Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2017 - 3. Fortschreibung
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4 Zusammenfassung
Rechtsgrundlage, Grund der Fortschreibung und Betrachtungsumfang
Nach dem Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) ist bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbe-
dingungen in der Abfallwirtschaft des Landes eine Fortschreibung des Landes-Abfallwirtschaftsplans
(L-AWP) vorzunehmen. Änderungen haben sich insbesondere durch die Aufhebung der Einzugsbe-
reichsregelung und diverser Ausschreibungen des Umweltverbandes (Rest- und Bioabfallsammlung
und -verwertung) ergeben.
Der L-AWP hat einen Betrachtungsrahmen von 10 Jahren, wobei nach 5 Jahren ein Monitoringbericht
zu erstellen ist. Er soll auf sehr hoher Ebene einen generellen Überblick über die Stoffströme im Land
geben. Betrachtet wird jedoch nur jener schmale Teil, für den nach dem L-AWG eine Rechtsgrundlage
für das Land und die Gemeinden besteht (im Wesentlichen kommunale Systemabfuhr aus Haushal-
ten und dem Kleingewerbe); die Bewirtschaftung aller anderen Fraktionen (zB. Verpackungs- und
Produktionsabfälle) sowie die Abfallwirtschaftstechnik und Bereiche des Stoffstrommanagements
(z.B. Mehrwegsysteme, Im-/Exporte) sind im Bundesabfallwirtschaftsplan zu beschreiben.
In der Diskussion aufgefallene Querschnittsmaterien wurden in der Fortschreibung angesprochen
(Pyrotechnik, Kunststoffe in der Landwirtschaft, Neophyten).
SUP-Prozess (Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung)
Der SUP-Prozess ist zweistufig angelegt: zunächst erfolgt(e) im Rahmen einer kooperativen Beteili-
gung der „Kern-Stakeholder“ (fachlich betroffene Landesdienststellen, Naturschutzanwaltschaft als
Vertreterin der NGOs, WKV Gesamtwirtschaft und Fachgruppe, LWK, AK, IV) die Erarbeitung eines
Entwurfes zur Fortschreibung des L-AWP.
Dieser wird dann für die breite Öffentlichkeit, die Politik sowie diverse Fachstellen im In- und Ausland
zur Stellungnahmemöglichkeit aufgelegt. Die Stellungnahmen werden eingearbeitet bzw. kommen-
tiert und der Regierung eine Endversion zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Der SUP-Prozess ist auf der Webseite der Fachabteilung (www.vorarlberg.at/abfallwirtschaftsplan)
dokumentiert. Dort werden alle relevanten Dokumente veröffentlicht.
Planungs- und Bewertungsüberlegungen
Mit dem Ende der Einzugsbereichsregelung für Restabfall (Andienungspflicht an das AWIZ Königswie-
sen Lustenau/Fußach) und der daraus resultierenden Ausschreibung der Sammlung und Behandlung
von Restabfällen aus der Systemabfuhr durch den Umweltverband haben sich maßgebliche Rahmen-
bedingungen geändert. Auch andere Fraktionen wurden im Rahmen von Ausschreibungen langfristig
vergeben und es hat sich bei der Abfallbewirtschaftung ganz allgemein der Stand der Technik weiter
entwickelt.