346 Reichsarbeitsdienst (Fortsetzung)
die auf Grund eines schriftlichen Gesuches an den Führer des Arbeitsgaues (an die
Bezirksführerin) erfolgt, sind: vollendetes 17. Lebensiahr. Einwilligung des gesetlichen
Vertreters, deutsches ober artverwandtes Blut, deutsche Staatsangehörigkeit, gesundheit-
liche Tauglichkeit, Unbescholtenheit. Verpflichtung zu einer längeren Gesamtdienstzeit.
Über bie Rechte unb Pflichten ber Angehörigen des RAD. gilt folgendes:
Ein Arbeits- ober Dienstverhältnis int Sinne des Arbeits-. Fürsorge- und Sozial-
versicherungsrechtes wird durc bic Zugehörigkeit zum RAD. nicht begründet. Bei
Krankheiten und Unfällen besteht Anspruch auf freie ärztliche Behandlung unb Kranken-
Pflege nac Maszgabe befonberer Bestimmungen, ebenfo ift auch bic Fürsorge unb Ver-
sorgung ber ehemaligen Angehörigen des RAD. und ihrer Hinterbliebenen besonders
geregelt. Zur Verehelichung ift bie Genehmigung erforderlich, ebenso auc zum Erwerb
ober zur Ausübung ber Mitgliedschaft in Vereinigungen jeder Art innerhalb unb auszer-
halb des RAD. Der Erwerb ber Zugehörigkeit zur NeDAP. bebarf feiner Genehmi-
gung. eine Betätiquna im Dienste ber Partei, ber Gliederungen unb angeschlossenen
Verbände ift jedoch nicht geftattet.
Die Einrichtung des RaT. steht unter einem besonderen strafrechtlichen
Schutz. Danach werden nicht nur jene mit schweren gerichtlichen Strafen belegt, bie
zur Verweigerung ber Arbeitsdienstrflicht aufforbern ober Angehörige des RAD. auf-
wiegeln, sondern auc diejenigen, bic es unternehmen, sic auf irgendeine Weise ber
Erfüllung ber Dienstpflicht zu entziehen ober in ber Absicht ber bauernben Entziehung
ihre Dienststelle verlassen ober ihr fernbleiben (Fahnenflucht bei männlichen, Dienstflucht
bei weiblichen Angehörigen des RAD.).
Das Symbol des RAD. ift ein aufwärts gerichtetes Spatenblatt mit zwei Uhren.
Der RAD. für bie weibliche Jugend hat, soweit er ein besonderes Zeichen führt, zwei
gekreuzte Uhren mit dazwischen liegendem Hakenkreuz als Symbol.
Über bie Amtsschilder beS RAD. s. „Amtschilder", über feine Flaggen „Flaggen des
Reiches" unb im übrigen bas Nähere nachstebend über den „Reichsarbeitsdienst ber
Männer" unb ben „Reichsarbeitsdienst ber Weiblichen Jugend".
■ - ber Männer (NADM.). — Rechtsvorschriften s. oben, ferner: — 83. 25. 2. 1936 RGDL. I
•. 123 (Dienststrafordnung), F. d. V. 11. 6. 1937 RGBL. I S. 623, 11. 2. 1938 RGBL. I •. 190,
8. 5. 1939 RGBL I S. 895, 29. 9. 1939 RGBL I S. 1967 und 29. 9. 1941 RGNRT I 2. 59°. —
Slg. IV f 5. — G. 8. 9. 1938 RGBL. I S. 1158 (Reichsarbeitsdienstversorgunqsgeset — RADVG.), öGBL.
Nr. 441/1938, nunmehr F. d. B. 29. 9. 1938 RGBL. I G. 1253. öGBL. Nr. 485/1938, und d. B. 3. 12. 1940
RGBL. I G. 1559; 1. DW. 3. 2. 1939 RGBL. I S. 137, öGBL. Nr. 222/1939, F. d. 4. DU. 21. 12. 1940
RGBL I S. 1661; 3. DU. 6. 5. 1940 RGBL. I 0. 739. — Slg. IV f 12. — V. 30. 9. 1936 RGBL I S. 865
(Fürsorge für Soldaten und Arbeitsmänner), F. d. V. 29. 12. 1937 RGBL. I S. 1417. — Slg. IV f 15. —
V. 20. 12. 1939 RGBL. I 0. 2465 (Fortführung des Reichsarbeitsdienstes für die männliche Jugend während
des Krieges); D8. 10. 4. 1940 RGBl. I S. 626. - Slg. IV f 13.
1. Die hauptsächlichsten Arbeitsaufgaben beS RADM. sind: — Landeskultur-
arbeiten: Landgewinnung. Kultivierung von Moor und Ödland, Flusz- unb Wasserlauf-
regelung mit Hochwasserschutz, Ent- unb Bewässerung, Dränung bon Kulturland u. bgl.;
— Forstarbeiten: Aufforstung bon Moor unb Ödland, ertragloser Acker, Schälwälder
unb auch Waldflächen, bic durch Sturm, Insekten ober Feuer vernichtet würben unb bon
ben Eigentümern mit eigenen Mitteln nicht wieder aufgeforstet Werben können, Neubau
unb Verbesserung bon Wegen zur Holzabfuhr: — Bauern- unb Stadtsiedlungsarbeiten:
bei Vorbereitung dieser Sieblungen kann sic bic Mithilfe beS RAD. bis auf das
Ausheben ber Baugruben erstrecken; — Wegebauarbeiten, wie Wirtschafts- unb Güter-
Wege ohne Kunstdecken; — Katastrophenschutz; — Erntehilfe. — Während beS Krieges
sind Aufgaben im Interesse ber Kriegführung vordringliche Aufgaben beS RAD. Für
bie Dauer beS Einsatzes im Nahmen ber Wehrmacht können bic für Soldaten geltenden
gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen, soweit bie Art beS Einsatzes eS bebingt.
Antrag auf Arbeitseinsatz fönnen stellen: Reichs-, Staats- unb Gemeinde-
behörden unb öffentliche Körperschaften (Genossenschaften) als „Träger ber Arbeit" an
ben Führer beS Arbeitsgaues nac Vorverhandlung mit ber RAD.-Gruppe. Den Ent-
wurfsunterlagen sind beizufügen bas Gutachten her staatlichen Fachbehörde unb beS
Reichsnährstandes. Die Durchführung ber Arbeiten wird durch bic Ausstellung einer
„Gewährungsurkunde" genehmigt.
Entgelt: Für bie Vorhaltung beS Arbeitsgerätes ift ber Träger ber Arbeit zur
Zahlung eines „Aufwandbeitrages und Entgeltes" verpflichtet, ber im voraus festgelegt