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Full text: Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2025+

Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2025+  -  4. Fortschreibung 
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Die 4. Fortschreibung des V-LAWPl soll folgende Fragen beantworten: 
• Ist-Situation: Wie stellt sich die Ist-Situation im Land dar (je Fraktion beziehungsweise 
Sammelart)? Wie hat sich die Aufhebung der Einzugsbereichsregelung ausgewirkt? 
• Trendentwicklung: Wie wird sich das Abfallaufkommen in den nächsten fünf bis zehn 
Jahren entwickeln? Gibt es Handlungsbedarf? 
• Entsorgungssicherheit: Sind hinsichtlich der Entsorgungssicherheit in Vorarlberg 
betreffend Bio- und Restabfälle aus der kommunalen Sammlung Maßnahmen notwendig? 
• Altstoffsammlung: Welche Altstoffe sollen weiterhin getrennt gesammelt werden? Wie 
soll die Sammlung erfolgen? 
• Abfallvermeidung: Kann das Abfallaufkommen in Vorarlberg reduziert werden? Wenn ja, 
welche Abfallvermeidungsmaßnahmen sollen gesetzt werden? Wer ist für die Umsetzung 
verantwortlich beziehungsweise kann verbindliche Lenkungsmaßnahmen setzen? 
• Stoffliche Verwertung: Kann die stoffliche Verwertung der Abfälle weiter optimiert 
werden? Wenn ja, für welche Abfälle und wie? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich 
beziehungsweise kann verbindliche Lenkungsmaßnahmen setzen? 
• Bodenaushub und Baurestmassen: Besteht Handlungsbedarf für das Land Vorarlberg im 
Sinne des § 12 L-AWG? 
• Anlagenbedarf und -kapazitäten: Werden in Vorarlberg in Hinblick auf § 12 L-AWG neue 
Abfallbehandlungsanlagen oder -erweiterungen benötigt? Welche Anlagenarten und - 
kapazitäten wären gegebenenfalls notwendig? 
• Kreislaufwirtschaft: Besteht Handlungsbedarf in Hinblick auf das seitens des Bundes 
beschlossene Kreislaufwirtschaftspaket sowie die zu erwartenden europäischen 
Regelungen zu Textil- und Lebensmittelabfällen? Zu berücksichtigen sind in diesem 
Zusammenhang auch weitere mögliche, sinnvolle Handlungsfelder wie insbesondere Re- 
Use (Second-Hand, Reparatur-Café), Reduktion von Lebensmittelabfällen sowie Urban City 
Mining. 
Insoweit sich im Zuge des Prozesses Anregungen für die Bundesebene ergeben, werden diese an das 
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) 
weitergeleitet.
	        
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