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Full text: Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2025+

Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2025+  -  4. Fortschreibung 
9 
3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in 
Vorarlberg 
Es soll im Folgenden ein kurzer Abriss der rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben werden. Die 
daraus resultierenden Schlüsse sind in die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens der Fortschreibung 
im Rahmen einer SUP eingearbeitet und werden dort detailliert dargestellt. 
3.1 Europäische Ebene 
Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket und die Kunststoffstrategie der EU zählen zu den großen Vorhaben 
auf dem Weg von der linearen zur zirkulären Wirtschaft. Ziel ist es, die Umwelt zu schützen und 
Wiederverwendung, Reparatur und Recycling bereits im Design- und Herstellungsprozess zu 
berücksichtigen. Die geforderte Steigerung von Sammel- und Recyclingquoten stellen Wirtschaft, 
Behörden, Städte und Gemeinden sowie Haushalte vor neue Herausforderungen. 
Im April 2018 verabschiedete das Europäische Parlament das EU-Kreislaufwirtschaftspaket. Das Paket 
liefert gesetzliche Vorgaben, damit Abfälle recycelt und somit Ressourcen und Klima geschont werden. 
Das oberste Ziel, nämlich Abfälle zu vermeiden und Produkte wiederzuverwenden, wird durch 
Anpassungen in diversen EU-Rechtsakten angestrebt. Dazu zählen die Abfallrahmenrichtlinie und die 
Verpackungsrichtlinie, die die Mitgliedsstaaten bis Juli 2020 in ihren nationalen Gesetzgebungen 
umsetzen mussten. 
 
EU-Abfallrahmenrichtlinie1: 
Kernelement der Richtlinie ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die 
vorschreibt, nach welcher Priorität Abfall zu behandeln ist. Demnach stehen Vermeidung und 
Wiederverwendung ganz oben. Mitgliedstaaten werden angehalten, hierzu eigenständig 
Maßnahmen zu entwickeln. Konkreter ist die Richtlinie beim Recycling, der dritten Stufe der 
Abfallhierarchie. Sie schreibt vor, dass bis 2035 mindestens 65 Prozent der Siedlungsabfälle in 
den Mitgliedsstaaten recycelt oder wiederverwendet werden sollen. Als Zwischenschritte 
werden 50 Prozent für 2020, 55 Prozent für 2025 und 60 Prozent für 2030 vorgegeben. In 
diesem Zuge wird auch die Methodik neu geregelt, nach der die Recyclingquoten berechnet 
werden. Momentan gilt als Berechnungsgrundlage stets die Abfallmenge, die in die 
Recyclinganlagen hineingeht (Input). Im Zuge des Recyclingprozesses fällt jedoch Ausschuss an 
und Verunreinigungen werden entfernt, so dass der Output der Anlage stets niedriger ist als 
der Input. Zukünftig soll eine output-basierte Berechnung die tatsächliche Recyclingpraxis 
korrekter abbilden. Siedlungsabfall ist in der Abfallrahmenrichtlinie definiert als „gemischte 
Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus Haushalten […] und aus anderen 
Herkunftsbereichen, sofern diese Abfälle in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung 
Abfällen aus Haushalten ähnlich sind“. Siedlungsabfälle umfassen Papier und Karton, Glas, 
1 
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur 
Aufhebung bestimmter Richtlinien (Link).
	        
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