78 „Maßgabe der Umstände mit einer dem Armenfonde der Gemeinde
„seines Aufenthaltes zufallenden Buße von 1 bis 20 fl., und wenn
„er selbe zu erlegen nicht im Stande ist, mit einer angemessenen die
„Dauer von vier Tagen nicht übersteigenden Freiheitsstrafe zu belegen.
Gemeindevorstehung Dornbirn, 2. Jänner 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Kundmachung.
Alle jene, welche aus dem abgelaufenen Verwaltungsjahre 1869
eine Forderung bei der Gemeinde zu stellen haben, werden hiemit
aufgefordert, ihre Rechnungen bis längstens Montag den 17. d.
M. im Gemeindeamt einzureichen, damit dieselben rechtzeitig den vom
Ausschuß gewählten Revisoren vorgelegt werden können. Später ein¬
laufende Rechnungen kommen in die Gefahr, lange unerledigt liegen
bleiben zu müssen.
Gemeindevorstehung Dornbirn, 2. Jänner 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Versteigerungs-Edikt.
In der Exekutionssache des Lorenz Hämmerle Bäck im Ober¬
dorf gegen die Erben der Anna Maria Albrich Wittwe des Thomas
Herburger von dort als: Katharina Lorenz, Martin, Anton und Aga¬
tha Herburger werden zur Deckung einer Forderung von fl. 3. 11 kr.
u. fl. 4. 00 ½ kr. Kosten die dem Lorenz und der Agatha Herbur¬
ger im Oberdorf hiefür geschätzten und gepfändeten Fahrnißgegen¬
stände, nämlich:
Ein doppelter Kleiderkasten im Schätzungswerth v.7 fl.
e
Ein Komod5 fl. —
gegen sogleich baare Bezahlung öffentlich versteigert.
Die Versteigerung wird am Montag den 17. d. Mts. Nach¬
mittags 2 Uhr in der Wohnung des Mitschuldners Lorenz Herburger
Schuster im Oberdorf abgehalten werden.
Dornbirn, den 7. Jänner 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.