Chegesundheit
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Chegesundheit. — EV. 14. 11. 1939 RGBL I •. 2230, BGBl. Nr. 1438/1939: S. 18. 10. 1935
RGBL. I S. 1246 (Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes — Ehegesundheitsgeset), öGBl. Nr. 1438/1939;
1. DU. 29. 11. 1935 RGBL. I 0. 1419, öGBL. Nr. 1438/1939, J. d. 2. DU.; V. 31. 8. 1939 RGBL. I S. 1560,
BGBl. Nr. 1438/1939. 2. DU. 22. 10. 1941 RGBL 1 0. 650. - Slg. IV d 21 und IV d 22. — 1. AU.
(3. Personenstandsgesetz) 19. 5. 1938 RGBL. I S. 533, öGBl. Nr. 287/1938, J. d. 2. DU. (3. Ehegesundheits-
gesetz), § 20. 2. AW. (8. Personenstandsgesetz) 30. 8. 1939 RGBL. I S. 1540, öGBl. Nr. 1065/1939, J. d.
2. DU. (3. Ehegesundheitsgeset). — Slg. II b 8 S. 35.
Das EhegesundheitsG. verbietet die Eheschlieszung bei Vorliegen einer mit An-
steckungsgefahr verbundenen Krankheit bei einem der Verlobten, wenn diese Krankheit
eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teiles oder der Nachkommenschaft
befürchten läszt, bei Entmündigung ober vorläufiger Vormundschaft (vorläufiger Beistand-
schaft) des einen Verlobten ober wenn er, ohne entmündigt zu fein, an einer geistigen
Störung leibet, bie bie Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen läszt;
endlich bei Erbkrankheit eines ber Verlobten (j. „Erbkranker Nachwuchs, Verhütung"),
auszer ber anbere Verlobte ift unfruchtbar. Besitzt ber männliche Verlobte eine fremde
Staatsangehörigkeit, so finden biefe Vorschriften feine Anwendung.
Das Fehlen ber angeführten Ehehindernisse wird später allgemein durch Ehetauglich-
keitszeugnis auf Grund ärztlicher Untersuchung beim Gesundheitsamt nachzuweisen sein.
Gegenwärtig hat jeder Verlobte bei ber Bestellung des Aufgebots, spätestens aber bei
Schlieszung ber Ehe lediglich eine Cheunbedenklichkeitsbescheinigung bes
nach feinem Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamts vorzulegen, dasz auf Grund ber vor-
handenen Unterlagen Bedenken gegen bie Eingehung einer Ehe durch diesen Verlobten
nicht bestehen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit. Von sechs Monaten, eine Gebühr
für bie erstmalige Ausstellung wird nicht erhoben. Werden bem Gesundheitsamt nach-
träglich einschlägige Ehehindernisse befannt, so kann es bie Bescheinigung, solange bie
Ehe nicht geschlosjen ift, zurücknehmen. Die Bescheinigung wird versagt, wenn das Ge-
sundheitsamt Grund zur Annahme hat, dasz ein einschlägiges Ehehindernis vorliegt;
ber Verlobte wird in einem solchen Falle darauf hingewiesen, dasz er sich auf Grund
einer Untersuchung um ein Chetauglichkeitszeugnis bewerben kann, eine Beschwerde
fteht ihm nicht zu.
Die Notwendigkeit einer Eheunbedenklichkeitsbescheinigung entfällt 1. bei Ehen, bie
wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Verlobten ohne Aufgebot geschlossen werden
dürfen, unb 2. während eines Krieges, eines kriegsähnlichen Unternehmens ober eines
besonderen Einsatzes für ben Verlobten, ber ber Wehrmacht angehört ober nachweist, dasz
er zum Dienst in ber Wehrmacht einberufen ist, ober anbere einem solchen gleichgestellte
Verlobten; im Falle 2. hat ber Verlobte jedoch an Eides Statt zu versichern, bah er
bie Angaben über feine ehegesundheitlichen Verhältnisse nac beftem Wissen gemacht hat
unb daß ihm bie Cheunbedenklichkeitsbescheinigung ober bas Chetauglichteitszeugnis
bisher noch nicht versagt worden ift.
Ein Ehetauglichkeitszeugnis ift auch gegenwärtig schon erforderlich, wenn
entweder baS Gesundheitsamt bie Erteilung einer Cheunbedentlichkeitsbescheinigung ver-
sagt hat (f. oben) ober aber ber Standesbeamte begrünbete Zweifel hat, ob ein ein-
schlägiges Ehehindernis borliegt. Aluszerdem kann jeder aus freien Stücken statt einer
Cheunbedenklichkeitsbescheinigung sich auch ein Chetauglichkeitszeugnis beschaffen. Das
Ehetauglichkeitszeugnis wird Vom Gesundheitsamt bes Wohnsitzes ober gewöhnlichen
Aufenthaltes, u. zw. ber Braut ausgestellt; eS wird nur verjagt, wenn besonders schwere
Schäden für bie Volksgesundheit ober bie Reinheit bes deutschen Blutes ober ein Verlust
wertvollen Erbgutes zu befürchten finb. Sowohl für bie Erteilung als auch für bie
Versagung ist eine Gebühr von 5 RAl von jebem Verlobten zu entrichten (bei Bedürftig-
feit Ermaszigung ober Erlasz möglich). Bezüglich ber Gültigkeitsdauer unb ber Möglich-
keit ber Zurücknahme gilt dasselbe wie bei ber Eheunbedentlichkeitsbescheinigung. Gegen
eine Zurücknahme wie auch gegen eine Versagung fteht bie Beschwerde an ben
MInnMin. zu.
Der Nachweis ber Ehegesundheit kann schlieszlic auch durch ein amtsärztliches Ehe-
eignungszeugnis, baS zwecks Erlangung eines Ehestandsdarlehens (f. b.) aus-
gestellt ist, erbracht werden.
Befreiungen Von ben Vorschriften bes Ehegesundheitsgesetzes können nach be-
stimmten Richtlinien vom RStatth. bewilligt Werben.
Wegweiser durch die Verwaltung. 7