N— *kr. fl.34.5
2348
Die Wiederstellungssumme macht also89 2344
Das Vermögen beträgt dagegen*45.5
Der Rechnungsleger hat somit noch gut aus den Zinsen
Dornbirn, am 30. Jänner 1870.Der Verwalter:
Der Bürgermeisterstellvertreter:Andreas Waihel.
Otto Fussenegger. Rundmachungen. 1.
Alle Besitzer, Fruchtnießer und Pächter von Grundstücken
sind verpflichtet, bis Ende März ihre Obst- und Zierbäume,
Gesträuche, Hecken, hölzerne Gartenzäune und Hauswände, in
den Gärten und Weingärten, auf den Feldern und Wiesen von
den eingesponnenen Raupen, Insekteneiern und Puppen
zu reinigen und die eingesammelten Raupennester und Eier zu
verbrennen oder sonst zu vertilgen.
Auf gleiche Weise sind die Raupen, sobald sie im Früh¬
jahr auf Bäumen, Gesträuchen und Culturpflanzen zum Vor¬
schein kommen, sowie auch Puppen zu vertilgen.
Werden Bäume, welche von Raupen befallen sind, gefällt,
oder von Raupen befallene Aeste abgehackt, so dürfen dieselben
nicht im unabgeraupten Zustande liegen gelassen, sondern müssen
abgeraupt oder sogleich verbrannt werden.
Die sämmtlichen Wuhrmeister und die Gemeindediener
sind verpflichtet, jede wahrgenommene Unterlassung dem Gemeinde¬
vorstande anzuzeigen.2,2
Dornbirn, am 25. Febr. 1870.
2.
Alle jene, welche Holz auf den Straßen, in den Gräben
und an anderen Stellen herum zu liegen haben, wo es den
Verkehr hemmt und unsicher macht, oder wo es die Straßen¬
Canäle schädigt und den Wasserablauf verdirbt, werden hiemit
aufgefordert, in Kürze gebührend Ordnung zu schaffen, um nicht
die Gemeindevorstehung zum Einschreiten zu zwingen.
Gemeindevorstehung Dornbirn, am 3. März 1870. 2,2