Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2017 - 3. Fortschreibung
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Des Weiteren ist der Markt derzeit eher kleinräumig strukturiert. Es soll daher die Entwicklung der
technischen Behandlungsmöglichkeiten beobachtet und für die Rahmenbedingungen in Vorarlberg
bewertet werden. Weiters sind spätestens im Monitoringbericht die Möglichkeiten der Phosphor-
rückgewinnung auf eine großtechnische Anwendbarkeit hin zu evaluieren.
2. Bioabfall (getrennte Sammlung biologisch abbaubarer Küchenabfälle und Speisereste aus Haus-
halten)
Die gesamte Fraktion wird in einer Anlage im Land behandelt und das dabei anfallende flüssige Sub-
strat im Sinne der Kreislaufwirtschaft als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht. Entsprechend
den Ausführungen zur Verwertung von Klärschlammdünger ist in den nächsten Jahren mit einer Ein-
schränkung der in der Landwirtschaft verwertbaren Mengen zu rechnen. Neben der Unterstützung
von Kampagnen zur Reduktion der verwertbaren Lebensmittel und der Störstoffe im Bioabfall betei-
ligt sich die Fachabteilung an der Risikobewertung für die landwirtschaftliche Verwertung und beruft
eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Alternativszenarien für die Verwertung des Flüssiganteils ein.
3. Baurestmassen
Baurestmassen wurden in der Vergangenheit überwiegend recycelt. Dies entspricht den Intentionen
der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung und sollte jedenfalls beibehalten werden. Auf-
grund des landesweiten Anfalles sowie der zur Verfügung stehenden Deponiekapazität kommt der
rechtlichen Entwicklung, insbesondere der Deponieverordnung und der (neuen) Recycling-
Baustoffverordnung große Bedeutung zu. Gerade letztere Regelung hat großen Einfluss auf die wie-
der eingesetzten Mengen. Dazu kommt, dass in der Fortschreibungsperiode verstärkt Materialien
anfallen werden, die gar nicht oder nur schwer aufbereitbar sind. Neben einem Monitoring der anfal-
lenden Mengen und der Deponierestkapazitäten sind in der Fortschreibungsperiode alternative Ver-
wertungs- und Entsorgungswege zu erheben und zu evaluieren.
Querschnittsmaterien
Im Rahmen des Prozesses wurden auch atypische Stoffströme diskutiert: pyrotechnische
Gegenstände, Kunststoffe auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Neophyten. Es handelt sich
dabei jeweils um Querschnittsmaterien, die nicht unmittelbar unter das (Landes-)Abfallrecht fallen
und somit im Rahmen des L-AWP nicht im Detail behandelt werden können. Grundsätzlich wird
jedoch empfohlen, dass sich die entsprechenden Fachabteilungen der einzelnen Thematiken anneh-
men.