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Full text : Wegweiser durch die Verwaltung

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Straferkenntnis Strafverfügung

Straferkenntnis s. „Bescheid" und „Strafverfahren, ordentliches, in Verwaltung
strafrecht". 88-Strafkostenbeitrag

 im Verwaltungsstrafrecht f. „Strafverfahren, ordentliches, int Ver
waltungsstrafrecht".

Strafmandat im Verwaltungsstrafrecht s. „Strafverfügung, behördliche" und Orgon
mandat". vL

Straftilgung im Verwaltungsstrasrecht s. „Tilgung von Strafen int Verwaltungs
strafrecht". 1

Strafverfahren, ordentliches, im Verwaltungsstrafrecht. — V2t@. §§ 40 bis 45, 64 bis 06

- Das Wesentliche des ordentlichen Strafverfahrens nac den Bestimmungen des VSt()
besteht darin, baß das Ermittlungsverfahren (s. d.), das grundsätzlich ber Erlassung jedes
Bescheides voranzugehen hat, durchgeführt unb in dessen Zuge bem Erfordernis des
Parteiengehörs insbesondere auch dadurch Rechnung getragen wird, dasz ber Beschuldigte
Gelegenheit zur unmittelbaren Rechtfertigung vor ber Behörde
erhält. Zu biefent Zwecke hat bie Behörde den Beschuldigten entweder von vornherein
für einen beftimmten Zeitpunkt zur mündlichen Vernehmung zu laben ober aber ihn
wenigstens aufzufordern, nac feiner Wahl entweder zu einem beftimmten Zeitpuntt
zur mündlichen Vernehmung zu erscheinen ober sic bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich
Zu rechtfertigen. Mit bem zur Vernehmung erschienenen ober sonst anwesenden Beschuldigten
 ift das Strafverfahren stets in mündlicher Verhandlung durchzuführen; die

mündliche Verhandlung ift nichtöffentlich, ber Beschuldigte kann aber hierzu eine an
ber Sache nicht beteiligte Person seines Vertrauens beiziehen.

Führt baS ordentliche Strafverfahren zur Bestrafung des Beschuldigten, fo erläszt bie
Behörde einen Strafbescheid (Straferkenntnis); in diesem hat sie insbesondere auc auszusprechen,
 dasz ber Bestrafte einen Strafkostenbeitrag zu leisten hat, ber mit
10 v. v. ber verhängten Strafe, jedoch minbeftens mit 0-66 3A (früher 1 S) zu bemeffen
 ift, wobei int Falle einer Freiheitsstrafe je ein Tag bem Betrag von 666 RA
(früher 10 S) gleichgehalten wird. Dasselbe gilt auch, wenn im Falle einer Berufung (s. b.)

bie Berufungsbehörde bett Strafbescheid bestätigt. Ein Einspruch gegen eine behördliche
Strafverfügung ift daher für ben Einspruchswerber auc aus biefent Grunde (f. hierzu
„Strafverfügung, behördliche"), ebenso aber auch eine Berufung gegen einen Strafbescheid

 für ben Berufungswerber mit ber Gefahr einer mittelbaren Erhöhung ber Strafe
verbunden.

Findet bie Behörde auf Grund beS Ergebnisses des ordentlichen Strafverfahrens
feinen Anlasz zu einer Bestrafung, so erfolgt bie Einstellung des Verfahrens; einen
förmlichen Freispruch kennt baS VStG, nicht.

Strafverfügung, behördliche, im Verwaltungsstrasrecht. — V3t.@. §§ 47 bis 49, § 58 Abs. 2.

Bei ber behördlichen Strafverfügung (Strafmanbat) nac ben Bestimmungen des
VStG, handelt es sic um einen Fall des Mandatsverfahren (f. b.) genannten abgekürzten
 Verfahrens, bei bem eine Strafe ohne bie sonst erforderliche Durchführung des
Ermittlungsverfahrens verhängt wird. Die Voraussetzung ber Zulässigkeit ift bas Vorliegen
 einer Anzeige eines Gerichtes, einer Verwaltungsbehörde ober einer bett Schut
beS § 68 öSt®. genieszenden Person (3. 8. Organ ber Schutzpolizei, Gendarmerie u. a.)
auf Grund ihrer eigenen dienstlichen Wahrnehmung ober eines vor ihnen abgelegten
Geständnisses. Mittels behördlicher Strafverfügung darf aber nur eine Freiheitsstrafe
Von höchstens brei Tagen ober eine Geldstrafe von höchstens 133 Kl (früher 200 S)

ober eine Verfallstrafe bis höchstens 33 MM (früher 50 S) Wert ber als verfallen erklärten
 Gegenstände verhängt werden. Gegen Jugendliche sind solche Strafverfügungen
unzulässig, gegen sie musz das ordentliche Strafverfahren durchgeführt werden.

Der Bestrafte kann gegen bie Strafverfügung binnen einer Woche Einspruch mit
folgender Wirkung ergeben: Wird nur das Ausmas ber Strafe angefochten, bann wird
ber Einspruch als Berufung angesehen unb ber Berufungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
 Andernfalls tritt bie Strafverfügung auszer Kraft unb ift nunmehr das ordentliche
 Strafverfahren einzuleiten, wobei bie im Einspruch enthaltenen Ausführungen

als Rechtfertigung bes Beschuldigten gelten, bicfer alfo nicht in jedem Falle noch ein-
            
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