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Full text : Weiler. Die Geschichte der Gemeinde Weiler im Vorarlberger Vorderland

Herkunftsorte der
weiblichen Ehepartner

Gericht/Bez. Ort

1701
bis
1750

1751
bis
1800

1801
bis
1850

1851
bis
1900

Rankweil/Sulz Fraxern 3 4 6 3

Klaus

13 15 14 16
Sulz

2 4 I 4
Röthis 2 6 3 7
Dafins I
Batschuns I 4 I I
Zwischenwasser

-

2
Muntlix - -

2
Rankweil 3

-

2 3
Meiningen I

- - -
Brederis I

- - -
Göfis I

-

2 2
Altenstadt I 2
Übersaxen

2

-

I
Götzis 6 I 3 4
Meschach

- - -

2
Altach

- - -

2
Neuburg Koblach

- - - 2
Feldkirch Stadt Feldkirch 2 - - I
Jagdberg Satteins - - I -
Sonnenberg Frastanz

- - - I
Nüziders I - -
Bludenz Bludenz

- - -
Blumenegg Thüringen

- - I I
Bludesch I

- - -
Thüringerberg

- -

I
Ludesch 5

- -

I
Raggal

- I

-

I
Hohenems Hohenems I

- - -
Lustenau I

- -

I
Dornbirn Dornbirn

- - I
Bregenz Bregenz - - I -

Hohenweiler

- -

I

-
Hofsteig Rickenbach

- - I

-
Damüls Damüls

- - -

I
Bregenzerwald Egg-Großdorf - - -

2
Lingenau Hittisau

- - -

2
übriges Österreich Tirol - I - I

Steiermark

- - - I
Deutschland div. I I

- 2
Liechtenstein Balzers

- - -
Schweiz div. 2

- -

8
unbekannt Latifenz (?) I - - -
Gesamt 49 41 39 79

und wirtschaftlichen Beziehungen der früheren

Zeit. Die nach Weiler einheiratenden Frauen

stammten zumeist aus der unmittelbaren Nachbarschaft.

 Heiraten über die Landgerichtsgrenzen

 hinweg waren zu Beginn des 18. Jahrhunderts

 eher selten. Eine Ausnahme bildete die
Herrschaft Blumenegg, von wo vier Frauen aus
Ludesch nach Weiler kamen. Ihre Trauungen fanden

 in den Jahren nach der Besetzung der

Pfarre Weiler durch Pfarrer Christoph Vonbun

aus Ludesch im Jahr 1741 statt.“ Hier hat sich

scheinbar mit der Pfarrbesetzung ein neues

Beziehungsnetz ergeben. Aus dem benachbarten

 nichthabsburgischen Gebiet der Grafschaft

Hohenems heiratete dagegen nur eine Frau nach

Weiler ein. In der Blütezeit des Absolutismus,

zwischen 1750 und 1800, fand eine zunehmende

 Reglementierung der Gesellschaft und damit

der Ehe statt. Die Durchsetzung der Gesetze

wurde durch zentrale Behörden überwacht.

Voraussetzung für eine Ehe war genügend

Vermögen, um ein Anwachsen der Armen und

damit eine Belastung der Gemeinde- und

Staatskassen zu verhindern. Die nunmehr in die

Gemeinde einheiratenden Frauen kamen zum

überwiegenden Teil aus den engen Grenzen des

Landgerichts. Benachbarte Gebiete wie Sonnenberg,

 Jagdberg oder Hohenems, ja schon der

benachbarte Zentralort Rankweil waren im

Heiratskreis nicht mehr vertreten. Dieser Trend

der Rekrutierung der Ehepartnerinnen aus dem

benachbarten Umfeld setzt sich zu Beginn des

19.Jahrhunderts fort, doch traten in dieser Zeit

der beginnenden Industrialisierung erstmals die

neuen Industriestandorte Dornbirn, Thüringen

und Satteins auf, die bis dahin nie als

Herkunftsorte aufschienen.Auch der Bregenzer

Raum war erstmals als Herkunftsgebiet im Hei-
            
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