Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsplan 2017 - 3. Fortschreibung
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• Der Bioabfall aus der getrennten Kommunalsammlung wird direkt im AWIZ Königs-
wiesen, Lustenau/Fußach, angeliefert und der Vergärung zugeführt.
• Die offenen Kompartimente für Reststoffqualitäten bzw. Baurestmassen der Deponien
Königswiesen und Böschistobel nach geltendem Konsens garantieren mittelfristig Entsor-
gungssicherheit für diese Abfälle.
• Die Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung ist entsprechend der Ergebnisse des
landesweiten Stakeholder-Dialogs Verpackungen (Teil des bundesweiten Stakeholder
Dialogs) für die kommende Periode festgelegt.
• Die geografische Orientierung in Richtung erweiterte "Bodenseeregion" (Vorarlberg,
Bayern, Baden-Württemberg, Fürstentum Liechtenstein, Zürich, St. Gallen, Thurgau,
Graubünden und Glarus) wird auch zukünftig zur erforderlichen Entsorgungssicherheit in
Vorarlberg beitragen.
Diese rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die abfallwirtschaft-
liche Zukunftsperspektive und sind gegebenenfalls im Rahmen der kommenden Beobachtungs-
periode (5 -10 Jahre) aus fachlicher Sicht weiter zu entwickeln.
Die betrachteten Abfallgruppen umfassen alle in Vorarlberg im weiteren Sinne im Kompetenzbereich
des Landes anfallenden Abfälle (§ 12 L-AWG: „nicht gefährliche Siedlungsabfälle aus der System-
abfuhr“ sowie „Bodenaushub und nicht gefährliche Baurestmassen“). Konkrete Standorte für etwaige
neue Abfallbehandlungsanlagen werden im L-AWP nicht ausgewiesen. Abfallfraktionen bzw. Stoff-
ströme und darauf abzielende Maßnahmen, auf die das Land Vorarlberg keinen rechtlichen Einfluss
hat, werden im L-AWP lediglich als Rahmenbedingungen und/oder Szenario erwähnt.
Die 3. Fortschreibung des L-AWP soll folgende Fragen beantworten:
•
Ist-Situation:
Wie stellt sich die Ist-Situation im Land dar (je Fraktion bzw. Sammelart)?
Wie hat sich die Aufhebung der Einzugsbereichsregelung ausgewirkt?
•
Trendentwicklung:
Wie wird sich das Abfallaufkommen in den nächsten 5-10 Jahren
entwickeln? Gibt es Handlungsbedarf?
•
Entsorgungssicherheit:
Sind hinsichtlich der Entsorgungssicherheit in Vorarlberg betref-
fend Bio- und Restabfälle aus der kommunalen Sammlung Maßnahmen notwendig?
•
Altstoffsammlung:
Welche Altstoffe sollen weiterhin getrennt gesammelt werden? Wie
soll die Sammlung erfolgen? Hier wird auf den Ergebnissen des landesseitigen Stake-
holder-Dialogs im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung aufgesetzt.
•
Abfallvermeidung:
Kann das Abfallaufkommen in Vorarlberg reduziert werden? Wenn ja,
welche Abfallvermeidungsmaßnahmen sollen gesetzt werden? Wer ist für die Umsetzung
verantwortlich bzw. kann verbindliche Lenkungsmaßnahmen setzen?