der Jugent in der Religion, in denen guten Sitten
zur Ehre Gottes und ihrem Heyl von denen
Schuhlmaistern gehalten werde.“3 Die Lokalschulen
in der engeren Nachbarschaft im 17.
und 18. Jahrhundert4 belegen die sich ausweitenden
Bildungsbestrebungen auch in ländlichen
Gegenden. Dennoch blieb es lange Zeit nur
einer schmalen Schicht vorbehalten, lesen und
schreiben zu lernen oder gar eine höhere
Schule wie etwa das Feldkircher Lyzeum zu
besuchen.
Ausbildungsgrad
Wenn Weiler bereits im 15. Jahrhundert mit
Hanns Sturn einen Landammann des Gerichts
Rankweil-Sulz stellte, so verfügte es über einen
schriftkundigen und kenntnisreichen Mann, dessen
Schulbildung ihn zu diesem Amt befähigte. In
der Mitte des 17. Jahrhunderts kam mit Kaspar
Morscher ein weiteres Mal ein Landammann in
Rankweil aus Weiler. Zu eben dieser Zeit war
der Richter am königlichen freien Landgericht
zu Müsinen in Rankweil, Vespasian Zoller, am
Hanenberg in Weiler ansässig. Damit beherbergte
Weiler wichtige Entscheidungsträger des
Landgerichts in seinen Marken. Ein Sohn des
Landammanns, Johannes Morscher, verfügte
über eine ganze Bibliothek. Diese wurde zusammen
mit den Büchern des in Wasserburg tätigen
Pfarrers Johann Michael Morscher den Nachfahren
aus der Morscher-Sippe hinterlassen. Die
Einrichtung eines Stipendiums für Nachkommen
aus der Familie belegt, dass auf die
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