Die rechtliche Situation war nach dem Zweiten
Weltkrieg äußerst undurchsichtig. Unklare
Wechselbeziehungen zwischen Heimatrecht
und Bürgerrecht sowie fehlende rechtliche
Regelungen durch das ABGB und die Gemeindegesetzgebung
komplizierten die Lage. Erst das
Flurverfassungsgesetz von 1951 schaffte die
Voraussetzung für eine rechtliche und wirtschaftliche
Neuordnung unter dem Besitztitel
der „Agrargemeinschaften“.127 Diese neue juristische
Person verwaltete die Nutzungsrechte
am Gemeindegut. Nutzungsberechtigt waren
die Mitglieder der „Agrargemeinschaft“, zu
denen die Gemeinde und die Aktivbürger zählten.
Am 8. September 1960 fand im Gemeindehaus
in Weiler die erste Besprechung über die Gründung
einer Bürgergemeinschaft statt. Von der
Agrarbezirksbehörde Bregenz konnte als Referent
Dr. Josef Kühne gewonnen werden. Josef
Summer lud alle Bürger und Nichtbürger zu
dieser Versammlung. Summer wurde zum
Bevollmächtigten des Proponentenkomitees zur
Bildung einer Agrargemeinschaft gewählt und
suchte am 30. Jänner 1961 bei der Gemeinde
„um die Einleitung des Verfahrens zur Regulierung
der derzeit in der Gemeindeverwaltung
stehenden gemeinschaftlichen Besitzungen“ an.
Die Gemeinde billigte das Ansuchen im März
1961,im November desselben Jahres lag bereits
eine provisorische Vereinbarung vor, die zu
einem Übereinkommen zwischen der Gemeinde
und der zu gründenden Bürgergemeinschaft
Weiler mit Stichtag I.Jänner 1962 führte. In diesem
Übereinkommen wurden die gegenseitige
Anerkennung von Eigentumsrechten, die Feststellung
des Anteilsrechtes der Gemeinde
Weiler an der BürgergemeinschaftWeiler sowie
die zur Durchführung des Regulierungsverfahrens
erforderliche Vermögensteilung und Verwaltungsregelung
zwischen den beiden Körperschaften
vereinbart. Die Gemeinde Weiler
wurde Mitglied der Bürgergemeinschaft Weiler
mit einem Anteil von 31 Prozent. Entscheidend
für die kurze Zeitspanne, die zur Regelung der
Anteile führte, waren die großen Investitionen
im Wegebau in der Katastralgemeinde Viktorsberg
Ende der fünfziger Jahre. Durch diese
Aufwendungen der Gemeinde ergab sich eine
für die Nutzungsberechtigten günstig erscheinende
Aufteilung, wodurch sich eine rasche
Einigung erzielen ließ. Die Gemeinde ist seit der
Vereinsgründung mit Sitz und Stimme im
Vorstand der Bürgergemeinschaft vertreten. Im
Mai 1975 änderte die Bürgergemeinschaft ihren
Namen in Agrargemeinschaft.
Gründungsobmann der Bürgergemeinschaft
Weiler war Josef Summer. Aus beruflichen
Gründen musste er jedoch noch im selben Jahr
sein Amt zurücklegen. Sein Nachfolger wurde
Karl Ritter. Dieser konnte bereits im ersten Jahr
seiner Obmannschaft für die Bürgergemeinschaft
16 Weiderechte (= zwei Drittel) auf der
Alpe Oberlatora ankaufen. Nach dem Tod
Ritters übernahm Josef Summer aufs Neue die
Funktion des Obmanns bis 1986. Seither führt
Erich Summer die Geschäfte der Agrargemeinschaft.
Der früher übliche Frondienst, bei welchem
auch Nicht-Nutzungsberechtigte die
Hälfte der festgelegten Dienste leisten mussten,
wurde ebenfalls 1972 aufgelassen.128
Da die Agrargemeinschaft seit ihrer Gründung
neben 44 Hektar Alpen auch sechs Hektar Wald
dazugekauft hat, verwaltet sie heute insgesamt 188