ihre Ehefrauen als „Hexen“ bezeichnet haben
soll.22 Speckhle gestand die Aussage, doch ver
wies er auf Jacob Seebald23 als den Urheber der
Verleumdung. Die Klage richtete sich nun gegen
Seebald, welcher jedoch die Beschuldigung be
stritt. Es kam zur Zeugeneinvernahme von drei
Männern, die mit dem beschuldigten Speckhle
und mit Seebald am Dornbirner Markt waren
und seine Aussagen gehört hatten:
,,Jacob Wallser von Weiler deponiert, er sei an
dem anderen Dornbirner Markt in des Amman
Hueber Haus mit und neben Jacob Speckhlin auf
dem Heu über Nacht gelegen, und als sie be
reits auf dem Heu gelegen, sei Jacob Seebald
auch dahin kommen, und zu ihnen ins Heu
begehrt, den Er Deponens (Zeuge) zwar anfäng
lich nicht hinauflassen wollen als aber ihm
(Zeugen) eingefallen dass er ein alter Mann sei,
habe er gleichwohl gestattet, dass er Seebaldt
auch zu ihm ins Heu gelegen sei und als Er
Seebald also ins Heu kommen habe er gleich
angefangen ihm Deponenten ohnwissend aus
was Ursache, sich vernehmen zu lassen, dass
Martin Ludeschers Weib, Jacob Jennis Weib und
Andreas Breüßen Wittib alle drei Hexen seien,
und als Deponens ihm Seebald von solchem
Discurs abhalten wollen, mit Vermelden das
solle er nicht also sagen, dann diese besagte drei
Weiber die mündtrichsten (münzreichsten bzw.
muntersten) Weiber zu Weiler seien, habe er
Seebaldt widerum repetiert, diese drei Weiber
können einmahl das Hexenwerk und seien He
xen.“ Noch in den frühen siebziger Jahren des
17. Jahrhunderts genügte die bloße Anschul
digung, Hexe zu sein, um schweren Repressalien
ausgesetzt zu werden. Deshalb wollte der als
Zeuge aussagende Walser gar nichts Weiteres
von Seebald über die munteren Frauen hören.
Ein zweiter Zeuge, Hans Ludescher von Weiler,
reagierte ähnlich wie Walser und ignorierte die
Aussagen von Seebald. Ludescher gab in seiner
Zeugenaussage noch einen Hinweis, dass
Seebalds Meldungen im Zusammenhang mit der
Bekämpfung der ,,Hexen und Unholde“ durch
den Grafen von Hohenems standen. Diese
„Säuberungen“, wie sie in den Gebieten der
Emser - in den Herrschaften Schellenberg und
Vaduz, aber auch in Hohenems - vermehrt vor
kamen, kosteten vielen Frauen und Männern das
Leben. Vor diesem Hintergrund wogen die An
schuldigungen Seebalds schwer und hätten nur
allzu leicht in eine Tragödie münden können.
Aus den Aussagen Ludeschers ist weiterhin zu
entnehmen, dass eine der drei beschuldigten
Frauen Seebalds Schwiegertochter war. Dem
nach schienen familiäre Differenzen Seebald zu
seiner Aussage veranlasst zu haben. In die glei
che Richtung deutet schließlich die Aussage des
dritten Zeugen, Adam Keckheis: „Er habe an
dem anderen Dornbirner Markt als Er bei Jacob
Walser in des Martin Huebers Stall auf dem
Heu gelegen, von dem Jacob Seebald so auch zu
ihnen dahin kommen, gehört, dass des Martin
Ludeschers Weib, Jacob Jennis Müllers Weib und
sein Seebalden Sohns Frau zu Weiler nit ein
furen (= Lebenswandel) führen wie andere
Weiber, auch seien sie nit Weiber wie andere
Weiber, sondern sie führen ein Weiss dass es ein
Spott und Schandt sei.“ Seebald stieß sich an
der Lebensführung der drei Frauen. Ihr Vermö
gen erlaubte es ihnen, an den landwirtschaftli
chen Tätigkeiten nicht teilzunehmen. Dieses
Verhalten stieß bei dem älteren Seebald auf
Unverständnis und führte zum Vorwurf der
Hexerei. Dass diese Aussage nicht zu einem
Hexenprozess, sondern zu einer Verhandlung 123