gehörten zum Haus und damit zum Wohn
bereich einer Siedlung. Sie waren rechtlich aus
genommen vom landwirtschaftlichen Bereich
der Ackerfluren, der Wiesen sowie der Weide-
und Waldflächen. Für sie mussten keine beson
deren Abgaben entrichtet werden, da mit dem
Hofstattzins auch der Gartenzins abgegolten
war.
Als Hans Sturn von Weiler 1588 von den
Johannitern zu Feldkirch ein Kapital von 130
Pfund Pfennig aufnahm, verpfändete er dafür
sein „aigen Haus und Hoffstatt, Stadel, Bom und
Krauthgarthen alles in ainem Einfang beieinan
der zu Weiler gelegen“.’ Martin Lins und seine
Frau Agatha Cathanin stellten 1644 als Pfand für
fünfzig Gulden ihr „aigen Haus und Hoff,
Stallungen, Krauth- und Baumgarten sambt drey
pfundtlohn Reben alles in einem Infange auf
Sura gelegen“.10 1681 sicherte Hanns Ludescher
und seine Frau Maria Lampartin einen Kredit
über hundert Gulden mit einem Pfundlohn
Reben „und darbei ain Hampflandt zu Weyler
im Bichel gelegen“." Baum- oder Krautgarten
sowie Hanfländer wurden entsprechend dem
Gartenrecht als Eigengüter genützt. Sie dienten
oft als Sicherstellung von Krediten, was ihren
Wert unterstreicht.
Der Ackerbau geriet nach dem Dreißigjährigen
Krieg in ein Krise.12 Kriegsnöte und Pestzeiten
hatten die Bevölkerung reduziert. Die Gras-
und Viehwirtschaft benötigte weniger Arbeits
kräfte als der Ackerbau oder der Weinbau, was
zum Rückgang dieser arbeitsintensiven Wirt
schaftsbereiche beitrug. Die Preise für Getreide
verfielen. Der früher auch in höher gelegenen
Gebieten betriebene Ackerbau wich der alp
wirtschaftlichen Nutzung. Die auf den Alpen in
der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf
kommende Fettsennerei ermöglichte zudem
mehr Verdienst. Schließlich erwuchs der Getrei
dewirtschaft durch neue Anbaufrüchte starke
Konkurrenz.
Im Vorderland kam in der zweiten Hälfte des
I/.Jahrhunderts der Mais (Türkenkorn) auf. Die
Hauptursache für die Durchsetzung dieser
agrargeschichtlich wichtigen Neuerung dürfte
die Hungerperiode zwischen 1688 und 1/00
gewesen sein.13 Bereits in den achtziger Jahren
des l/. Jahrhunderts kam es in Hohenems zu
einem Prozess, nachdem sechzehn Kolben aus
einem Türkenacker gestohlen worden waren.14
Über die Verbreitung in der südlich von Weiler
gelegenen Region gibt die Rankweiler Chronik
aus dem 18. Jahrhundert Auskunft. Sie datiert
die Einführung des Türkens noch früher: „16/0
ist das Türkenkorn durch die Zimmerleute zu
uns gebracht worden, aber erst im Jahre 1/12
hat man angefangen, ganze Äcker damit
anzupflanzen.“15 Der Türken war ein wesentli
cher Faktor, der zu Beginn des 18. Jahrhunderts
zur Auflassung des gemeinsamen Feldbetriebes
führte.
Aufhebung der gemeinsamen Feldweide
Der Rückgang des Ackerbaus verschlechterte
die Nahrungssituation der Bevölkerung. Die
beständige Unterversorgung, der viele durch
Auswanderung . entgingen, steigerte sich zu
einer lang andauernden Hungerperiode zu Ende
des ausgehenden I/.Jahrhunderts. Die Gemein
devorstehung begann genauer auf die Boden
nutzung zu achten. Immer öfter zogen die 164