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Full text : Weiler. Die Geschichte der Gemeinde Weiler im Vorarlberger Vorderland

Der Holzbedarf wuchs, nicht zuletzt auch
wegen der Wuhr- und Brückenbauten. Als 1617
beim Brückenbau über Frödisch und Frutz
nahezu sämtliche Haushalte von Weiler einen
Beitrag zu den Baukosten leisteten, um damit
von weiteren Zahlungen befreit zu sein, wurde
dennoch festgehalten, dass im Falle eines
Hochwassers die Gemeinde Weiler „wie von
alters her gehalten sei“ Holz aus ihren Fronwäldern
 für zwei Stege nach Sulz zu geben.”
Vier Jahre später urkundeten Adam Spalt, Paul
Cathan und Cornelius Bernhart, sesshaft zu
Weiler, Röthis und Sulz, dass die Gemeinde aus
freiem nachbarlichem Willen zum Brückenbau
über die Frödisch und die Frutz eine ergiebige
Menge Holz aus ihren Waldungen beigestellt
habe. Daraus solle ihnen jedoch keine Verpflichtung
 zur Erhaltung oder zu einem etwaigen
Neubau dieser Brücken erwachsen.100

Die gesteigerte Nachfrage nach Holz zeigte sich
schließlich darin, dass die bessere Erreichbarkeit
der Wälder für die Gemeinde zum entscheidenden
 Faktor wurde. Die Geschworenen von Sulz,
Weiler und Zwischenwasser tauschten 1624
mit Adam Spalt von Weiler und Andreas Tobler
von Viktorsberg als den Alpgenossen der Alpe
Latora den „spitz wald hinder Latora“. Die
Großgemeinde erhielt im Tausch dafür den
Wald vor Latora „also und dergestalt, dass solcher
 waid aigen geweste wald nit mehr waid
aigen, sonder nun hinfüro zue ewigen welt zelten
 gemainer landtschafft beeder gerichten
Ranckhweil und Sulz gemain sein und bleiben,
auch ieder underthon berüerter gerichten sich
dessen bedienen, nutzen und brauchen soll und
mag, wie in andern fronwäldern“.101

Die Lage und die Nutzung der Wälder versuchte
 die Gemeinde auch gegen andere Anspruchsberechtigte
 des Vorderlandes abzugrenzen.
Wichtig für Weiler war die Entscheidung des
Landammanns Sigmund Häusle im Jahr 1643.
Dieser urteilte nach einer Besichtigung des
Buchenwaldes Sifelenberg/Sivalaberg im Konflikt
 zwischen der Großgemeinde Sulz und Weiler,
 dass das Holz Sifelenberg, „denen von
Weyler gehörig von der gemaindt zue Sultz
abgeschniten und separiert seyn“ solle. Eigene
Marksteine wurden gesetzt, und ausdrücklich
blieb festgehalten, dass künftig ,,die von Sultz“
keinen Anspruch auf den Buchwald Sifelenberg
hätten.102 Hier wurde wenn schon nicht das
Eigentum, so doch die Nutzungsberechtigung
eindeutig durch Marken aufgeteilt.

In einer Auseinandersetzung um den bereits
niedergehauenen Wald auf den Stöcken vor
Laterns wird 1684 festgehalten, dass weder die
klagenden Gemeinden Sulz, Weiler und
Zwischenwasser noch die beklagte Gemeinde
Laterns den rechtmäßigen Besitz hätten nachweisen
 können. Das Eigentumsrecht lag demnach
 immer noch beim Landesherrn.'03

Das Holz rückte als wichtiger ökonomischer
Faktor zusehends in das Blickfeld. Die Nachbargemeinde
 Röthis erließ 1723 ein Bauverbot.
Auch in Weiler musste ein solches bestanden
haben, denn als 1782 Franz Josef Morscher die
Baubewilligung für ein ,,Beckenstüble“ erhielt,
wurde dies als Ausnahme von jenem Gemeindebeschluss
 bezeichnet, welcher die Vermehrung
 der Feuerstellen nicht gestattete.104 Der
Holzvorrat schien knapp zu werden, was den
Wert des Waldes steigerte. 180
            
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