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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

Beilage zum „Dornbirner 
Gemeinvevlatt. 
Organ für alle gemeindeamllichen Kundmachungen. 
13.Donnerstag, 31. März1870. 
Rundmachungen. 
Die Gemeinde hat aus ihren drei forstlichen Pflanzgärten in der Ens, 
auf Kehleck und in der Haselstauden einen großen Vorrath von Setzlingen 
zu verkaufen. Die Setzlinge werden ohne Unterschied der Gattung (Föhren, Fichten 
und Lärchen) zum Preise von zehn Neukreuzern das Hundert abgegeben. 
Für den Pflanzengarten in der Ens hat man sich an Waldhirt 
Dreher, für den Garten in Kehleck an den Waldhirten Felix Sohm, für 
den Garten in der Haselstauden an den Wuhrmeister Martin Kaufmann zu 
wenden. Dornbirn, am 26. März 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.2,1 
Zin Haungen der Mase aben sch eribtig elart. Jos. Anion 
Hefel auf Knie und Germanus Hämmerle in Markt. Dem erstern ist über¬ 
tragen das ganze Gebiet rechts vom Fischbach und über der Rikatschwende. 
Dem Germanus Hämmerle wurde zugetheilt das ganze Gebiet, welches 
zwischen dem Fischbach einerseits und dem Mühlgraben und der obern Ach 
anderseits gelegen ist, sammt dem Oberdorfer Berg. (Das Hatlergebiet ist 
noch unbesetzt, weil der Offerent für dieses Gebiet weggezogen ist. Allfällige 
Liebhaber werden daher gebeten, sich recht bald im Gemeindeamt zu melden.) 
Hefel ist angewiesen, seine Beute an Josef Moosbrugger auf 
Knie, Germanus Hämmerle die seine theils an Wuhrmeister Felix Wehinger 
in Markt, theils an Michael Luger, Wuhrmeister in Oberdorf abzuliefern. 
Die Commissionäre Moosbrugger, Wehinger und Luger werden eine regel¬ 
mäßige Aufzeichnung der Beute führen, um die systematische Entmausung 
der überwiesenen Bezirke überwachen zu können. Die Parteien erhalten 
daher statt der Mäuse Lieferscheine, welche von dem betreffenden Commissionär 
ausgestellt sind, und zugleich als Zahlungsauftrag für die Partei zu gelten 
haben. Wer einen besondern Werth darauf legt, die Leichname selbst zu 
besitzen, dem steht es frei, seinen Betreff bei dem zuständigen Commissionär 
abzuholen. Dem Mauser sind für jede abgelieferte Maus 4 kr zu bezahlen. 
Maulwürfe zu fangen, dazu haben die Mauser keinen Auftrag, indem 
der Maulwurf als einer der eifrigsten Insektenvertilger bei allen Sachver¬ 
ständigen für ein dem Boden sehr nützliches Thier gilt. Wer trotzdem auf 
einen Gründen die Maulwürfe will fangen lassen, muß dies dem Mauser 
eigens auftragen und auch in Betreff des Lohnes eigens mit ihm eins 
werden. Dornbirn, am 26. März 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Auf Grund der vom Cenral-Burean der Esendahnunernehnung 
Brassey, Gebrüder Klein und Schwarz in Wien unterm 21. ds. Mts.Nr.
	        
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