Skip to main content

Full text: Geschichte des Geschlechts Furtenbach

154 
Bonaventura Furtenbach,Paulus Furtenbach,Hans Furtenbach, Christoph 
Furtenbach 
e.h. e.h. e.h. e.h. 
Daneben noch zwei Siegel ohne Ueberschrift. ( Zeugen). 
Anschliessend notarielle Beglaubigungsklausel: 
Dass vorstehende Abschrift eines auf Pergament Patentwweis geschrie­ 
benen Uebergabebriefss, von dem wahren mit Pechs anhangenden unver­ 
letzten Innsiegeln besiegelten Original abgeschrieben und in fleis­ 
sig genohmener Collation und Auscultation, von Wort zu Wort, gleich­ 
lautend befunden worden; das bezeuge ich Endsbemerkter Kayserlicher 
offenbarer N otarius mit dieser meiner eigenen Hand und 
Subsription, wie auch hienebs gesezten Notariat Sig­ 
net und vorgetruckten Innsiegel; hierzu ambtshalter ersucht und 
erbetten. 
Actum Nürnberg den 20. Marty im 1703 ten Jahr. 
Johannes Christophorus Gotsche, Not.Caes.Public. 
et. Juoicior. Procur.juratus in Fidem veritatis 
subsoripsi. 
VERLEIHUNG DES HOCH- UND HALSGERICHTS MIT DEM BLUTBANN 
AN DIE FURTENBACH AUF REICHENSCHWAND IM JAHRE 1555. 
Anmerkung: "Ratzen, Razen, Rath" 
= Name des Vorbesitzers von Schloss 
Reichenschwand. 
Wir, Carl V., von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen 
Zeiten Mehrer des Reiches, König in Germanien, Kastilien 
usw., bekennen öffentlich und tun kund, dass unser und des 
Reiches lieber und getreuer Bonaventura I. Furtenbach 
untertänig vorgebracht hat, das Schloss Reichenschwand 
habe vor ihm, unter dem Ritter Ratz, den Gemeinen Gerichts­ 
zwang und das Niedergericht gehabt, es wurde gebraucht und 
ist in Uebung gestanden lange Zeit. Durch Nachlässigkeit 
und Unvermögen jener Ratzen sei dieses Recht in Abgang ge- 
kommen, was ihm, Furtenbach selbst, und seinen Untertanen 
nicht wenig Abbruch tue und hinderlich sei. Er hat uns 
angerufen und gebeten, dass wir ihm, seinen Erben und Nach­ 
kommen das Hoch- und Halsgericht erneuern möchten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.