurde. Nach dem Gesetz, das auch für diesen Fall
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In F Fs wenige Tage später verfaßtem, allerdings auf
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