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Grundflächen für Bauzwecke
Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, und bei der Vereinigung aller
Anteile aber beim Übergang aller Anteile einer Gesellschaft und bei den entsprechenden
schuldrechtlichen Geschäften (§ 10 GrEStG.). Die Gegenleistung behandelt § 11 F. b.
§ 21 Abs. 1 3. 4 GrCStG. Als Wert des Grundstückes gilt grundsätzlich ber Einheitsinert
(§ 12 GrEStG.).
Erhebung ber Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird im
Wege ber Veranlagung erhoben.
Anzeigepflicht: Anzeigen mit genau vorgeschriebenem Inhalt (§ 4 GrEStDU.)
haben entweder bie Behörden, Beamten und Notare (§ 2 GrEStDU.) aber bie Beteiligten
selbst (§ 3 GrEStDV.) zu erstatten. Die Erstattung ber Anzeige wird vom Finanzamt
bestätigt, das Bestätigungsschreiben ift mit ber Urkunde zu verbinden (§ 5 GrEStDV.).
Behörden. Beamte unb Notare bürfen Urkunden, bie einen unter das GreStß fallenden
anzeigepflichtigen Rechtsvorgang betreffen, erft bann den Beteiligten ausfolgen ober
Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften von solchen Urkunden erteilen, wenn das
Finanzamt bie Anzeige beftätigt aber sich mit ber Ausfolgung einverstanden erklärt
hat (§ 6 GrEStD8.).
Steuersatz: Grundsätzlich 3 v.H. ber Besteuerungsgrundlage; ausnahmsweise
2 v. H. bei Rechtsvorgängen, bie bie Einbringung von Grundstücken in eine Kapitalgesellchaft
gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zum Gegenstand haben, bei ber
Verschmelzung von Genossenschaften unb bei ber Umwandlung von Kapitalgesellschaften
in Genosjenschaften (§ 13 GrCStG.). Hinzu kommt in Wien ein Zuschlag zugunsten des
Reichsgaues Wien in ber Höhe von 2 v. H., in ben gälten des § 13 Albs. 2 GreetG.
1 v.H. des steuerpflichtigen Wertes.
Entrichtung unb Sicherung ber Grunderwerbsteuer: Die Steuer
wird durch schriftliche Steuerbescheide festgesetzt, bie auch bie Zuschläge enthalten.
Die ©teuer wird fällig binnen einem Monat nach ber Bekanntgabe des Steuerbescheides
(§ 16 GrEStG.).
Der Erwerber eines Grundstückes, Baurechtes ober Erbpachtrechtes barf erst in das
Grundbuch eingetragen werden, wenn eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
borgelegt wird. Das Finanzamt erteilt biefe, wenn bie Grunderwerbsteuer (einschlieszlic
des Zuschlages) entrichtet, sichergestellt, gestundet worden ist aber wenn Steuerfreiheit
gegeben ift (§ 9 GrEStTV.). Die Erteilung ber Unbedenklichkeitsbescheinigung ift auch
abhängig bon ber Zustimmung ber zuständigen Preisbildungsbehörde (s. „Preisüberwachung
bei Grundstücken").
Erstattung ber Grunderwerbsteuer. Unter beftimmten Voraussetzungen
fann bie Grunderwerbsteuer erstattet werden, wenn 3. B. ein Erwerbsvorgang rückgängig
gemacht wird, bebor das Eigentum am Grundstück auf ben Erwerber übergegangen
ist, wenn ber Veräuszerer innerhalb bon zwei Jahren feit Entstehen ber
Steuerschuld das Grundstück zurückerwirbt ober wenn das Rechtsgeschäft nichtig war ober
auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wurde, weil bie Vertragsbedingungen
nicht erfüllt worden waren. Weitere Erstattungsmöglichkeiten bei Ermässigungen
ber Gegenleistungen unter beftimmten Voraussetzungen. Näheres hierzu f. § 17 ®rE©t®.
Grundflächen für Bauzwecke, Enteignung. — Rechtsvorschriften s. „Bauwesen", insbesondere
§§ 17, 39 bis 45 WrBaud.
Nac ber WrBauO. tönnen enteignet werden:
a) selbständig nicht berbaubare Grundflächen zum Zwecke ber Ergänzung eines Bauplatzes.
Das Enteignungsrecht steht nur bem Bauwerber zu.
b) Verkehrsflächen. Das Enteignungsrecht steht ber Gemeindeverwaltung zu.
c) öffentliche Bauplätze für öffentliche Bauten einer Gebietskörperschaft, öffentliche
Erholungsflächen unb Friedhöfe.
d) Grundflächen im Wald- und Wiesengürtel. Das Enteignungsrecht steht ber
Gemeindeverwaltung zu.
Enteignungsbehörde ift in allen Fällen ber RStatth./StaatlU.