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Full text: Weiler. Die Geschichte der Gemeinde Weiler im Vorarlberger Vorderland

ihre Ehefrauen als „Hexen“ bezeichnet haben 
soll.22 Speckhle gestand die Aussage, doch ver­ 
wies er auf Jacob Seebald23 als den Urheber der 
Verleumdung. Die Klage richtete sich nun gegen 
Seebald, welcher jedoch die Beschuldigung be­ 
stritt. Es kam zur Zeugeneinvernahme von drei 
Männern, die mit dem beschuldigten Speckhle 
und mit Seebald am Dornbirner Markt waren 
und seine Aussagen gehört hatten: 
,,Jacob Wallser von Weiler deponiert, er sei an 
dem anderen Dornbirner Markt in des Amman 
Hueber Haus mit und neben Jacob Speckhlin auf 
dem Heu über Nacht gelegen, und als sie be­ 
reits auf dem Heu gelegen, sei Jacob Seebald 
auch dahin kommen, und zu ihnen ins Heu 
begehrt, den Er Deponens (Zeuge) zwar anfäng­ 
lich nicht hinauflassen wollen als aber ihm 
(Zeugen) eingefallen dass er ein alter Mann sei, 
habe er gleichwohl gestattet, dass er Seebaldt 
auch zu ihm ins Heu gelegen sei und als Er 
Seebald also ins Heu kommen habe er gleich 
angefangen ihm Deponenten ohnwissend aus 
was Ursache, sich vernehmen zu lassen, dass 
Martin Ludeschers Weib, Jacob Jennis Weib und 
Andreas Breüßen Wittib alle drei Hexen seien, 
und als Deponens ihm Seebald von solchem 
Discurs abhalten wollen, mit Vermelden das 
solle er nicht also sagen, dann diese besagte drei 
Weiber die mündtrichsten (münzreichsten bzw. 
muntersten) Weiber zu Weiler seien, habe er 
Seebaldt widerum repetiert, diese drei Weiber 
können einmahl das Hexenwerk und seien He­ 
xen.“ Noch in den frühen siebziger Jahren des 
17. Jahrhunderts genügte die bloße Anschul­ 
digung, Hexe zu sein, um schweren Repressalien 
ausgesetzt zu werden. Deshalb wollte der als 
Zeuge aussagende Walser gar nichts Weiteres 
von Seebald über die munteren Frauen hören. 
Ein zweiter Zeuge, Hans Ludescher von Weiler, 
reagierte ähnlich wie Walser und ignorierte die 
Aussagen von Seebald. Ludescher gab in seiner 
Zeugenaussage noch einen Hinweis, dass 
Seebalds Meldungen im Zusammenhang mit der 
Bekämpfung der ,,Hexen und Unholde“ durch 
den Grafen von Hohenems standen. Diese 
„Säuberungen“, wie sie in den Gebieten der 
Emser - in den Herrschaften Schellenberg und 
Vaduz, aber auch in Hohenems - vermehrt vor­ 
kamen, kosteten vielen Frauen und Männern das 
Leben. Vor diesem Hintergrund wogen die An­ 
schuldigungen Seebalds schwer und hätten nur 
allzu leicht in eine Tragödie münden können. 
Aus den Aussagen Ludeschers ist weiterhin zu 
entnehmen, dass eine der drei beschuldigten 
Frauen Seebalds Schwiegertochter war. Dem­ 
nach schienen familiäre Differenzen Seebald zu 
seiner Aussage veranlasst zu haben. In die glei­ 
che Richtung deutet schließlich die Aussage des 
dritten Zeugen, Adam Keckheis: „Er habe an 
dem anderen Dornbirner Markt als Er bei Jacob 
Walser in des Martin Huebers Stall auf dem 
Heu gelegen, von dem Jacob Seebald so auch zu 
ihnen dahin kommen, gehört, dass des Martin 
Ludeschers Weib, Jacob Jennis Müllers Weib und 
sein Seebalden Sohns Frau zu Weiler nit ein 
furen (= Lebenswandel) führen wie andere 
Weiber, auch seien sie nit Weiber wie andere 
Weiber, sondern sie führen ein Weiss dass es ein 
Spott und Schandt sei.“ Seebald stieß sich an 
der Lebensführung der drei Frauen. Ihr Vermö­ 
gen erlaubte es ihnen, an den landwirtschaftli­ 
chen Tätigkeiten nicht teilzunehmen. Dieses 
Verhalten stieß bei dem älteren Seebald auf 
Unverständnis und führte zum Vorwurf der 
Hexerei. Dass diese Aussage nicht zu einem 
Hexenprozess, sondern zu einer Verhandlung 123
	        
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