Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2025+ - 4. Fortschreibung
6
2.2 Methodik
Ist-Zustands-Erhebung
Der aktuelle V-LAWPl bezieht sich auf jene Abfallarten, für die das Land gemäß Vorarlberger
Abfallwirtschaftsgesetz die Regelungskompetenz hat: nicht gefährliche Siedlungsabfälle aus der
Systemabfuhr sowie Bodenaushub und Baurestmassen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des V-LAWPl beziehen sich die aktuell vorhandenen Daten zum
Abfallaufkommen auf das Jahr 2022.
Die Massenangaben basieren dabei auf folgenden Quellen:
• Gemeindeverband Vorarlberg
• EDM-Auswertungen (Elektronisches Datenmanagement, Meldeplattform des
Bundesministeriums für Klimaschutz)
• qualifizierte Schätzungen der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz des Amtes der
Vorarlberger Landesregierung und
• sonstige Quellen, wie etwa von Sammelsystemen oder eigens beauftragten Studien
Somit sind die angeführten Massen teilweise auch als Größenordnungen zu verstehen, da exakte
Datengrundlagen fehlen. Dies gilt insbesondere für die Abfallarten Bodenaushub und Baurestmassen.
Basis für die Schätzungen sind Auswertungen aus dem EDM, Daten der Vorarlberger Bauhöfe sowie
einschlägige Studien der letzten Jahre.
Eine vor Kurzem erfolgte Novellierung des AWG 2002, mit der der Siedlungsabfallbegriff ausgeweitet
wurde (siehe Kapitel 3.2), erfordert, dass, beginnend mit der 4. Fortschreibung des V-LAWPl das
Siedlungsabfallaufkommen Abfälle aus Haushalten und anderwärtiger Herkunft umfasst (sofern die
Beschaffenheit und Zusammensetzung ähnlich ist). Die Menge kommunal gesammelter
Haushaltsabfälle wird angeführt, um damit Vergleiche mit den Mengen vergangener Jahre zu
ermöglichen (insbesondere mit dem Jahr 2014 als das Referenzjahr des V-LAWPl 2017).