Vorwort
mit dem vorliegenden „Wegweiser durch die Verwaltung"
galt es, etwas Neues, in feiner Art vielleicht Erstmaliges zu
schaffen: ein Volksbuch der Verwaltung. Textausgaben
der auf dem Gebiet der Verwaltung bestehenden Rechtsvor-
schriften, ohne oder auc mit Bearbeitung und Erläuterung,
systematische Darstellungen des Verwaltungsaufbaus und des
Perwaltungsrechts in wissenschaftlicher oder mehr volkstüm-
licher Form (Bürgerkunden), auc sonstige Hilfsbücher für den
Bereich der Verwaltung (Staatswörterbücher u. dgl.) hat es
seit langem gegeben und gibt es teilweise auc schon für die
so stark veränderten Verwaltungsverhältnisfe der jetzigen Zeit.
Dies alles ist aber etwas anderes als das, was mit dem vor-
liegenden Buc erreicht werden sollte.
Bei der Verfassung dieses Buches handelte es sich darum,
einen Behelf zusammenzustellen, der nicht - wie die genannten
anderen Werke - den Zweck verfolgt, in mehr oder minder
systematischer Weise in das Verwaltungsrecht als Ganzes oder
in bestimmte Teilgebiete einzuführen, hier war vielmehr die
Frage zu lösen, wie dem einzelnen Volksgenossen bei den zahl-
reichen, sich in seinem Lebenskreis ergebenden Fragen der Der-
waltung in möglichst rascher und zweckmäßiger Form die Kennt-
nis der einschlägigen Bestimmungen des geltenden Rechts und
der mit diesen Angelegenheiten befaszten Behörden, Amter
Dienststellen usw. verschafft werden kann. Zur Erreichung dieses
Zieles muszten andere Wege als bisher gegangen werden: Es
erwies sic als das Richtige, auf jede systematische Behandlung
des Stoffes von vornherein zu verzichten, vielmehr statt dessen
unmittelbar die sic im Lebenskreis des Volksgenossen ergeben-
den einzelnen Fragen der Verwaltung als solche
herauszugreifen und zum Gegenstand kurzer Abhandlungen zu
machen, diese Abhandlungen aber unter den entsprechenden
Schlagwörtern lediglich nach der Buchstabenfolge zu
reihen, um das Auffinden möglichst einfach zu gestalten. So ist
das Buc in der vorliegenden Form entstanden: als ein über
die einzelnen praktischen Fragen der Verwaltung Auskunft
gebendes, nach der Buchstabenfolge geordnetes lachsch lage=
buc für jedermann.
Die besonderen Schwierigkeiten einer solchen Arbeit liegen
auf der Hand. Geltende Rechtsvorschriften zusammenzustellen
und zu erläutern oder weitwendige Abhandlungen über dieses