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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1870 (1870)

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Zuwiderhandelnde können nach dem S. 133, Absatz 1 des gleichen 
Gesetzes in eine Strafe von 10 fl. — 400 fl. verfällt werden. 
Dies wird hiemit zum allgemeinen Wissen und Benehmen bekannt 
gemacht. Dornbirn, den 28. April 1870. 
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. 
Bekanntlich sind durch den Ausschuß der Sparkassa einige Abänderungen 
an den Statuten dieses Institutes vorgenommen worden, welche die Ge¬ 
nehmigung der kaiserlichen Regierung erhalten haben. 
Es liegt im Interesse Derjenigen, welche die alten Statuten besitzen 
daß sie von den erwähnten Abänderungen Kenntniß erhalten. Die Direktion 
hat zu diesem Zwecke eine Anzahl Abdrücke von diesen Abänderungen an¬ 
fertigen lassen, welche die Besitzer der alten Statuten von heute an beim 
Herrn Kassier der Sparkasse zu den gewöhnlichen Arbeitsstunden d. i. Montag 
von 9—12, Mittwoch von 2—5 Uhr unentgeltlich abholen können. 
Dornbirn, am 17. April 1870. 
Die Direktion der Sparkassa: 
2,2Dr. Waibel, Obervorsteher. 
Edikte. 
Ueber freiwilliges Ansuchen der Erben nach Elisabetha Rümmele, ge¬ 
ehelichte Konrad Sohm von Steinebach, und des Josef Sohm werden 
folgende, diesem letztern mit der Erblasserin gemeinschaftlich gehörig gewesene 
Realien, als: 
1. Wohnhaus Nr. 193, Stadel mit dazu gehörigem Boden in Steinebach, 
Anschlagspreis*700fl. 
2. Eine Wiese in Böngern, ca. 6 ½ Vtl. Land, per Vtl.260 F.fl. 
Z. 2/tel Gemeindstheil in Sontlitten zu600 *  6 6  6 6fl. 
am Montag, den 9. Mai d. Is., um 2 Uhr Nachmittags, im 
Gasthause des Anton Rein zu Oberdorf versteigert werden. 
Hiebei wird bekannt gemacht, daß der Ersteigerer des Hauses40 fl. 
der Ersteigerer der Wiese in Böngern . .20 fl. 
37eit Aae eeize 
und der Ersteigerer der Wiese in Sontlitten30 fl. 
zu Handen der Miterbin Maria Anna Sohm gleich nach erfolgterVer¬ 
steigerung baar zu erlegen haben. 
Die Verlautbarung der übrigen Bedingungen erfolgt vor Beginndes 
Versteigerungsaktes. K. K. Bezirksgericht Dornbirn, am 26. April 1870. Schandl.2,17.
	        
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