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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

N2 — 
mäßige Aufzeichnung der Beute führen, um die systematische Entmausung 
der überwiesenen Bezirke überwachen zu können. Die Parteien erhalten 
daher statt der Mäuse Lieferscheine, welche von dem betreffenden Commissionär 
ausgestellt sind, und zugleich als Zahlungsauftrag für die Partei zu gelten 
haben. Wer einen besondern Werth darauf legt, die Leichname selbst zu 
besitzen, dem steht es frei, seinen Betreff bei dem zuständigen Commissionär 
abzuholen. Dem Mauser sind für jede abgelieferte Maus 4 kr. zu bezahlen. 
Maulwürfe zu fangen, dazu haben die Mauser keinen Auftrag, indem 
der Maulwurf als einer der eifrigsten Insektenvertilger bei allen Sachver¬ 
ständigen für ein dem Boden sehr nützliches Thier gilt. Wer trotzdem auf 
seinen Gründen die Maulwürfe will fangen lassen, muß dies dem Mauser 
eigens auftragen und auch in Betreff des Lohnes eigens mit ihm eins 
werden. Dornbirn, am 26. März 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waihel. 
Auf Grund der vom Central-Bureau der Eisenbahnunternehmung 
Brassey, Gebrüder Klein und Schwarz in Wien unterm 21. ds. Mts 
Z. 173 erlassenen Weisung hat die Grundeinlösung für die Vorarl¬ 
berger Bahn unverzüglich in Angriff genommen zu werden und ist den 
Grundbesitzern zu bedeuten, daß sie den Anbau auf jenen Flächen, welche 
zwischen den ausgesteckten Profilen liegen, unterlassen sollen. Es werden 
daher die Grundbesitzer aufgefordert, den Anbau auf den vorangedeuteten 
Grundflächen zu unterlassen. 
Von der Grundeinlösung für die Vorarlberger Bahn. 
Feldkirch, den 27. März 1870. 
Dr. A. Jussel.2,2 
Künftigen Mittwoch den 6. April findet dahier die Loosung und 
unmittelbar nach derselben die Stellung der Jünglinge der ersten 
Altersclasse (1850 Geborne) statt. 
Die Loosung beginnt um halb acht Uhr Morgens. 
Alle Jünglinge des Jahrgangs 1850 werden daher dringendst aufge¬ 
fordert, sich zur bezeichneten Stunde pünktlich im Gemeindehause einzufinden, 
um ihre Loose selbst ziehen zu können. 
Wer sich von der Stellung fern hält, hat die gesetzlichen Folgen zu 
gewärtigen. Dornbirn, am 25. März 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.2,2 
Künftigen Donnerstag den 7. April findet die Stellung jener 
Jünglinge der 2. und 3. Altersclasse, welche noch nicht assentirt worden sind, 
im Gemeindehause statt.
	        
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