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Full text : Wegweiser durch die Verwaltung

498 Wehrmacht-Gürsorge und -Versorgung (Fortsetzung)

gangsgebührnisse oder Unterhaltsbeiträge, Militäranwärterurkunden oder Anstellungsscheine,
 Dauerrenten oder Ruhegehalt und Kinderzuschläge; — b) für Wehrnachtbeamtte:
Ruhegehalt nac den Bestimmungen des Deutschen Beantengesetzes und Seinderzuschläge:
— c) für Hinterbliebene: Sterbegeld, Witwen- und Waisengeld unb für bedürftige Eltern
auch Elterngeld.

Die Höhe her Geldleistungen wird je nac Länge ber Dienstzeit au§ ben zuletzt
bezogenen Tienstbezügen nac dem Reichsbesoldungsgesetz bemessen. Die Einzelleistungen
sind abhängig vom Entlassungsgrund. Neben ber Dienstzeitfürsorge sind für Soldaten
autc Leistungen nach ber Beschädigten Körperschaden)versorgung zulässig, trenn Wehrdienstbeschädigung
 (f. unten 3. 3) vorliegt.

Unteroffiziere unb Mannschaften, bie nac Ablauf ihrer zwölfjährigen Dienstverpflichtung
 entlassen werden, können als eigentliche Zivilversorgung in das freie Erwerbsleben
übertreten ober Wehrmachtsiedler werden ober sich sonst in ber Landwirtschaft ansässig
machen ober bie Anstellung als Beamte erstreben unb Militäranwärter werden. Sie erhalten
 beim Übertritt in bas freie Erwerbsleben ober bei ber Ansiedlung als Bauer ober
in ber Landwirtschaft einmalige Abfindungen neben einer Dienstbelohnung. Streben
sie bie Anstellung als Beamte an, so erhalten sie bie Militäranwärterurkunde unb treten
dadurch in ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis zum Reich. Sie werden nac Maszgäbe
 einer besonderen Verordnung ber Reichsregierung in baS Beamtenverhältnis übergeführt
 unb haben bie Pflichten eines Beamten nach dem Deutschen Beamtengesetz. Für

bie Dauer bes Militäranwärterverhältnisses erhalten sie Militäranwärterbezüge nach ber
V. 20. 8. 1940 ROBI 1 S. 1173.

Auch bestehen Vorschriften über Kapitalabfindung statt eines Teiles bes Ruhegehalts.

3. Wegen eines Körperschadens wird Beschädigtenfürsorge unb -versorgung gewährt.
Sie ift vorgesehen für Solbaten mit Wehrdienstbeschädigung unb für Solbaten mit
Körperschäden ohne Wehrdienstbeschädigung sowie für Zivilpersonen mit Wehrdienstbeschädigung.
 „Wehrdienstbeschädigung" ift ber Körperschaden, dessen Entstehung ober
Verschlimmerung ursächlich mit bem Wehrdienst zusammenhängt; fie kann eintreten durch
Dienstverrichtung, durch einen während bes Dienstes eingetretenen Unfall aber durch bie
bem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse.,

In ber Beschädigtenfürsorge und -versorgung sind bie Begriffe „arbeitsverwendungsfähig"
 unb „arbeitsverwendungsunfähig" neu. Arbeitsverwendungsfähigkeit liegt vor,
wenn trotz Versehrtheit eine Berufsausbildung fortgesetzt ober ber bisherige ober ein
anberer Beruf ausgeübt werden kann, ber erforderlichenfalls nach Umschulung unter
Berücksichtigung ber Lebensverhältnisse, Kenntnisse unb Fähigkeiten billigerweise zugemutet
 werden kann. Arbeitsverwendungsunfähigkeit liegt vor, wenn durch Heilfürjorge
bie Arbeitsverwendungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht zu erlangen ist und infolge
Versehrtheit eine Berufsausbildung nicht fortgesetzt werden kann oder ber bisherige ober
ein anberer Beruf, ber bei Berücksichtigung ber Lebensverhältnisse, Kenntnisse unb Gähigleiten
 zuzumuten ift, nicht auSgeübt werden kann unb wenn autc Umschulung für einen
solchen Beruf nicht möglich ift. Daneben nennt baS Gesetz noch ben Begriff „Versehrtheit",
 bie bann borliegt, wenn durch eine Wehrdienstbeschädigung ober ihre Folgen ber

Beschädigte dauernd ober auf nicht absehbare Zeit körperlich erheblich beeinträchtigt ist.

Wehrdienstbeschädigte erhalten Heilfürsorge einschliesslich orthopädischer Versorgung
unb nach besonderen Bestimmungen Versehrtengeld, Berufsfürsorge bei Versehrtheit,

Übergangsunterstützung mit Seinderzuschlägen ober Rente für Arbeitsverwendungsunfähige
 unb gegebenenfalls Pflegezulage ober Blindenzulage.

Der Arbeitsverwendungsfähige erhält bie Heilfürsorge, zutreffendenfalls auch Versehrtengeld.
 Daneben wird ihm Berufsberatung, Einschulung ober Umschulung, Arbeits-Vermittlung
 und Sicherung beS Arbeitsplatzes int Benehmen mit bem Arbeitsamt unh
ben zuständigen Fürsorgeorganen zuteil. Zur Sicherung des Lebensunterhalts wird bei
vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge Wehrdienstbeschädigung ein Kranken- ober
Hausgeld zugebilligt. Bei Störungen im Arbeitseinsatz erhalten Versehrte auszer bem ber
Schwere bes Körperschadens entsprechenden Versehrtengeld eine Übergangsunterstützung

mit Kinderzuschlägen.

Arbeitsverwendungsunfähige erhalten Heilfürsorge unb bie Rente für Arbeitsverwendungsunfähige.
 Zur Rente treten unter bestimmten Voraussetzungen Dienstgrad- ober
Berufszulage und gegebenenfalls Pflegezulage oder Blindenzulage. Autc werden Kinder­
            
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