Skip to main content

Full text: Wegweiser durch die Verwaltung

Vorwort 
mit dem vorliegenden „Wegweiser durch die Verwaltung" 
galt es, etwas Neues, in feiner Art vielleicht Erstmaliges zu 
schaffen: ein Volksbuch der Verwaltung. Textausgaben 
der auf dem Gebiet der Verwaltung bestehenden Rechtsvor- 
schriften, ohne oder auc mit Bearbeitung und Erläuterung, 
systematische Darstellungen des Verwaltungsaufbaus und des 
Perwaltungsrechts in wissenschaftlicher oder mehr volkstüm- 
licher Form (Bürgerkunden), auc sonstige Hilfsbücher für den 
Bereich der Verwaltung (Staatswörterbücher u. dgl.) hat es 
seit langem gegeben und gibt es teilweise auc schon für die 
so stark veränderten Verwaltungsverhältnisfe der jetzigen Zeit. 
Dies alles ist aber etwas anderes als das, was mit dem vor- 
liegenden Buc erreicht werden sollte. 
Bei der Verfassung dieses Buches handelte es sich darum, 
einen Behelf zusammenzustellen, der nicht - wie die genannten 
anderen Werke - den Zweck verfolgt, in mehr oder minder 
systematischer Weise in das Verwaltungsrecht als Ganzes oder 
in bestimmte Teilgebiete einzuführen, hier war vielmehr die 
Frage zu lösen, wie dem einzelnen Volksgenossen bei den zahl- 
reichen, sich in seinem Lebenskreis ergebenden Fragen der Der- 
waltung in möglichst rascher und zweckmäßiger Form die Kennt- 
nis der einschlägigen Bestimmungen des geltenden Rechts und 
der mit diesen Angelegenheiten befaszten Behörden, Amter 
Dienststellen usw. verschafft werden kann. Zur Erreichung dieses 
Zieles muszten andere Wege als bisher gegangen werden: Es 
erwies sic als das Richtige, auf jede systematische Behandlung 
des Stoffes von vornherein zu verzichten, vielmehr statt dessen 
unmittelbar die sic im Lebenskreis des Volksgenossen ergeben- 
den einzelnen Fragen der Verwaltung als solche 
herauszugreifen und zum Gegenstand kurzer Abhandlungen zu 
machen, diese Abhandlungen aber unter den entsprechenden 
Schlagwörtern lediglich nach der Buchstabenfolge zu 
reihen, um das Auffinden möglichst einfach zu gestalten. So ist 
das Buc in der vorliegenden Form entstanden: als ein über 
die einzelnen praktischen Fragen der Verwaltung Auskunft 
gebendes, nach der Buchstabenfolge geordnetes lachsch lage= 
buc für jedermann. 
Die besonderen Schwierigkeiten einer solchen Arbeit liegen 
auf der Hand. Geltende Rechtsvorschriften zusammenzustellen 
und zu erläutern oder weitwendige Abhandlungen über dieses
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.