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Full text : Wegweiser durch die Verwaltung

Postverkehr (Fortsetzung) 327

(Höchstbetrag der Wertangabe 500 A) hat die Eingabe des Wertes auf der Paketaufschrift
 zu unterbleiben.
Ersatzleistung bei Paketen ohne Wertangabe: Höchstens bis zur Höhe der auf bestimmte
Gewichtssätze abgestellten Beträge. Die Nachnahme gilt nicht als Wertangabe.

Zündhölzchen und Benzin sowie sonstige feuergefährliche Sachen sind von
der Versendung mit der Post ausgeschlossen. Bei Übertretung dieses Verbotes
haftet der Absender für jeden Schaden.

Vermerk „Eigenhändig" nur gültig bei Einschreibbriessendungen, Wertbriefen,
versiegelten Wertpaketen, Postanweisungen und Zahlungsanweisungen. (Sondergebühr

10 Re.)
Nachsendung der Postsendungen. Wer feinen Wohn- aber Aufenthaltsort verändert,
 also umzieht ober verreist, und bie Nachsendung feiner Postsendungen, Telegramme
 und ber durch bie Post bezogenen Zeitungen wünscht, musz dieses rechtzeitig bei
feinem Zustellpostamt beantragen. Formblätter zu Nachsendungsanträgen erhält man
unentgeltlich an ben Postschaltern ober von den Zustellern.

---- Arten ber Postsendungen und Beförderung. — Im Postverkehr finb folgende
Sendungen zugelassen:

1. Briefsendungen, u. zw. a) Briefe, b) Postkarten, c) Drucksachen, d) Blindenschriftsendungen,
 e) Geschäftspapiere, f) Warenproben, g) Mischsendungen, li) Päckchen (f. unten).
— Als Briefsendungen gelten auc bie Postwurfsendungen (unverschlossene Massendrucksachen
 unb Mischsendungen mit Sammelanschrift an bestimmte Gruppen von Empfängern;
Mindestaufgabe im Ortsverkehr 50, im Fernverkehr 100); während des Krieges sind diese
Sendungen nicht zulässig.

2. Pakete (Kleingüter bis 20 kg) unb Postgüter (Kleingüter bis 7 kg im Inland,
feine Zustellgebühr).

3. Postanweisungen.

4. Postsendungen zur Einziehung von Geldbeträgen (Nachnahmesendungen unb Postauftragsendungen).


Dem Absender stehen bei ber Aufgabe unb während ber Beförderung nachstehende
besondere Befugnisse Zu:

1. Verlangen eines Rückscheines (Bestätigung des Empfängers eines Paketes, einer
eingeschriebenen ober Wertsendung über die Ausfolgung); 2. Verlangen ber Abgabe zu
eigenen Handen beS Empfängers; 3. Verlangen ber Eilzustellung: 4. Beförderung mit
ber Rohrpost (nur in Alt-Wien ober zu Bahnhofpostamt); 5. Verlangen ber Luftpostbeförberung;
 6. Verlangen ber dringenden Beförderung; 7. Verlangen ber Sperrgutbehandlung;
 8. Verlangen ber Behandlung als Bahnhofsbrief; 9. Verlangen ber Nachsendung;
 10. Verlangen ber Meldung ber Unzustellbarkeit; 11. Zurückforderung aufgegebener
 Postsendungen; 12. Anschriftänderungen bei aufgegebenen Postsendungen; 13. Anberung
 bon Nachnahmen ober bereu Auflassung; 14. fonftige Richtigstellungen.

----Auslands-Nachrichienverkehr. — S. „Nachrichtenverkehr" und bie bei ben
Postämtern als Aushang angebrachte „Bekanntmachung über ben Nachrichtenverkehr
mit bem nichtfeindlichen Ausland".

-----Ausweispapiere. — Bei ber Ausfolgung bon bescheinigten Sendungen, b. h.
solchen, bei denen ber Empfänger zur Ermöglichung ber Ausfolgung feine Nämlichkeit
nachweisen musz, müssen vollgültige Ausweispapiere vorgewiesen werden.

Im internationalen Postverkehr anerkannt finb als solche bie Po st ausweiskarten.
 Sie Werben bon jedem Postamt ausgestellt, gelten brei Jahre vom Zeitpunkt
ber Ausstellung unb müssen mit einem Lichtbild unb einer Personsbeschreibung versehen
sein. Der Bewerber musz sich. Wenn er bem Postamt nicht persönlich bekannt ist, durch
bas Zeugnis anderer, bem Postbeamten befannter Personen ober auf andere zulässige
Art ausweifen.

Auszer Postausweiskarten gelten als bollgültige Ausweispapiere jene, bie bon Behörden
 unb von ber NSDAP, ihren Gliederungen unb Verbänden für bestimmte Personen
 ausgestellt finb unb auszer einem beglaubigten Lichtbild bie eigenhändige Unter­
            
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