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Bonaventura Furtenbach,Paulus Furtenbach,Hans Furtenbach, Christoph
Furtenbach
e.h. e.h. e.h. e.h.
Daneben noch zwei Siegel ohne Ueberschrift. ( Zeugen).
Anschliessend notarielle Beglaubigungsklausel:
Dass vorstehende Abschrift eines auf Pergament Patentwweis geschrie
benen Uebergabebriefss, von dem wahren mit Pechs anhangenden unver
letzten Innsiegeln besiegelten Original abgeschrieben und in fleis
sig genohmener Collation und Auscultation, von Wort zu Wort, gleich
lautend befunden worden; das bezeuge ich Endsbemerkter Kayserlicher
offenbarer N otarius mit dieser meiner eigenen Hand und
Subsription, wie auch hienebs gesezten Notariat Sig
net und vorgetruckten Innsiegel; hierzu ambtshalter ersucht und
erbetten.
Actum Nürnberg den 20. Marty im 1703 ten Jahr.
Johannes Christophorus Gotsche, Not.Caes.Public.
et. Juoicior. Procur.juratus in Fidem veritatis
subsoripsi.
VERLEIHUNG DES HOCH- UND HALSGERICHTS MIT DEM BLUTBANN
AN DIE FURTENBACH AUF REICHENSCHWAND IM JAHRE 1555.
Anmerkung: "Ratzen, Razen, Rath"
= Name des Vorbesitzers von Schloss
Reichenschwand.
Wir, Carl V., von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen
Zeiten Mehrer des Reiches, König in Germanien, Kastilien
usw., bekennen öffentlich und tun kund, dass unser und des
Reiches lieber und getreuer Bonaventura I. Furtenbach
untertänig vorgebracht hat, das Schloss Reichenschwand
habe vor ihm, unter dem Ritter Ratz, den Gemeinen Gerichts
zwang und das Niedergericht gehabt, es wurde gebraucht und
ist in Uebung gestanden lange Zeit. Durch Nachlässigkeit
und Unvermögen jener Ratzen sei dieses Recht in Abgang ge-
kommen, was ihm, Furtenbach selbst, und seinen Untertanen
nicht wenig Abbruch tue und hinderlich sei. Er hat uns
angerufen und gebeten, dass wir ihm, seinen Erben und Nach
kommen das Hoch- und Halsgericht erneuern möchten.