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Postverkehr (Zortsetzung) Preisauszeichnung
Schlüsseln) ift eine Vierteljahrsgebühr im voraus zu entrichten. Das Mietverhältnis gilt
zunächst für ein Jahr. Wenn es nicht verlängert werden soll, ift drei Monate vorher
schriftlich Zu kündigen. Die Deutsche Reichspost kann die Vermietung eines Schlieszfachs
ohne Angabe von Gründen verweigern ober ebenso das gemietete Schlieszfac jederzeit
entziehen.
-----Zeitungen, Bestellung bei der Post. — Zeitungen, bie zum Postvertrieb angemelbet
sind, können bei den Postämtern und Amtsstellen bestellt werden, von denen sie
zugestellt ober bei benen fie abgeholt werben. Bei ber Bestellung ift ber Bezugspreis für die
Bezugszeit zu entrichten. Für zuzustellende Zeitungen wirb auszerdem bie Zustellgebühr erhoben,
bie sic nac ber Häufigkeit bes Erscheinens, bei mehr als siebenmal wöchentlich
erscheinenden Zeitungen nac ber Zahl ber Abtragungen richtet. Bestellte Zeitungen werden
auf Verlangen bes Beziehers gegen Entrichtung einer Gebühr an ein anderes Postamt
überwiesen.
-----Zustellungsurkunde für Briefe. — Bei Briefen mit Zustellungsurkunde Wirb
bie förmliche Zustellung von gewöhnlichen Briefen auf Verlangen bes Absenders nac
den Vorschriften ber 30. beurkundet. Die Urkunde Wirb bem Absender übersandt. Die
Zustellung kann eine gewöhnliche (Zustellung ber beglaubigten Abschrift ber Urkunde an
den Empfänger) ober einfache fein (Tag bei Zustellung wird auf bem Brief vermerkt).
Nachnahme, Eilzustellung unb Postlagernd unzulässig. Absender musz auf bem Briefumschlag
angegeben sein. Formblätter sind bei jebent Postamt zu Preis von 1 Gp
erhältlich. Bei ber gewöhnlichen Zustellung müffelt zwei, bei ber einfachen ein Stück ber
Urkunde bem Brief haltbar beigefügt fein. Auszerdem rot zu unterstreichender ober in
Rotdruc oder mit roter Tinte hergestellter Vermerk „Hierbei ein Formblatt zur Zustellungsurkunde
nebst Abschrift" bezw. „Hierbei ein Formblatt zur Zustellungsurkunde.
Vereinfachte Zustellung".
Für Briefe mit Zustellungsurkunde gelten folgende Gebühren: 1. Die Briefgebühr.
2. Sie Gebühr für bie förmliche Zustellung (30 Ryp). 3. Für bic Rücksendung ber
Zustellungsurkunde bic Gebühr für einen freigemachten Brief.
Präsidialkanzlei s. „Führer".
Pratermäszige Veranstaltungen f. „Vergnügungen und Unterhaltungen, anmeldepflichtige
Veranstaltungen".
Preisauszeichnung. — E8. 19. 4. 1940 RGBL. I G. 723: SB. 17. 9. 1939 RGBL. I S. 1877 (Preisbildung
von Spinnstoffen und Spinnstoffwaren), § 8. — Slg. III a 6 S. 9. — V. 11. 6. 1940 RGBL. I S. 903
(Festsetzung von Höchstaufschlägen für den Handel mit Möbeln), § 10. — Slg. III e 5 S. 181; — V. 16. 11. 1940
RGBL. I S. 1535 (Preisauszeichnung). — Slg. Ill e 5 S. 197.
Die Preise haben auszuzeichnen:
1. Kleinhändler, die Nahrungs- ober Genuszmittel, Blumen (Zierpflanzen), Papier-Waren
für ben Schulbedarf, Schreibpapier ober Waren, bie ber Bekleidung, bem Haushalt,
ber Körperpflege ober ber Land- unb Gartenbearbeitung bienen, veräuszern, — in
ber Weise, dasz bie Waren, bie sichtbar ausgestellt werden (in Schaufenstern u. dgl.), mit
Preisschildern versehen, unb bei Waren, bie zum alsbaldigen Verlauf bereitgehalten
werben, diese selbst ober ihre Umhüllungen ober Behältnisse beschriftet ober mit Preisschildern
verbunden ober Preisverzeichnisse angebracht ober Preislisten aufgelegt werden;
2. Kleinhändler, bie Waren welcher Art immer nach Musterbüchern anbieten, -— in
ber Weise, das bie Preise auf ben Mustern ober bamit verbundenen Preisschildern ober
Preisverzeichnissen angegeben werden;
3. Fleischer, Bäcker unb Konditoren — in ber Weise, dasz fie, abgesehen von der
Verpflichtung gemäsz 3. 1, bie Preise für bie wesentlichen Waren in Preisverzeichnisse
aufnehmen, von benen je eins im Schaufenster unb im Verkaufsraum anzubringen ist;
4. Frisöre, Schuhmacher, Wäschereien und Plättereien sowie chemische Reinigungsanstalten
— in ber Weise, baß fie bie Preise für ihre wesentlichen Leistungen in Preisverzeichnisse
aufnehmen, mit beiten Wie gemäß 3. 3 zu verfahren ift;
5. Inhaber von Gaststätten unb Speisewirtschaften — in ber Weise, baß Preisverzeichnisse
auf ben Tischen aufgelegt unb jedem Gast auf Verlangen vorgelegt werden
ober bei Heineren Betrieben Preisverzeichnisse in ben Gasträumen angebracht werden