Dornbirner
Gemeindeblatt. Organ für alle gemeindeamllichen Rundmachungen. 1870.
Soning, 15. Mal.
Fr. 20. Rundmachungen.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Ge¬
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meinderath die Gebühr für die Erlaubniß zum Schießen, mit was
immer für Werkzeugen, bei häuslichen Festen und dergleichen Anlässen auf
zehn Gulden festgestellt hat.
Wer ohne gemeindamtliche Erlaubniß beim Schießen betroffen wird,
hat diese Taxe nachzuzahlen, und wird überdem mit einer angemessenen
Geldbuße bestraft werden.
Dornbirn, am 8. Mai 1870.2,2
Der Bürgermeister: Dr. Waibel. auf die in Nr. 15
Die Gemeindevorstehung macht mit Beziehung bekannt, daß sie mit
und 16 des Gemeindeblattes erlassene Aufforderung
allen jenen Grabdenkmälern des rechten Mittelfeldes, welche bis Ende dieser
Woche von den Angehörigen nicht weggeräumt sind, nach eigenem Belieben
verfahren wird.llas Mistis"6.
Dornbirn, am 15. Mai 1870.
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Bekanntlich wurde der eine von den zwei Zuchtstieren, welche die
Gemeinde diesen Winter bei Herrn Gebhard Zumtobel zu stehen hatte, vor
einigen Wochen veräußert. Der andere ist jetzt ins Gemeindearmenhaus übersetzt
worden und steht dort gegen das übliche Sprunggeld von einem halben
Gulden zur Verfügung.
Dornbirn, am 6. Mai 1870.2,2
Der Bürgermeister: Dr. Waibel.
Der Ortsschulrath bringt Allen, die es anbetrifft, die Kundmachung
vom 1. Mai, welche von dem Beginne der Sommerschule und von der
Verpflichtung zum Besuche derselben handelt, ernstlich in Erinnerung.N.