Bornbirner
Gemeindeblatt.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Sonntag, 24. April.
17.1870. Rundmachungen.
Der Unfug des Anzündens von Wasen und Stauden an der Ach hat
letzten Sonntag und heute bereits eine bedrohlichere Gestalt angenommen,
indem diese Brände schon näher den Wohnstätten zu rücken beginnen.
Die Gemeindevorstehung bezahlt demjenigen, welcher ihr den Urheber
der letzten zwei Brände zuerst und zuverlässig angibt, fünfzehn Gulden
baar aus.
Dornbirn, am 5. April 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Der Beitrag für die Tiroler Feuerversicherung ist für das Jahr 1869
mit 23 Neukreuzern von 100 fl. Versicherungssumme festgesetzt und wollen
die Parteien die Schuldigkeit bis längstens Ende Mai dieses Jahres bei
dem k. k. Steueramte hier einzahlen.
K. K. Steueramt Dornbirn, am 14. April 1870.2,2
Um den bevorstehenden Maikäferschwarm nach Thunlichkeit unschädlich
zu machen, ordnet die Gemeindevorstehung nach Beschluß der Gemeindevertretung
Folgendes an:
„Jeder Rindviehbesitzer hat während der Flugzeit ebensoviel halbe
Staar todte Maikäfer an den Wuhrmeister seines Bezirkes abzuliefern,
als er Stücke Rindvieh (Stiere, Ochsen, Kühe, Rinder oder Kälber) im
Besitze hat."
Die geeignetste Zeit zum Schütteln der Bäume und Einsammeln der
Käfersind im Allgemeinen die frühen Morgenstunden und die Anfangsperiode
der Flugzeit.
Wer diese Ablieferung verabsäumt, hat eine angemessene Geldbuße zu
gewärtigen, welche erst bestimmt werden kann, wenn der Maikäferflug eingetretensein
wird.
Dornbirn, am 13. April 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.2,2N.