Krebsregisterbericht Vorarlberg | 2019–2023 | Seite 12 von 271
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1 BESCHREIBUNG DES REGISTERS
1.1 ZIEL DES REGISTERS
Das Krebsregister Vorarlberg hat die Aufgabe,
alle Krebsfälle der Vorarlberger Bevölkerung zu dokumentieren,
Überlebenszeiten und Überlebensraten durch Verbindung mit Mortalitätsdaten zu
berechnen,
in regelmäßigen Berichten die wesentlichen Daten über die Krebsinzidenz und
Krebsmortalität in Vorarlberg vorzulegen,
Daten für die Evaluierung von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen zu erarbeiten,
durch Weitergabe der Krebsmeldungen an das Krebsregister der Statistik Austria das
Krebsmeldegesetz zu erfüllen,
Daten für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung zu stellen.
1.2 HISTORISCHES
Im Jahr 1978 begründete der Leiter des Institutes für Pathologie am Landeskrankenhaus Feldkirch,
Prim. Dr. Gerhard Breitfellner, ein Tumorregister in Form einer Handkartei im Rahmen des Institutes.
Im Jahr 1981 erfolgte auf Beschluss des Landes Vorarlberg, unterstützt durch die Krebsliga, die
Eingliederung in den aks (Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin) und somit die Umstellung auf
EDV. Maligne Befunde des Pathologieinstitutes (histologisch, zytologisch, autoptisch) wurden dem
Krebsregister im aks übermittelt. Dort wurden Erhebungsblätter erstellt und zur Ergänzung der noch
fehlenden, für die Basisdokumentation notwendigen, Informationen an die Krankenhäuser verschickt.
Die retournierten ausgefüllten Erhebungsblätter wurden im Krebsregister überprüft, codiert und
erfasst und damals noch auf Papier, wie im Krebsmeldegesetz vorgesehen, an die Statistik Austria
weitergeleitet.
In späteren Jahren konnten noch andere Datenquellen erschlossen werden: Ab 1985 Todesmeldungen
aus der Landesstatistik und ab 1999 Informationen aus den Abgangsdiagnosen der Krankenanstalten.
1.3 DATENSCHUTZ
In allen Bereichen des aks ist der Datenschutz verbindlich.
1.4 PERSONAL
Leitung: Ehrenamt
Wissenschaftlicher Beirat: Werkvertrag nach Bedarf
Ärztliche Leitung: 1/5 Vollzeit-Äquivalent (VZÄ)
Datenmanagement: 1/2 VZÄ
Sachbearbeitung: 1/2 VZÄ