Dienstauszeichnungen (Fortsetzung) Dienstpflicht
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(6BGBL Nr. 201/1933) und im stehenden Heer (Bundesheer, Militärassistenzkorps)
(öBGBl. Nr. 227/1937), die regelmäszige oder verlängerte Dienstzeit auf Grund der
Bundesdienstpflicht, in den Formationen der Kärntner Abwehrkämpfer in den Jahren
1919 und 1920, als Beamter, Angestellter oder Arbeiter der Heeresverwaltung sowie als
Zivilbeamter tut Bereich des Ministeriums für Landesverteidigung.
d) Polizei-Dienstauszeichnung. — EU. 5. 5. 1941 RGBL. I g. 242: 88., Satzung ititd 2U. 30. 1.
1938 RGBL. I S. 55 und 56; Allgem. OS. 30. 1. 1938 RGBl. I S. 63; sämtlich WrVBl. Nr. 80/1941. —
Slg. Ia 15 S. 71 und 75.
Diese Auszeichnung ift als Anerkennung für langjährige treue Dienstleistung als
Polizeivollzugsbeamter im Sinne des Deutschen PolizeibeatenG. vom 24. 1. 1937
RGBL. I S. 653 bestimmt (8 Jahre 3. Stufe, 18 Jahre 2. Stufe, 25 Jahre 1. Stufe). Im
übrigen gilt dasselbe wie bei der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst (f. vor-
stehend unter b).
Für den Erwerb dieser Dienstauszeichnung fault auc die Zeit angerechnet werden,
in der gleichartige Dienste in Österreich ober in den sudetendeutschen Gebieten vor ber
Wiedervereinigung geleistet worden sind. Dienstzeiten, bie bereits für den Erwerb eines
entsprechenden ö. Ehrenzeichens (vgl. bie „Ehreumedaille für 40jährige treue Dienste",
öBGBl. Nr. 61/1927) angerechnet worden sind, dürfen nicht angerechnet werden.
e) 44-Dienstauszeichnung. — EW. 5. 5: 1941 RGBL. I 0. 242: 88., Satzung unb DU. 30. 1. 1938
RGBL. I S. 66 und 68, Satzung g. d. EU. 21. 10. 1938 RGB. I 2. 1539, WrVBl. Nr. 80/1941. — Slg. Ia 15
0. 79.
Diese Auszeichnung ist als eine Anerkennung für treue, untadelige Dienstzeit von
//-Angehörigen in den //-Verfügungstruppen, // Totenkopfverbänden und //- Junker-
schulen bestimmt (für Unterführer und Männer beim Ausscheiden nac jähriger Dienst-
leistung 4. Stufe, für Führer, Unterführer und Männer nac 8jähriger Dienstleistung
3. Stufe, 12jähriger Dienstleistung 2. Stufe, 25jähriger Dienstleistung 1. Stufe); in ge-
eigneten Fällen können auc Angehörige ber Polizei für biefe Auszeichnung in Vorschlag
gebracht werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Über die erste Verleihung
erhält ber Beliehene eine vom Führer unterzeichnete Urkunde; über jebe weitere Ver-
leihung wird ihm eine vom Chef ber Präsidialkanzlei ausgestellte Bescheinigung erteilt.
Bei Verleihung einer höheren Stufe ift bic niedere abzulegen. Beim Tod bes Beliehenen
verbleibt bie Auszeichnung den Hinterbliebenen als Andenken.
f) Treudienst-Ehrenzeichen (s. b.).
Dienstpasz f. „Reisepasz".
Dienstpflicht im Luftschutz s. „Luftschutz".
------ im Notdienst f. „Notdienst".
------- im Reichsarbeitsdienst f. „Reichsarbeitsdienst".
---------im Wehrdienst s. „Wehrdienst".
-- zivile, Heranziehung. — V. des Beauftragten für den Vierjahresplan zur Sicherstellung
des Kräftebedarfes für Ausgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung 13. 2. 1939 RGBL. I S. 206,
öGBL. Nr. 218/1939; Erste DA. (Dienstpflicht-Durchführungs-A.) 2. 3. 1939 RGBL. I S. 403, öGBl.
Nr. 337/1939, S. d. A. 27. 7. 1939 RGBL. I S. 1330, öGBL. Nr. 949/1939, und 12. 12. 1940 RGBL. I
5. 1586. — Sig. IVb 4 S. 23.
Für Aufgaben, bie ber Beauftragte für ben Vierjahresplan als besonders bedeutsam
unb unaufschiebbar bezeichnet, kann baS Arbeitsamt Bewohner beS Reichsgebietes zur
Dienstleistung verpflichten. Bis auf weiteres ift Von ber Heranziehung ausländischer
Staatsangehöriger zur Dienstleistung abzusehen. Als Ausländer gelten nicht Staats-
angehörige des Protektorats Böhmen unb Mähren.
Durch bie Dienstverpflichtung (Zustellung beS Verpflichtungsbescheides) entsteht
zwischen bem Betrieb unb bem Verpflichteten ein Arbeits- ober Dienstvertrag zu
ben im Auftrag (Meldung) des Betriebsführers angegebenen Bedingungen. Der Vertrag
tritt mit bem im Verpflichtungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt in Kraft. Die Dienst-
Verpflichtung fanit zeitlich begrenzt ober unbegrenzt ausgesprochen werden.