124
Erdöl und Erdgas - Ermittlungsverfahren
Gänze bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse I und II, die üblichen Gelegenheits-
geschenke, der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch, der Erwerb für Personen, die dem
Erblasser in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung unentgeltlich oder gegen unzu-
reichendes Entgelt Pflege ober llnterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als
angemessenes Entgelt anzusehen ist, Ruhegehalte und ähnliche Zuwendungen, die ohne
rechtliche Verpflichtung früheren ober jetzigen Angestellten ober Bediensteten gewährt
werden.
Steuerfrei bleiben auszerdem: für Personen ber Steuerklasse I ber Erwerb von
30.000 l, für Personen ber Steuerklasse II ber Erwerb von 10.000 RAL (steuerpflichtig
ist nur ber biefe Grenzen überfteigenbe Betrag), für Personen ber Steuerklasse III unb
IV ber Erwerb von nicht mehr als 2000 RA, für Personen ber Steuerklasse V ber
Erwerb von nicht mehr als 500 Kl (bei höherem Wert ift ber ganze Betrag zu
versteu n).
Anmeldepflicht und Zuständigkeit: Jeder erbschaftsteuerpflichtige Erwerb
ift binnen brei Monaten dem örtlich zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Bereich
des Reichsgaues Wien ift das Finanzamt für Verkehrsteuern Wien ausschlieszlic für bie
Verwaltung ber Erbschaftsteuer zuständig.
Erdöl unb Erdgas s. „Bergwesen".
Erfassungswesen s. „Wehrdienst, Erfassung".
Erhaltungsbeitrag. — Rechtsvorschriften f. „Fürsorge", insbesondere E8. § 12 und RGO. §§ 6, 10, 11.
Dauernd hilfsbedürftige erwachsene Personen erhalten als laufende Barleistung der
allgemeinen Fürsorge den Erhaltungsbeitrag. Der Hilfsbedürftige hat fein Ansuchen in
Wien beim Fürsorgeamt (Wohlfahrtsamt bzw. Amtsstelle ber Bezirkshauptntannschaft)
seines Wohnsitzes einzureichen. Bei Bewilligung erhält ber Empfänger des Beitrages
eine Erhaltunasbeitragskarte, bie monatlich vom Sprengelfürsorgerat zu bestätigen unb
bem Geldzustellungsorgan vorzuweisen ist.
Erholungsfürsorge für Kinder. — Eine Anspruchsberechtigung befiehl nicht, doc steht
bei ärztlich festgestellter Erholungsbedürftigkeit eines Kindes deutschen ober artver-
wandten Blutes dessen Eltern ober Pflegeeltern bie Einbringung eines Antrages beim
Jugendamt (Wohlfahrtsamt) frei. Bon ben (Pflege-)Eltern kann ein nach ber wirt-
schaftlichen Lage abgestufter Kostenbeitrag eingehoben Werben.
Erinnerungsmedaille an ben 13. März 1938 f. „Medaille zur Erinnerung an ben
13. März 1938".
Erinnerungsmedaille an ben 1. Oktober 1938 f. „Medaille zur Erinnerung an ben
1. Oktober 1938".
Erinnerungsmedaille für Rettung ans Gefahr s. „Rettungsmedaille".
Ermittlungsverfahren. — 986. §§ 37 bis 55; SSt®. §§ 40 bis 44.
Als Ermittlungsverfahren wird im Anwendungsbereich beS AVG.unb beS VStG,
(f. d.) bie Tätigkeit ber Behörde bezeichnet, bie ber Feststellung beS in einer Verwaltungs-
angelegenheit maszgebenden Sachverhaltes bient, um auf biefer Grundlage
bie Verwaltungsangelegenheit mit Bescheid (f. b.) erledigen zu können. Zur Feststellung
des maszgebenden Sachverhaltes hat bie Behörde bie erforderlichen Erhebungen unb
nötigenfalls Beweisaufnahmen durchzuführen (f. hierzu „Beweismittel"). Wesentlich ift
hierbei, baf; bas Parteiengehör eingehalten Wirb, b. h. es musz ben Parteien
Gelegenheit gegeben werben, zu ben Tatsachen, bie bie Behörbe ber Annahme des maß-
gebenden Sachverhaltes zugrunde legen will, unb zum Ergebnis ber Beweisaufnahmen
Stellung zu nehmen.
Im übrigen hat bie Behörbe bei ber Durchführung beS Ermittlungsverfahrens,
soweit bie Verwaltungsvorschriften nicht anbereS bestimmen, von A mts Wegen vor-
zugehen unb von sich aus zu trachten, ein völlig Wahrheitsgetreues Bild
von bem maszgebenden Sachverhalt zu gewinnen; ihr obliegt eS inShefonbere auch, den
Gang beS Ermittlungsverfahrens zu regeln.
In ben Fällen, in benen auSnahmSWeife ein Ermittlungsverfahren entfällt, b. h.
ohne ein solches gleich mit der Erlassung beS Bescheides borgegangen werben- kann,
spricht man von abgekürztem Verfahren ober Mandatsverfahren (f. b.).