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Spanien-Auszeichnungen Sparkassen
diese Regel gilt jedoch im Beschluszverfahren dann nicht, wenn es sich nm Feststellutntg
der Versicherungspflicht handelt; d) im Spruchverfahren können die Parteien den Rechts,
streit selbständig durch Vergleich beenden.
Das Verfahren wird in möglichster Formfreiheit durchgeführt. Die Partei
Gelegenheit erhalten, zu allen für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen, die im Buge
des Verfahrens hervorkommen, Stellung zu nehmen.
Inwieweit mündlich verhandelt wird, bestimmt die Behörde nac ihrem Ermessen.
Die mündlichen Verhandlungen sind im Spruchverfahren öffentlich, im Beschlusverfahren
nichtöffentlich.
Bei ihren Entscheidungen unterliegen die Behörden nicht den Weisungen übergeordneter
Behörden.
Spanien-Auszeichnungen, u. zw.:
a) Spanien-Kreuz. — 88. und Satzung 14. 4. 1939 RGBL. I S. 1359 und 1360, öGBl. Nr. 994
und 995/1939. — Slg. la 15 S. 45.
Dieses Kreuz ist zum sichtbaren Ausdruck der Anerkennung und des Dankes für die
Verdienste deutscher Freiwilliger an der Niederwerfung des Bolschewismus im spanischen
Freiheitskampf bestimmt. Es bestehen drei Klassen, u. zw.: Gold (eventuell mit Brillauten),
Silber und Bronze, die Klasse Gold immer mit Schwertern, die Klassen Silber
und Bronze mit Schwertern oder ohne Schwerter. Der Beliehene erhält eine Urkunde,
die den Namenszug des Führers als Ulnterschrift trägt. Nach Ableben des Beliehenen
Verbleibt das Kreuz als Erinnerungsstück im Besitz der Hinterbliebenen.
b) Ehrenkreuz für Hinterbliebene deutscher Spanienkämpfer. — 88. und Satzung 144
1939 RGBl. I S. 1362, öGBl. Nr. 996 und 997/1939. — Slg. Ia 15 S. 49.
Dieses Kreuz ist beftimmt für die nächsten Angehörigen (in folgender Reihenfolge:
Witwe; ältefter volljähriger Sohn, darnach Tochter; Vater, darnach Mutter; Bruder,
darnach Schwester) deutscher Freiwilliger, die im spanischen Freiheitskampf gefallen, in
Gefangenschaft verstorben, verschollen, tödlich verunglückt oder an den Folgen Von Verwundungen,
Unglücksfällen oder durch den besonderen Einsatz bedingten und als Kriegsdienstbeschädigung
anerkannten Krankheiten verstorben find. Anträge auf Verleihung
find beim OK. b. Wehrn, unter Beifügung polizeilicher Beglaubigungen einzureichen.
Für jebe Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die als Unterschrift den Namen
des Führers trägt. Das Kreuz Verbleibt nac Ableben im Besitz ber Hinterbliebenen
als Erinnerungsstück.
c) Verwundeten-Abzeichen. — 88. 22. 5. 1939 RGBL. I e. 1364, öGLBL. Nr. 998/1939; 28.
17. 8. 1939 HUBl. S. 57. — Slg. la 15 S. 51.
Dieses Abzeichen ist als ehrendes Erinnerungszeichen beftimmt für diejenigen deutschen
Freiwilligen, die bei der Niederwerfung des Bolschewismus im spanischen Freiheitskampf
1936/1939 als Angehörige der Legion Condor oder im Zusammenhang mit ihrem
Einsatz oder als Angehörige der an Kampfhandlungen in spanischen Gewässern beteiligt
gewesenen deutschen Kriegsmarine durch feindliche Kampfhandlungen verwundet oder
beschädigt wurden. Es bestehen zwei Stufen des Abzeichens (nach der Anzahl der Verwundungen
oder Beschädigungen): in Schwarz und in Silber. Die Anträge waren bis
31. 10. 1939 einzureichen. Der Beliehene erhält einen Berechtigungsschein.
Spanien, Reisen dahin. — v. 4. 5. 1939 XGBI. 1 s. 905, öGBI. Kir. 622/1939.
Pässe Von deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im
Inland sind für Reisen nac Spanien unb ben spanischen Besitzungen und für die Durchreife
durch diese Gebiete nur gültig, wenn der Geltungsbereich des Passes ausdrücklich auf
diefe Gebiete erstreckt ist.
Sparen, eisernes f. „Eiserne Spartonten".
Sparkassen. — Hofkanzleidekret 26. 9. 1844 ®®s. Bd. 72. Nr. 123 (Sparkassenregulativ). — G.
öBGBL. Nr. 296/1935 (Sparkassenverwaltungsgesetz), J. d. 4. EU. (handelsrechtliche Vorschriften) 24. 12. 1938
RGO BL. I S. 1999, öG Bl. Nr. 86/1939, Art. 24. — Slg. II b 21. — V öBGBL. Nr. 296/1935 (Sparkassenregisterverordnung),
8. d. V. öBGBI. Nr. 129/1937. — Mustersatzung 1936.
Die Sparkassen haben die Aufgabe, den minderbemittelten Volksklassen Gelegenhei
zur sicheren Aufbewahrung, Verzinsung und allmählichen Vermehrung kleiner Ersparnisse
zu bieten und dadurch Arbeitsamkeit und Sparsamkeit bei ihnen zu beleben.